ADR, Gefahrgut-Schulungslücken

ADR 2025: Gefahrgut-Schulungslücken werden zum teuren Risiko

24.01.2026 - 20:44:12

Verschärfte Vorschriften verlangen betriebsspezifische Schulungen für alle Gefahrgut-Mitarbeiter. Fehlende Dokumentation und Irrtümer führen zu hohen Bußgeldern und Sicherheitsrisiken.

Die verschärften Unterweisungspflichten für Gefahrgut stellen deutsche Unternehmen auch 2026 vor massive Herausforderungen. Besonders Kapitel 1.3 rückt in den Fokus der Behörden.

Samstag, 24. Januar 2026 – Ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen ADR/RID 2025-Vorschriften klaffen in vielen Betrieben der Logistik- und Transportbranche noch immer gefährliche Lücken. Der Fokus der Kontrollen liegt zunehmend auf der erweiterten Unterweisungspflicht nach Kapitel 1.3. Wer diese unterschätzt, riskiert nicht nur die Sicherheit, sondern auch hohe Bußgelder und rechtliche Konsequenzen. Die Praxis zeigt: Vor allem die Einbeziehung neuer Mitarbeitergruppen und die lückenlose Dokumentation bereiten Probleme.

Wer wirklich geschult werden muss: Ein weit verbreiteter Irrtum

Ein fataler Trugschluss hält sich hartnäckig: Gefahrgutunterweisung sei reine Fahrersache. Doch die Vorschriften definieren den Kreis der zu Schulenden viel breiter. Jeder Mitarbeiter, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter berührt, muss unterwiesen werden – und zwar spezifisch für seine Aufgaben.

Das betrifft längst nicht nur das Fahrpersonal. Auch Lager- und Versandmitarbeiter, die Gefahrgut verpacken oder verladen, fallen darunter. Gleiches gilt für Disponenten und Verwaltungskräfte, die Transporte beauftragen oder Dokumente erstellen. Selbst Führungskräfte und Gefahrgutbeauftragte sind zur regelmäßigen, tätigkeitsbezogenen Schulung verpflichtet. Die Unterweisung muss vor Arbeitsaufnahme erfolgen und bei Vorschriftenänderungen sofort aktualisiert werden.

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Der Fahrer-Irrtum: Warum der „Gefahrgutführerschein“ nicht reicht

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft das Fahrpersonal. Bisher galt die gültige ADR-Bescheinigung – umgangssprachlich der „Gefahrgutführerschein“ – oft als ausreichend. Ein teurer Fehler. Diese pauschale Ausnahme wurde mit ADR 2025 gestrichen.

Warum? Die allgemeine Fahrerschulung qualifiziert für den Transport. Die Unterweisung nach 1.3 hingegen ist maßgeschneidert für die internen Abläufe des eigenen Unternehmens. Sie muss betriebsspezifische Themen abdecken: interne Notfallpläne, die konkreten Gefahren der verwendeten Stoffe und den Umgang mit firmeneigener Ausrüstung. Die allgemeine Bescheinigung ist also kein Freibrief mehr.

Die unterschätzte Gefahr: Transporte in begrenzten Mengen (LQ)

Besonders heikel ist eine Klarstellung, die viele kleine und mittlere Unternehmen betrifft: die Schulungspflicht für Transporte in begrenzten Mengen (Limited Quantities, LQ). Diese Sendungen benötigen zwar keine Warntafeln, entbinden aber nicht von der Unterweisung.

Diese Regelung trifft einen riesigen Kreis – vom Handwerksbetrieb, der lackierte Ware ausliefert, bis zum Dienstleister mit chemischen Reinigungsmitteln. Die Annahme, hier sei alles einfacher, ist ein häufiger und kostspieliger Kontrollgrund. Jeder Fahrer muss auch hier die Grundgefahren, die Handhabung und das Verhalten bei Zwischenfällen kennen.

Hohe Bußgelder und Sicherheitsrisiken: Warum Compliance jetzt zählt

Die Einhaltung ist mehr als Bürokratie. Sie ist ein Kernpfeiler der betrieblichen Sicherheitskultur. Mangelhafte Ladungssicherung und Unwissen über Stoffeigenschaften sind häufige Unfallursachen. Die Bußgelder bei Verstößen sind empfindlich und können sich gegen Geschäftsführung, Beauftragte und einzelne Mitarbeiter richten.

Die zyklische Aktualisierung der Vorschriften – die nächste Novelle ist für 2027 geplant – erfordert ein kontinuierliches Risikomanagement. Die Digitalisierung bietet neue Chancen durch flexible Online-Auffrischungskurse. Anbieter wie die DEKRA Akademie haben ihre Schulungsprogramme bereits an die verschärften Anforderungen angepasst.

Handlungsbedarf: So schließen Unternehmen die Lücken

Unternehmen müssen jetzt handeln. Der erste Schritt ist eine systematische Bestandsaufnahme: Welche Mitarbeiter haben überhaupt Berührungspunkte mit Gefahrgut? Anschließend sind die Schulungsinhalte präzise auf deren Tätigkeiten zuzuschneiden.

Am wichtigsten ist die lückenlose Dokumentation. Jede Unterweisung muss nachweisbar sein und bei Kontrollen sofort vorgelegt werden können. Angesichts der komplexen Vorschriften und hohen Strafen sind Investitionen in regelmäßige, hochwertige Schulungen keine Kosten, sondern eine essentielle Absicherung. Sie schützen Mitarbeiter, Öffentlichkeit und letztlich das Unternehmen selbst.

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