Abfindungen, Steuerrecht

Abfindungen 2025: Neues Steuerrecht trifft Arbeitnehmer

14.11.2025 - 16:20:11

Wer 2025 eine Abfindung erhält, bekommt zunächst deutlich weniger ausgezahlt. Was steckt dahinter?

Die Wirtschaftslage bleibt angespannt, Unternehmen bauen Personal ab – und ausgerechnet jetzt ändert sich die steuerliche Behandlung von Abfindungen grundlegend. Für betroffene Arbeitnehmer bedeutet das: weniger Geld auf dem Konto, mehr Papierkram mit dem Finanzamt. Gleichzeitig plant laut Wirtschaftsforschern jedes dritte Unternehmen, Stellen zu streichen. Sozialpläne rücken damit wieder stärker in den Fokus.

Die gute Nachricht vorweg: Die steuerliche Vergünstigung für Abfindungen existiert weiterhin. Die schlechte: Man muss sich das Geld jetzt selbst zurückholen.

Bis Ende 2024 lief es unkompliziert. Arbeitgeber wandten die sogenannte Fünftelregelung direkt bei der Auszahlung an. Diese Regelung verteilt die Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre und senkt dadurch die Steuerlast erheblich. Das Ergebnis: mehr Netto vom Brutto, sofort auf dem Konto.

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Seit Januar 2025 ist damit Schluss. Das Wachstumschancengesetz verpflichtet Arbeitgeber nicht mehr zur direkten Anwendung der Vergünstigung. Begründung: Weniger Bürokratie für Unternehmen. Die Konsequenz tragen allerdings die Arbeitnehmer. Zunächst wird die volle Lohnsteuer abgezogen – oft ein deutlich höherer Betrag als nötig.

Die steuerliche Entlastung gibt es erst mit der Einkommensteuererklärung für 2025. Dort muss die Fünftelregelung aktiv beantragt werden. Erst dann erstattet das Finanzamt die zu viel gezahlte Steuer. Je nach Höhe der Abfindung können zwischen Auszahlung und Erstattung durchaus mehrere Tausend Euro fehlen – und das monatelang.

Sozialpläne: Der Betriebsrat als Schutzschild

Unabhängig von Steuerfragen bleibt der Sozialplan das wichtigste Instrument bei Betriebsänderungen. In Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern muss der Arbeitgeber den Betriebsrat frühzeitig einbeziehen. Das gilt bei Schließungen, Verlagerungen oder grundlegenden Umstrukturierungen.

Der Ablauf folgt klaren Regeln: Zunächst verhandeln beide Seiten über einen Interessenausgleich. Der regelt das Ob, Wie und Wann der geplanten Maßnahmen. Anschließend kommt der Sozialplan, der die wirtschaftlichen Nachteile für die Belegschaft abfedern soll. Dieser ist erzwingbar – notfalls entscheidet eine Einigungsstelle.

Typische Sozialplan-Leistungen umfassen weit mehr als nur Abfindungen. Umschulungen, Transfergesellschaften oder Rentenzuschüsse gehören ebenfalls dazu. Die genaue Ausgestaltung hängt stark von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ab. Klassische Abfindungsformeln berücksichtigen Betriebszugehörigkeit, Alter und Unterhaltspflichten.

Jedes dritte Unternehmen plant Stellenabbau

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) befragte Ende 2024 Unternehmen zu ihren Personalplanungen: 40 Prozent kündigten Stellenabbau für 2025 an. Eine Folgeumfrage im Frühjahr bestätigte den Trend. 35 Prozent der Firmen erwarten sinkende Beschäftigtenzahlen, nur 24 Prozent planen Neueinstellungen.

Besonders alarmierend: Selbst traditionell stabile Familienunternehmen geraten unter Druck. Laut einem Bericht vom 5. November erwägt jedes vierte Familienunternehmen, Arbeitsplätze zu streichen. Das zeigt, wie tief die wirtschaftliche Verunsicherung reicht.

Für 2025 und darüber hinaus ist klar: Restrukturierungen bleiben auf der Tagesordnung. Die Frage ist nicht mehr ob, sondern wie sozialverträglich Unternehmen Personal abbauen.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Wer 2025 eine Abfindung erhält, sollte schnell handeln. Steuerberatung frühzeitig einschalten lautet die Devise. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Fünftelregelung korrekt beantragt wird und das Finanzamt die zu viel gezahlte Steuer tatsächlich erstattet.

Der Betriebsrat bleibt die erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um Sozialpläne. Er verhandelt nicht nur Abfindungshöhen, sondern auch Qualifizierungsangebote und Übergangshilfen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zeigt sich, wie wertvoll eine starke Arbeitnehmervertretung ist.

Die kommenden Monate werden zeigen, ob Unternehmen und Betriebsräte tragfähige Lösungen finden. Angesichts des wirtschaftlichen Drucks stehen beide Seiten vor einer Bewährungsprobe. Für betroffene Arbeitnehmer gilt: Informiert bleiben, Rechte kennen, rechtzeitig beraten lassen.

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