Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen
29.07.2025 - 11:20:44Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen: Insolvenzverfahren Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG und Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG
Emittent / Herausgeber: Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen / Schlagwort(e): Insolvenz/Anleihe Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen: Insolvenzverfahren Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG und Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG 29.07.2025 / 11:20 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Pressemitteilung Insolvenzverfahren Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG und Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG: Gläubiger stimmen Insolvenzplänen zu Volle Befriedigung der normalen Gläubiger/Hohe Quote für nachrangige Gläubiger Das Grüne Emissionshaus betreibt Windkraftanlagen weiter Erste Abschlagsverteilung in Höhe von 20 Prozent bei der Green City AG München, 29. Juli 2025 – Die Gläubiger der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG (KWP II) und der Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG (KWP III) haben in der Gläubigerversammlung am Amtsgericht München am gestrigen Montag den Insolvenzplänen mit großer Mehrheit zugestimmt. Die nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger können vollständig befriedigt werden. Aber auch für die mehreren tausend Anleger, die nachrangige Namens- und Inhaberschuldverschreibungen der beiden anleihefinanzierten Gesellschaften halten, sind das erfreuliche Nachrichten: Sämtliche Gläubiger mit nachrangigen Forderungen dürfen mit einer hohen Ausschüttungsquote rechnen. Beim KWP II werden nach aktueller Planung knapp 70 Prozent des Nominalbetrags der Anlage über die kommenden 20 Jahre zurückgezahlt; das entspricht abgezinst – also auf den heutigen Wert umgerechnet - einer Befriedigungsquote von voraussichtlich 31,3 Prozent. Beim KWP III erhalten die Anleihegläubigere voraussichtlich 35,7 Prozent auf ihren Nominalbetrag, was abgezinst einer Quote von 17,9 Prozent entspricht. Bereits im Herbst 2025 sollen die Anleihegläubiger beider Kraftwerksparkgesellschaften die ersten anteiligen Ausschüttungen erhalten. Die beiden Unternehmen sind hundertprozentige Tochtergesellschaften der Green City AG, einem ganzheitlichen Anbieter für Entwicklung, Bau, Finanzierung und Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Die Green City AG hat im Januar 2022 einen Insolvenzantrag gestellt. Am 1. Dezember 2023 hat das Amtsgericht München auch die Insolvenzverfahren über die Vermögen der Gesellschaften KWP II und KWP III eröffnet und die Rechtsanwälte und Sanierungsexperten Axel W. Bierbach (für KWP II) und Oliver Schartl (für KWP III) von der Münchener Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen zu Insolvenzverwaltern bestellt. Der Insolvenzverwalter der KWP II-Gesellschaft, Axel Bierbach, zugleich Insolvenzverwalter der Green City AG, sprach von einem „guten Konsens, mit dem der Wille der überwiegenden Anzahl der Anleger, die ihre sinnvolle Geldanlage in Erneuerbaren Energieanlagen erhalten wollen, umgesetzt werden konnte.“ Die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu den Insolvenzplänen bezeichnete er als großen Erfolg für die Anleihegläubiger. „Es war nicht einfach, die Interessen der verschiedenen Stakeholder und Verfahrensbeteiligten unter einen Hut zu bringen. Letztlich haben wir aber ein sehr gutes Ergebnis erzielt“, ergänzte KWP III-Insolvenzverwalter Oliver Schartl. Axel Bierbach, Insolvenzverwalter der Green City AG Sowohl die Insolvenzverwalter als auch der gemeinsame Vertreter der Gläubiger von Inhaberschuldverschreibungen, die Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dentons GmbH, betonten, dass die im Insolvenzplan vereinbarte Fortführung der beiden Gesellschaften und damit der langfristige Weiterbetrieb der Windkraftanlagen im Vergleich zu einem Verkauf eine deutlich bessere Lösung darstelle. Ursprünglich sollten die Windkraftbeteiligungen der insolventen Gesellschaften an Investoren veräußert werden. Umfangreiche Wirtschaftlichkeitsberechnungen haben jedoch ergeben, dass die Gläubiger am besten gestellt sind, wenn beide Gesellschaften über Insolvenzpläne saniert werden. Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group. Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. |