aap Implantate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung aap Implantate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.09.2025 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
15.08.2025 / 15:00 CET/CEST Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|  aap Implantate AG Berlin ISIN / WKN: DE000A3H2101 / A3H210 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, dem 23. September 2025, um 9:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Lorenzweg 5, 12099 Berlin, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. I. TAGESORDNUNG 1. | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für den Einzel- und Konzernabschluss, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr 2024 Die vorstehend genannten Unterlagen sind von der Einberufung an über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung zugänglich. Die Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung der Gesellschaft zur Einsichtnahme aus. Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorstand und - was den Bericht des Aufsichtsrats angeht - von der Aufsichtsratsvorsitzenden erläutert. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. | 2. | Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 2.1 | Rubino Di Girolamo (Vorstandsvorsitzender) | 2.2 | Agnieszka Mierzejewska |
Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen. | 3. | Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 3.1 | Dr. med. Nathalie Krebs (Vorsitzende des Aufsichtsrats) | 3.2 | Jacqueline Rijsdijk (Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats) | 3.3 | Marc Langner | 3.4 | Torbjörn Sköld |
Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen. | 4. | Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 Gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die | MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin, |
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt zudem vor, die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin, zum Prüfer für eine etwaige Durchsicht des Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2025 sowie von sonstigen unterjährigen (verkürzten) Abschlüssen und Zwischenlageberichten für das Geschäftsjahr 2025 sowie des unterjährigen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts für das erste Quartal 2026 zu wählen, wenn und soweit diese einer derartigen Durchsicht unterzogen werden. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014). | 5. | Vorlage des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024 zur Erörterung Gemäß § 162 Aktiengesetz haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen und diesen gem. § 120 a Abs. 4 AktG der Hauptversammlung zur Beschlussfassung über dessen Billigung vorzulegen oder unter den Voraussetzungen des § 120 a Abs. 5 AktG zur Erörterung vorzulegen. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG vom Abschlussprüfer geprüft und mit einem Prüfungsvermerk versehen. Da die Gesellschaft als eine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB die Voraussetzungen des § 120 a Abs. 5 AktG erfüllt, wird der Vergütungsbericht der Hauptversammlung nicht zur Beschlussfassung über die Billigung, sondern unter eigenem Tagesordnungspunkt zur Erörterung vorgelegt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 5 ist deshalb nicht erforderlich. Den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer finden Sie im Internet unter https://www.aap.de/investoren/corporate-governance/verguetungsbericht Er wird außerdem während der Hauptversammlung im Versammlungsraum zur Einsicht ausliegen. | 6. | Wahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 23. September 2025, so dass Neuwahlen durchzuführen sind. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der Satzung aus vier Aufsichtsratsmitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt eine Wiederwahl der derzeit amtierenden Aufsichtsratsmitglieder vor. Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Wahl für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei ist das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitzurechnen. Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden im Wege der Einzelwahl durchgeführt. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 23. September 2025 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2029 beschließt, a) | Frau Dr. Nathalie Krebs, wohnhaft in Schönried (Schweiz), Aufsichtsratsmitglied, derzeit Vorsitzende des Aufsichtsrats der aap Implantate AG; | b) | Frau Jacqueline Rijsdijk, wohnhaft in Leiderdorp (Niederlande), selbständiges Aufsichtsratsmitglied und Partnerin bei Partner in Toezicht, Amsterdam (Niederlande), derzeit Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der aap Implantate AG; | c) | Herrn Marc Langner, wohnhaft in Mannheim (Deutschland), Vorstand der Good Brands AG (Deutschland); | d) | Herrn Torbjörn Sköld. wohnhaft in Uppsala (Schweden), ab 1. September Vorstandsvorsitzender/Chief Executive Officer (CEO) der Bonesupport Holding AB (publ.), Lund (Schweden) |
als Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft zu wählen. Nach § 100 Abs. 5 AktG muss dem Aufsichtsrat der Gesellschaft mindestens ein Mitglied angehören, das über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung verfügt und mindestens ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Voraussetzungen in den Personen der Mitglieder des Aufsichtsrats Frau Jacqueline Rijsdijk und Herr Marc Langner erfüllt werden, die beide über Sachverstand sowohl auf dem Gebiet der Rechnungslegung als auch auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen. Sämtliche Vorgeschlagenen sind mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Damit wird den Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG genügt. Es ist vorgesehen, dass Frau Dr. Nathalie Krebs im Fall ihrer Wahl in den Aufsichtsrat den Aufsichtsratsvorsitz übernehmen wird und Frau Jacqueline Rijsdijk deren Stellvertreterin wird. Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG Die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl als Aufsichtsratsmitglieder vorgeschlagenen Kandidaten sind bei folgenden Gesellschaften Mitglieder des Aufsichtsrats bzw. Mitglieder in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Frau Dr. Nathalie Krebs Frau Dr. Nathalie Krebs ist neben ihrer Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzende der Gesellschaft zudem seit 2022 Mitglied des Aufsichtsrats der Brockhaus Technologies AG und ebenfalls seit 2022 Mitglied des Stiftungsrates der Fondation Skifuture Saanenland (Schweiz). Frau Dr. med. Nathalie Krebs ist mit Herrn Jürgen W. Krebs verheiratet, der an der Gesellschaft mit 10,14 % der Stimmrechte beteiligt ist. Im Übrigen bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine maßgeblichen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen gemäß der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex zwischen Frau Dr. med. Nathalie Krebs und der aap Implantate AG, den Organen der aap Implantate AG oder einem wesentlich an der aap Implantate AG beteiligten Aktionär. Zudem hat sich der Aufsichtsrat bei Frau Dr. med. Nathalie Krebs versichert, dass diese den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Frau Jacqueline Rijsdijk Frau Jacqueline Rijsdijk ist in keinem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder in einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen Mitglied. Herr Marc Langner Herr Marc Langner ist nicht Mitglied anderer gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte. Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: • | Blockchain Founders Group AG, Schaan (Liechtenstein), Mitglied des Verwaltungsrats |
Herr Torbjörn Sköld Herr Torbjörn Sköld ist in keinem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder in einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen Mitglied. | 7. | Satzungsänderung | Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der Gesellschaft wie folgt zu ändern und zu ergänzen: § 18a Abs. 2 der Satzung wird gestrichen, bei § 18a Abs. 1 der Satzung wird die Paragraphenziffer gestrichen. Stattdessen wird nach § 19 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft ein neuer Abs. 5 mit folgendem Wortlaut eingefügt: | „Mitgliedern des Aufsichtsrats, die nicht den Vorsitz in der Hauptversammlung führen, ist in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats die Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung in den Fällen gestattet, in denen ihnen aufgrund rechtlicher oder gesundheitlicher Einschränkungen, ihres Aufenthalts im Ausland, ihres notwendigen Aufenthalts an einem anderen Ort im Inland oder aufgrund einer unangemessenen Anreisedauer die physische Präsenz am Ort der Hauptversammlung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich wäre oder wenn die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Hauptversammlung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird.“ | II. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG 1. | Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts | Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf (24:00 Uhr) des 16. September 2025 unter einer der nachfolgend genannten Adressen zugehen: aap Implantate AG c/o C-HV AG Gewerbepark 10 92289 Ursensollen oder E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com. Die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts kann durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär nachgewiesen werden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Geschäftsschluss des 1. September 2025, d. h. 24:00 Uhr (Nachweisstichtag), beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten übersandt, auf denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die zentrale Abwicklungsstelle Sorge zu tragen. 2. | Bevollmächtigung Dritter | Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten (auch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter) ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es einer fristgerechten Anmeldung und des ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen weiteren Personen zurückweisen. Vollmachten, soweit sie nicht an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution erteilt werden, können in Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Bei der Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Ein Vollmachtsformular, das bei der Stimmabgabe durch Vertreter verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre direkt zusammen mit der Eintrittskarte. Eine Verpflichtung zur Verwendung des von der Gesellschaft angebotenen Vollmachtsformulars besteht nicht. Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung stehen nachfolgend genannte Kontaktdaten, insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung: aap Implantate AG Legal Affairs Lorenzweg 5 D-12099 Berlin E-Mail: c.roecke@aap.de 3. | Von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter | Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als besonderen Service an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter für die Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen zu jedem Tagesordnungspunkt erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können diese von der Vollmacht keinen Gebrauch machen. Wenn zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine eindeutige Weisung erteilt wird, muss sich der Stimmrechtsvertreter bei diesen Punkten der Stimme enthalten. Die notwendigen Unterlagen und Informationen sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen Formulare zur Bevollmächtigung und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter besteht nicht. Vor der Hauptversammlung erteilte Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis zum 22. September 2025, 16:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der in II.2. angegebenen Adresse eingegangen sein, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu erteilen oder erteilte Weisungen zu ändern. 4. | Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG | Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der aap Implantate AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am 23. August 2025, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die nachfolgende Adresse: aap Implantate AG Vorstand „Hauptversammlung“ Lorenzweg 5 D-12099 Berlin Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Ergänzungsverlangen halten. Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens - soweit sie nicht mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 5. | Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG | Darüber hinaus hat jeder Aktionär das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf. Die Gesellschaft wird Gegenanträge im Sinne des § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter https://www.aap.de/de/investoren/hauptversammlung/ zugänglich machen, wenn sie der Aktionär spätestens bis zum 8. September 2025, 24:00 Uhr, der Gesellschaft an eine der nachfolgend genannten Adressen übersandt hat: aap Implantate AG Legal Affairs Lorenzweg 5 D-12099 Berlin E-Mail: c.roecke@aap.de und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Zugänglichmachung gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind. 6. | Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG | Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der aap Implantate AG zu den mit ihr verbundenen Unternehmen sowie die Lage des aap-Konzerns und der in den aap-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass sie zur sachgerechten Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. 7. | Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung | Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen einschließlich der unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die nach § 124a AktG erforderlichen Informationen und weitere Erläuterungen zu den Aktionärsrechten vor und während der Hauptversammlung können im Internet unter https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. Vollmachtsformulare werden den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte direkt übermittelt; eine Verpflichtung zur Verwendung dieser von der Gesellschaft angebotenen Formulare besteht nicht. Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung unter der vorstehend genannten Internetadresse zugänglich sein. 8. | Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung | Das Grundkapital der Gesellschaft hat sich durch die Ausgabe von Bezugsaktien nach Wandlung von Wandelschuldverschreibungen wirksam erhöht und beträgt derzeit EUR 13.909.306,00. Daher weicht das tatsächlich in dieser Höhe bestehende Grundkapital bis zum Vollzug der Eintragung der bedingten Kapitalerhöhung infolge der Wandlung von Wandelschuldverschreibungen in das Handelsregister zum Zeitpunkt der Einberufung von der in der Satzung der Gesellschaft genannten Höhe des Grundkapitals ab. Zum Zeitpunkt der Einberufung betragen die Gesamtzahl der Aktien und die Gesamtzahl der Stimmrechte 13.909.306. 9. | Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre | Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die aap Implantate AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung. Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Aktionäre haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der aap Implantate AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse: datenschutz-aap@legitimis.com oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: aap Implantate AG, Lorenzweg 5, 12099 Berlin Sie erreichen den externen Datenschutzbeauftragten unter: Dipl. WJur. Sebastian Feik, legitimis GmbH, Ball 1, 51429 Bergisch Gladbach, Telefon: 02202/28941-0, E-Mail: datenschutz-aap@legitimis.com Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu. Weiterführende Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.aap.de/datenschutz zu finden. Berlin, im August 2025 aap Implantate AG Der Vorstand | |
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