Swiss Steel Holding AG / CH0005795668
04.04.2024 - 18:00:13Aktionäre genehmigen alle Anträge an der ausserordentlichen Generalversammlung
Swiss Steel Holding AG / Schlagwort(e): Generalversammlung 04.04.2024 / 18:00 CET/CEST Luzern, 4. April 2024 – Die Swiss Steel Group, ein führender Anbieter von Speziallangstahl, gibt bekannt, dass ihre Aktionäre allen Anträgen zugestimmt haben, einschliesslich der vom Verwaltungsrat beantragten Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 300 Mio. und der Herabsetzung des Nennwerts der Swiss Steel Aktien. Die Aktionäre der Swiss Steel Group haben an der heutigen ausserordentlichen Generalversammlung die vom Verwaltungsrat beantragte ordentliche Kapitalerhöhung zur Fortsetzung der Restrukturierung der Swiss Steel Group genehmigt. Die Kapitalerhöhung besteht aus der Ausgabe von 3'101'000'000 voll einbezahlten Namenaktien zu einem Ausgabepreis von je CHF 0.0925. Der entsprechende Antrag wurde von den Aktionären mit 99.79 % der vertretenen Stimmen angenommen. Die Kapitalerhöhung wird voraussichtlich zu einem Bruttoerlös von CHF 286'842'500 führen. Die Swiss Steel Group hat eine Währungsabsicherung abgeschlossen, um sicherzustellen, dass der Euro-Gegenwert des Bruttoerlöses mindestens EUR 300 Mio. beträgt. Im Rahmen der Kapitalerhöhung erhält jeder Aktionär ein anteiliges Bezugsrecht für neue Namenaktien zum Ausgabepreis. Unsere Hauptaktionärin, die BigPoint Holding AG, hat sich verpflichtet, alle ihr zugeteilten Bezugsrechte auszuüben und darüber hinaus alle Aktien, für die keine Bezugsrechte ausgeübt oder die nicht anderweitig bei Investoren platziert werden, zum Ausgabepreis zu erwerben (Backstop). Die Kapitalerhöhung wird voraussichtlich im April 2024 stattfinden. Ferner stimmten die Aktionäre der Swiss Steel Group der Herabsetzung des Nennwerts jeder Aktie von CHF 0.15 auf CHF 0.08 zu, wie vom Verwaltungsrat beantragt. Der entsprechende Antrag wurde mit 99.78 % der vertretenen Stimmen angenommen. Die Nennwertreduktion war im Hinblick auf die geplante Kapitalerhöhung erforderlich, da der aktuelle Börsenkurs der Aktien unter dem Nennwert von CHF 0.15 liegt und Aktien nicht unter ihrem Nennwert ausgegeben werden dürfen. Es handelt sich dabei um eine rein technische Massnahme, die alle Aktien gleichermassen betrifft und keinen Einfluss auf die finanziellen Rechte oder die Mitwirkungsrechte der Aktionäre hat. Auch bleibt das gesamte Eigenkapital der Gesellschaft unverändert. Schliesslich wurde die vom Verwaltungsrat beantragte Statutenänderung betreffend das Vorschlagsrecht der Aktionäre, die 10 % oder mehr der Aktien und der Stimmrechte an der Swiss Steel Holding AG halten, mit 99.27 % der vertretenen Stimmen angenommen. Die Übernahmekommission hat gestützt auf Art. 136 Abs. 1 lit. e des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes eine Sanierungsausnahme erteilt, gegen die kein Einspruch erhoben wurde. Der Verwaltungsrat hat deshalb beschlossen, den Antrag auf Einführung einer transaktionsspezifischen Opting out-Klausel in den Gesellschaftsstatuten zurückzuziehen. Der Präsident Jens Alder erklärt: "Ich bin dankbar für die Geduld und das Vertrauen, das wir von unseren Aktionären erhalten haben. Dank der Zustimmung zur Kapitalerhöhung sind wir zuversichtlich, dass wir den Refinanzierungsprozess in den nächsten Wochen erfolgreich abschliessen werden." Für weitere Informationen: Anina Berger, anina.berger@swisssteelgroup.com, +41 (0)41 581 4121 Medienmitteilung (PDF) Über Swiss Steel Group Swiss Steel Group mit Hauptsitz in Luzern (Schweiz) gehört zu den weltweit führenden Produzenten von Spezialstahl-Langprodukten. Dank des ausschliesslichen Einsatzes von Stahlschrott in Elektrolichtbogenöfen zählt die Gruppe zu den europaweit relevantesten Unternehmen in der Kreislaufwirtschaft und ist im Bereich nachhaltig produziertem Stahl – Green Steel – unter den Marktführern. Swiss Steel Group verfügt über eigene Produktions- und Distributionsgesellschaften in über 30 Ländern und bietet über ihre starke Präsenz vor Ort eine breite Palette individueller Lösungen in den Bereichen Edelbaustahl, rostfreiem Stahl und Werkzeugstahl an. Swiss Steel Group ist an der SIX Swiss Exchange kotiert, erwirtschaftete einen Umsatz von rund EUR 3.2 Mrd. im Jahr 2023 und verfügt über eine Belegschaft von rund 8’800 Mitarbeitenden. Zukunftsgerichtete Aussagen Dieses Dokument stellt kein Angebot und keine Aufforderung dar, Anteile zu erwerben oder zu zeichnen. Dieses Dokument ist kein Prospekt wie vom Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) definiert und kein Prospekt nach anderen geltenden Gesetzen. Kopien des Dokuments dürften nicht an Rechtsgebiete gesandt, dort verteilt oder von dort versandt werden, wo dies verwehrt oder gesetzlich untersagt ist. Die hierin enthaltenen Informationen stellen kein Angebot und keine Aufforderung zum Verkauf oder Kauf von Wertpapieren in Rechtgebieten dar, in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung vor der Zulassung, Freistellung von der Zulassung oder die Qualifikation unter den Wertpapiergesetzen eines Rechtsgebiets gesetzeswidrig wäre. Das Angebot und das Kotieren von Wertpapieren findet ausschliesslich über und auf Grundlage eines Prospekts statt, der von der zuständigen Stelle genehmigt und veröffentlicht wird. Eine Entscheidung über die Anlage in Wertpapiere der Swiss Steel Holding AG sollte ausschliesslich auf dem Prospekt basieren, der von der Swiss Steel Holding AG (die «Gesellschaft») zu diesem Zweck veröffentlicht wird. Die Veröffentlichung oder Verteilung dieses Dokuments ist in den USA (einschliesslich ihrer Gebiete und Besitzungen, aller Bundesstaaten der USA und der District of Columbia), Kanada, Japan oder Australien oder jedem anderen Rechtgebiet, in dem dies rechtswidrig wäre, nicht gestattet. Dieses Dokument stellt kein Angebot und keine Aufforderung dar, Wertpapiere in solchen Ländern oder in jedem anderen Rechtsgebiet, in dem dies rechtswidrig wäre, zu zeichnen oder zu erwerben. Insbesondere sollten das Dokument und die hierin enthaltenen Information nicht in die USA oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder anderweitig übertragen werden. 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