EQS-HV: HUGO BOSS AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2025 in Metzingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
HUGO BOSS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung HUGO BOSS AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2025 in Metzingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
08.04.2025 / 15:05 CET/CEST Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
| HUGO BOSS AG Metzingen - ISIN DE000A1PHFF7 (WKN A1PHFF) - Kennung des Ereignisses: GMETBOSS25RS Berichtigung der am 31. März 2025 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der HUGO BOSS AG am Donnerstag, den 15. Mai 2025 Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 31. März 2025 hat der Vorstand die ordentliche Hauptversammlung der HUGO BOSS AG für Donnerstag, den 15. Mai 2025, 10:00 Uhr MESZ, als virtuelle Hauptversammlung einberufen. Unter Tagesordnungspunkt 5 „Neuwahlen zum Aufsichtsrat“ wird der 4. Absatz zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes wie folgt korrigiert und neu bekanntgemacht: | „Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Mitbestimmungsgesetzes aus je sechs Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer sowie zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen. Bislang hat weder die Seite der Anteilseignervertreter noch die der Arbeitnehmervertreter gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG der Gesamterfüllung widersprochen. Im Aufsichtsrat müssen daher mindestens je vier Sitze von Frauen und von Männern besetzt sein. Der Aufsichtsrat schlägt die Wahl von zwei Frauen und vier Männern vor. Bei der am 26. März 2025 durchgeführten Wahl der Arbeitnehmervertreter wurden fünf Frauen und ein Mann gewählt. Mithin bestünde der Aufsichtsrat nach der Wahl der vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten aus sieben Frauen und fünf Männern. Damit wäre das Mindestanteilsgebot des § 96 Abs. 2 AktG erfüllt.“ | Im Übrigen verbleibt es unverändert bei der am 31. März 2025 veröffentlichten Fassung der Einberufung. Von einer erneuten Wiedergabe wird daher abgesehen. Metzingen, im April 2025 Der Vorstand | |
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08.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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