ABGB-Reform, Justizausschuss

ABGB-Reform: Justizausschuss verhindert Mietpreis-Kollaps

25.11.2025 - 18:30:12

Wien bringt Klarheit ins Miet-Chaos. Nach Monaten der Rechtsunsicherheit hat der Justizausschuss heute eine entscheidende ABGB-Anpassung verabschiedet – fehlerhafte Wertsicherungsklauseln führen künftig nicht mehr automatisch zum totalen Wegfall der Indexierung. Für tausende Vermieter und Mieter bedeutet das: Der drohende “Mietpreis-Absturz” auf Uralt-Niveaus ist vom Tisch.

Die Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS stimmte geschlossen für die Reform. Kern der Neuregelung: Selbst wenn eine Indexierungsklausel formale Mängel aufweist, bleibt der Grundsatz der Wertsicherung erhalten. Die bisherige Rechtslage hätte bei fehlerhaften Formulierungen die komplette Streichung bedeutet – mit dramatischen Folgen für den Immobilienmarkt.

Die Reform greift auch rückwirkend. Verträge, deren Klauseln bisher angreifbar waren, erhalten Bestandsschutz. Das verhindert eine Klagewelle von Mietern, die in den letzten Jahren gezahlte Inflationsanpassungen zurückfordern könnten.

Was sich konkret ändert:

  • Fehlerhafte Klauseln werden “saniert” statt komplett gestrichen
  • Die Neuregelung gilt für alle bestehenden Mietverträge
  • Der Schutz erstreckt sich auch auf Telekom- und Versicherungsverträge
  • Inkrafttreten: spätestens 1. Januar 2026

Die Koalition argumentiert: Der gänzliche Wegfall von Wertsicherungen hätte zu “unverhältnismäßigen Ergebnissen” geführt. Vermieter wären bei einer Rückkehr zu Vertragsabschluss-Mieten ohne jeglichen Inflationsausgleich geblieben – ein Szenario, das Investitionen in den Wohnbau hätte abwürgen können.

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Das OGH-Urteil als Auslöser

Ausgangspunkt war ein Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofs vom 30. Juli. Der OGH hatte zwar Entwarnung bei der “Zwei-Monats-Sperre” gegeben, doch Fragen zur Transparenz blieben offen. Verbraucherschützer hatten zuvor erfolgreich gegen unklare Klauseln geklagt – etwa wenn nicht präzise definiert wurde, welcher Index gilt oder was bei dessen Wegfall passiert.

Diese Rechtsunsicherheit lähmte den Markt monatelang. Immobilienexperten warnten vor einem Investitionsstopp, Mieter spekulierten auf drastische Preissenkungen durch Formfehler in alten Verträgen.

Kritik: Freibrief für Schlampigkeit?

Die Opposition sieht die Reform skeptisch. FPÖ und Grüne stellten kritische Fragen zum Konsumentenschutz. Verbraucherschützer befürchten, dass Vermieter künftig weniger sorgfältig bei der Vertragsgestaltung sein könnten.

Die Branche jubelt dagegen. “Ohne diese Korrektur hätten wir einen Investitionsstopp erlebt”, kommentierte ein Vertreter der Immobilienwirtschaft. Die pragmatische Wende folgt auf die Inflationswelle 2023/24, die Mieten stark steigen ließ und Rufe nach einer Mietpreisbremse laut werden ließ.

Wie es weitergeht

Nach der Ausschusssitzung steht die Abstimmung im Nationalrat bevor – vermutlich noch vor Jahresende. Mieter und Vermieter sollten jetzt ihre Verträge prüfen lassen. Die große Unsicherheit ist zwar vorbei, doch die genaue Auslegung der Neuregelung wird erneut die Gerichte beschäftigen.

Eines ist bereits klar: Der befürchtete Dominoeffekt mit massenhaften Rückforderungen bleibt aus. Für den Wohnungsmarkt bedeutet das Stabilität – für Mieter das Ende der Hoffnung auf Schnäppchen durch Formfehler.

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