Pressestatement, EU-Wertschöpfungskettenrichtlinie

ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.

28.02.2024 - 11:09:56

vbw Pressestatement: EU-Wertschöpfungskettenrichtlinie darf nicht kommen

Emittent / Herausgeber: ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V. / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges


28.02.2024 / 11:09 CET/CEST
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EU-Wertschöpfungskettenrichtlinie darf nicht kommen

(München, 28.02.2024). Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., zu der heute kurzfristig angesetzten erneuten Abstimmung zur europäischen Wertschöpfungskettenrichtlinie:

 „Die EU-Wertschöpfungskettenrichtlinie darf nicht kommen. Angesichts des schwierigen konjunkturellen Umfelds und der sich weiter verschlechternden Standortbedingungen können wir uns keine weitere bürokratische Belastung leisten. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen wird bereits dramatisch durch explodierende Kosten, vor allem von Energie und Arbeit, beeinträchtigt. Das EU-Lieferkettengesetz würde das deutsche Lieferkettengesetz unnötig verschärfen und zu einer Überlastung für zahlreiche Unternehmen führen. Diese zusätzliche Belastung durch überbordende und nicht zielführende Sorgfaltspflichten käme zur Unzeit.

Wir sehen nicht, dass entscheidende Verbesserungen am Richtlinienentwurf erreicht worden sind. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, der Richtlinie weiterhin die Zustimmung zu verweigern. Die EU-Wertschöpfungskettenrichtlinie birgt weiterhin die Gefahr, dass Unternehmen die Zahl ihrer Zulieferer reduzieren, um Reputationsrisiken zu verhindern und Kosten zu senken. Damit schaden wir nicht nur der Globalisierung und dem Welthandel, sondern verhindern auch stärker diversifizierte Lieferketten. Das ist aber wichtig, um resiliente Lieferketten zu etablieren und Wohlstand zu sichern. Was wir wirklich brauchen, sind pragmatische und praxisnahe Lösungsansätze, wie Menschenrechte eingehalten und Sozial- und Umweltstandards sichergestellt werden können. Das EU-Lieferkettengesetz ist dafür gänzlich ungeeignet.“

Kontakt: Tobias Rademacher, Tel. 089-551 78-399, E-Mail: tobias.rademacher@ibw-bayern.de
 
 


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