Mehrwertsteuer, Planungssicherheit

7 Prozent Mehrwertsteuer wird dauerhaft: Neue Planungssicherheit für Gastronomie

10.01.2026 - 23:35:11

Seit Jahresbeginn gilt der ermäßigte Steuersatz für Speisen unbefristet. Die Branche erhält Planungssicherheit, muss aber bei kombinierten Angeboten und der Abgrenzung zu Getränken aufpassen.

Die deutsche Gastronomie startet mit dauerhafter Steuererleichterung ins neue Jahr. Seit dem 1. Januar 2026 gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Speisen endgültig – ein entscheidender Schritt nach Jahren politischen Hin und Her.

Neues Steuerregime: Das gilt seit Jahresbeginn

Der Bundesrat machte Ende Dezember 2025 den Weg frei: Die 7-Prozent-Regelung für Speisen zum sofortigen Verzehr gilt nun unbefristet. Die bisherige Unterscheidung zwischen „Speisen vor Ort“ (19 Prozent) und „Speisen zum Mitnehmen“ (7 Prozent) entfällt komplett. Ob im Restaurant, am Tresen oder im Büro geliefert – auf den Speisenanteil fallen einheitlich 7 Prozent an.

Doch Vorsicht: Die Vereinfachung gilt nicht für Getränke. Diese werden weiterhin mit dem vollen Satz von 19 Prozent besteuert, mit wenigen Ausnahmen wie Milchmixgetränken oder Leitungswasser. Kassensysteme und Buchhaltungsabläufe müssen daher weiterhin präzise zwischen Speisen und Getränken trennen. Die ersten Tage der Umsetzung zeigen: Die Regel ist vorteilhaft, erfordert aber sorgfältige Umsetzung.

Praktische Umsetzung: Herausforderungen für die Buchhaltung

Für Büromanager und Buchhalter bedeutet die dauerhafte Änderung sofortige Anpassungen. Moderne Kassensysteme erhielten zwar bereits Ende Dezember Software-Updates. Die eigentliche Herausforderung liegt anderswo: bei kombinierten Angeboten.

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Wie soll man Buffets, Brunch-Flatrates oder Konferenzpauschalen korrekt aufteilen? Das Bundesfinanzministerium hat Vereinfachungsregeln bestätigt:

  • Bei Buffets und All-inclusive-Angeboten dürfen Betriebe pauschal 30 Prozent des Paketpreises Getränken (19 Prozent) und 70 Prozent Speisen (7 Prozent) zuordnen, wenn eine genaue Aufteilung schwer möglich ist.
  • Für Geschäftsreisen mit Frühstück oder Halbpension gelten angepasste Aufteilungsregeln. In bestimmten Frühstücksszenarien ist nun ein Pauschalansatz von 15 Prozent für den standardbesteuerten Anteil möglich.

Steuerberater raten dringend, die gewählte Aufteilungsmethode in der Verfahrensdokumentation festzuhalten. Das minimiert das Risiko bei späteren Betriebsprüfungen.

Marktreaktion: Stabilität statt Preissturz

Die Branche atmet auf. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hatte jahrelang für diese Dauerlösung gekämpft. Eine Rückkehr zu 19 Prozent hätte nach Branchenangaben tausende Betriebe gefährdet, die bereits mit hohen Energie- und Personalkosten kämpfen.

Doch werden die Gäste nun deutlich billiger essen? Eher nicht. Die Steuerersparnis dient vor allem dazu, steigende Betriebskosten aufzufangen. Während McDonald‘s Deutschland einige Menüpreise senkt, verhindert bei vielen kleineren Betrieben die Ersparnis vor allem weitere Preiserhöhungen. Für Verbraucher bedeutet das in erster Linie Preistabilität – kein Preissturz.

Langfristige Perspektive: Investitionssicherheit kehrt zurück

Die größte Wirkung entfaltet die Dauerregelung bei der Planung. Drei Jahre lang operierte die Branche mit kurzfristigen Verlängerungen – ein Risiko für Investitionen in Küche, Renovierung oder Expansion. Jetzt, mit unbefristetem Steuersatz, könnten Banken und Investoren Gastronomieprojekte wieder optimistischer bewerten.

Im ersten Quartal 2026 liegt der Fokus auf der korrekten Umsetzung. Steuerberater prüfen aktuell intensiv Rechnungen, ob die richtigen Steuerschlüssel verwendet wurden. Für Unternehmen ist das kritisch: Fehlerhafte Bewirtungsbelege können den Vorsteuerabzug gefährden.

Die dauerhafte 7-Prozent-Regelung ist mehr als eine Steuererleichterung. Sie ist eine strukturelle Anerkennung der wirtschaftlichen und kulturellen Bedeutung der Gastronomie. Die Branche tauscht die Unsicherheit über temporäre Verlängerungen gegen die Aufgabe, dauerhaft optimierte Abläufe zu schaffen – ein Tausch, den die meisten Betriebe gerne eingehen.

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