GlobalWafers, Angebot

GlobalWafers GmbH

16.01.2024 - 18:19:20

GlobalWafers GmbH gibt ein Angebot von etwa EUR 350 Mio. Umtauscheinheiten (Exchangeable Units), jeweils garantiert von GlobalWafers Co., Ltd., bekannt

GlobalWafers GmbH / Schlagwort(e): Anleihe


16.01.2024 / 18:19 CET/CEST
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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE (GANZ ODER TEILWEISE) IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE.     München, 16. Januar 2024 (MEZ)   GlobalWafers GmbH (die „Emittentin“) gibt den Beginn eines Angebots (das „Angebot“) von Einheiten (Units) (die „Umtauscheinheiten“) bekannt, welche (1) vorrangige unbesicherte Anleihen im Nennbetrag von etwa EUR 350 Millionen mit Fälligkeit 2029 (die „Anleihen“) sowie (2) etwa 3.500 abtrennbare Optionen (die „Optionen“) umfassen. Die Umtauscheinheiten, Anleihen und Optionen werden von GlobalWafers Co., Ltd. („GWC“ oder „Garant“) garantiert, dem drittgrößten Siliziumwaferhersteller der Welt, der in Taiwan notiert und alleiniger Gesellschafter der Emittentin ist.   Der Vorstand von GWC hat der Transaktion kurz vor Veröffentlichung dieser Pressemitteilung zugestimmt.  Durch die Ausgabe von Umtauscheinheiten verfolgt GWC einen proaktiven Ansatz zur Verwaltung ihrer Vermögenswerte und zur effizienten Wiederverwertung von Kapital, während die Aktien der Siltronic AG möglicherweise mit einem Aufschlag auf den derzeitigen Preis monetarisiert werden.   Jede Umtauscheinheit wird aus einer Anleihe und einer Option bestehen, die nach Wahl des Inhabers jederzeit am oder nach dem 23. Januar 2024 (dem „Vollzugstermin“) geteilt und voneinander getrennt und anschließend wieder verbunden werden können.   Die Optionen werden gegen einen proportionalen Anteil am Umtauschvermögen (das „Umtauschvermögen“) ausübbar sein, welches zunächst ca. 3,1 Millionen voll eingezahlte Stammaktien am Kapital der Siltronic AG (die „Aktien“) umfassen wird. Die Optionen werden unter anderem durch das Umtauschvermögen und die Rechte der Emittentin im Rahmen ihres Aktienleihvertrags mit dem Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner sowie der damit verbundenen Garantie von Nomura Holdings, Inc. besichert sein.   Die Umtauscheinheiten werden zu 100% des Nennbetrags der Anleihen ausgegeben. Die Optionen werden mit einem anfänglichen Umtauschaufschlag von 30,0% bis 35,0% über dem Referenzaktienpreis ausgegeben, der dem Verkaufspreis der Anteile im Rahmen der Zeitgleichen Delta-Ausführung (wie unten definiert und weiter beschrieben) entspricht.   Die Anleihen werden mit einem Zinssatz zwischen 1,25% und 1,75% pro Jahr angeboten und werden am 23. Januar 2029 zu 100% ihres Nennbetrags zurückgezahlt, sofern sie nicht zuvor gekauft und entwertet oder zurückgezahlt wurden.   Der Inhaber jeder Anleihe wird (a) am 23. Januar 2027; oder (b) bei Eintritt eines Kontrollwechsels des Garanten oder eines Delisting-Ereignisses in Bezug auf die Aktien das Recht haben, die vorzeitige Rückzahlung seiner Anleihen zu 100% ihres Nennbetrages zuzüglich bis zum relevanten Andienungstermin (dieses ausgeschlossen) aufgelaufener, aber unbezahlter Zinsen zu verlangen. Die Emittentin kann die Anleihen vorzeitig zurückzahlen, wenn weniger als 15% der ursprünglich ausgegebenen Anleihen und Optionen ausstehend sind.   Um das Angebot zu erleichtern, hat die Emittentin verschiedene Aktienleihverträge mit dem Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner abgeschlossen, um die Hedging-Aktivitäten verschiedener Anleger in Zusammenhang mit den Optionen zu erleichtern. Nomuras Verpflichtungen aus diesen Aktienleihverträgen werden von ihrer Holdinggesellschaft, Nomura Holdings, Inc., garantiert.   Die endgültigen Bedingungen der Umtauscheinheiten werden auf Grundlage eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens festgelegt.   Der Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner beabsichtigt einen zeitgleichen Verkauf bestehender Aktien (die „Zeitgleiche Delta-Ausführung“) im Namen bestimmter Zeichner der Anleihen, Optionsscheine und Umtauscheinheiten zu organisieren, die diese Aktien (die „Delta-Ausführungsaktien“) in Leerverkäufen an vom Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner vermittelten Käufer verkaufen möchten, um das Marktrisiko abzusichern, dem die Zeichner in Bezug auf die Anleihen, Optionsscheine und Umtauscheinheiten ausgesetzt sind, die sie im Rahmen des Angebots erwerben. Die Emittentin erhält keine Erlöse aus dem Verkauf von Aktien im Zusammenhang mit der Zeitgleichen Delta-Ausführung.   Die Zulassung der Anleihen, Optionen und Umtauscheinheiten zum Handel an einer bzw. einem international anerkannten, regelmäßig operierenden, regulierten oder nicht-regulierten Börse oder Wertpapiermarkt wird innerhalb von 90 Tagen nach dem Vollzugstermin beantragt.   Die Emittentin plant, den Nettoerlös des Angebots zur Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten der GWC-Gruppe und für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden. Die Emittentin, der Garant und ihre jeweiligen Tochtergesellschaften haben sich zu einer Sperrfrist von 90 Tagen nach dem Vollzugstermin in Bezug auf die Aktien und verbundene Wertpapiere verpflichtet, vorbehaltlich üblicher Ausnahmen.   Nomura fungiert in Bezug auf das Angebot als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner.   Über GWC   GWC mit Hauptsitz in Hsinchu, Taiwan, ist der drittgrößte Hersteller von Siliziumwafern weltweit. Das 1981 gegründete Unternehmen war der Halbleiter-Geschäftsbereich von SAS (Sino-American Silicon Products Inc.) und wurde 2011 als GlobalWafers Co., Ltd. ausgegliedert. GWC ist auf die Herstellung von Halbleiterwafern mit Anwendungsbereichen in KI, 5G-Konvergenz, Automobilindustrie, Rechenzentren sowie IT und MEMS. GWC ist an der Taipei Exchange notiert.   ***   Verantwortliche Person für diese Veröffentlichung: GlobalWafers Co., Ltd. Sprecherin: Leah Peng, Special Assistant Tel +886-3-577-2255 Ext: 2331 E-Mail: Leah@sas-globalwafers.com   Stellvertreterin: Grace Ho, Marketing and Sales Division Director Tel: +886-3-578-3131 Ext: 1772 E-Mail: Graceho@sas-globalwafers.com www.sas-globalwafers.com     Wichtiger Hinweis: DIE EMITTENTIN, DER GARANT, DIE SILTRONIC AG, DER SOLE GLOBAL COORDINATOR UND SOLE BOOKRUNNER ODER EINES IHRER JEWEILIGEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN HABEN KEINE MASSNAHMEN ERGRIFFEN, DIE EIN ANGEBOT DER ANLEIHEN, DER OPTIONEN ODER DER UMTAUSCHEINHEITEN, DER AKTIEN, DER DELTA-AUSFÜHRUNGSAKTIEN ODER DES BEI AUSÜBUNG DER OPTIONEN ZU LIEFERNDEN UMTAUSCHVERMÖGENS (ZUSAMMEN, DIE „WERTPAPIERE“) (DAS „ANGEBOT“) ODER DEN BESITZ ODER DIE VERBREITUNG DIESER PRESSEMITTEILUNG ODER VON ANGEBOTSUNTERLAGEN ODER WERBEMATERIAL IN BEZUG AUF DIESES ANGEBOT ODER DIE WERTPAPIERE (ZUSAMMEN, DIE „ANGEBOTSUNTERLAGEN“) IN EINER JURISDIKTION, IN DER MASSNAHMEN ZU DIESEM ZWECK ERFORDERLICH SIND, ERLAUBEN WÜRDEN. PERSONEN, DIE IN DEN BESITZ DIESER BEKANNTMACHUNG GELANGEN, WERDEN VON DER EMITTENTIN, DEM GARANTEN, DER SILTRONIC AG UND DEM SOLE GLOBAL COORDINATOR UND SOLE BOOKRUNNER AUFGEFORDERT, SICH ÜBER SOLCHE BESCHRÄNKUNGEN ZU INFORMIEREN UND DIESE ZU BEACHTEN. IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT DER ANLEIHEN, DER OPTIONEN, DER UMTAUSCHEINHEITEN UND DER ZEITGLEICHEN DELTA-AUSFÜHRUNG IST DIE VERÖFFENTLICHUNG EINES PROSPEKTES IM SINNE DER PROSPEKTVERORDNUNG (WIE UNTEN DEFINIERT) GEMÄSS DER PROSPEKTVERORDNUNG NICHT ERFORDERLICH. DIESE PRESSEMITTEILUNG IST WEDER ZUR DIREKTEN NOCH ZUR INDIREKTEN WEITERGABE IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ZUGELASSEN. DIE IN DIESER PRESSEMITTEILUNG ERWÄHNTEN WERTPAPIERE WURDEN UND WERDEN NICHT GEMÄSS DEM U.S. SECURITIES ACT VON 1933, IN DER DERZEIT GELTENDEN FASSUNG („U.S. SECURITIES ACT“) REGISTRIERT UND DÜRFEN NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ANGEBOTEN ODER VERKAUFT WERDEN, SOWEIT KEINE REGISTRIERUNG ODER REGISTRIERUNGSAUSNAHME UNTER DEM U.S. SECURITIES ACT VORLIEGT. ES WIRD KEIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT DER WERTPAPIERE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER IN EINER ANDEREN JURISDIKTION GEBEN. DIE WERTPAPIERE WERDEN AUSSERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN AUF DER GRUNDLAGE DER REGULATION S ANGEBOTEN UND VERKAUFT. DIESE PRESSEMITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN ODER DIE AUFFORDERUNG ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DAR, NOCH SOLL ES EIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN EINER JURISDIKTION SEIN, IN DER EIN SOLCHES ANGEBOT ODER EIN SOLCHER VERKAUF RECHTSWIDRIG WÄREN. IN DEN VEREINIGTEN STAATEN WIRD KEIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT VON WERTPAPIEREN DURCHGEFÜHRT. DIESE PRESSEMITTEILUNG UND DAS ANGEBOT RICHTEN SICH, WENN SIE IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH ODER IN MITGLIEDSTAATEN DES EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUMS („EWR“) ABGEGEBEN WERDEN, NUR AN PERSONEN, DIE „QUALIFIZIERTE ANLEGER“ IM SINNE DER PROSPEKTVERORDNUNG („QUALIFIZIERTE ANLEGER“) SIND. BEI JEDER PERSON IN EINEM MITGLIEDSTAAT ODER IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH, DIE ANLEIHEN, DIE OPTIONEN UND/ODER DIE UMTAUSCHEINHEITEN ERWIRBT ODER DEM EIN ANGEBOT VON ANLEIHEN, OPTIONEN UND/ODER DEN UMTAUSCHEINHEITEN GEMACHT WERDEN KANN, UND, SOWEIT ANWENDBAR, JEDER FONDS, IN DESSEN NAMEN DIESE PERSON DIE ANLEIHEN, DIE OPTIONEN UND DIE UMTAUSCHEINHEITEN ERWIRBT, DIE SICH IN EINEM MITGLIEDSSTAAT ODER IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH BEFINDEN, WIRD DAVON AUSGEGANGEN, DASS SIE ZUGESICHERT, ANERKANNT UND ZUGESTIMMT HAT, DASS ES SICH BEI IHR UM EINEN QUALIFIZIERTEN ANLEGER HANDELT. FÜR DIESE ZWECKE BEZEICHNET DER AUSDRUCK „PROSPEKTVERORDNUNG“ DIE VERORDNUNG (EU) 2017/1129 UND DIE VERORDNUNG (EU) 2017/1129 WIE SIE AUFGRUND DES BRITISCHEN GESETZES ÜBER DEN AUSTRITT AUS DER EUROPÄISCHEN UNION VON 2018 (EUROPEAN UNION (WITHDRAWAL) ACT 2018 – „EUWA“) TEIL DES NATIONALEN RECHTS DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS IST, JEWEILS IN DER DERZEIT GELTENDEN FASSUNG. AUSSCHLIESSLICH FÜR DIE ZWECKE DER PRODUKTÜBERWACHUNGSANFORDERUNGEN IN: (A) DER RICHTLINIE 2014/65/EU ÜBER MÄRKTE FÜR FINANZINSTRUMENTE IN DER DERZEIT GELTENDEN FASSUNG („MIFID II“); (B) ARTIKEL 9 UND 10 DER DELEGIERTEN RICHTLINIE (EU) 2017/593 DER KOMMISSION ZUR ERGÄNZUNG DER MIFID II; UND (C) LOKALER DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN IM EWR (ZUSAMMEN, DIE MIFID II-PRODUKTÜBERWACHUNGSANFORDERUNGEN); (D) VERORDNUNG (EU) NR. 600/2014, WIE SIE AUFGRUND DES EUWA TEIL DES NATIONALEN RECHTS DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS IST („UK MIFIR“); UND (E) DAS FCA-HANDBUCH „PRODUCT INTERVENTION“ UND DAS „PRODUCT GOVERNANCE SOURCEBOOK“ (ZUSAMMEN, DIE „PRODUKTÜBERWACHUNGSANFORDERUNGEN“) UND UNTER AUSSCHLUSS JEDWEDER HAFTUNG, GLEICH OB EINE SOLCHE AUS UNERLAUBTER HANDLUNG, VERTRAGSVERLETZUNG ODER ANDERWEITIG ENTSTEHT, DIE EINEM „KONZEPTEUR“ (FÜR DIE ZWECKE DER MIFID II-PRODUKTÜBERWACHUNGSANFORDERUNGEN) ANSONSTEN IN BEZUG DARAUF ENTSTEHEN KÖNNTEN, WURDE HINSICHTLICH DER ANLEIHEN, DER OPTIONEN UND DER UMTAUSCHEINHEITEN EIN PRODUKTGENEHMIGUNGSVERFAHREN DURCHGEFÜHRT, BEI DEM FESTGESTELLT WURDE, DASS: (I) DER ZIELMARKT FÜR DIE ANLEIHEN, DIE OPTIONEN UND DIE UMTAUSCHEINHEITEN (A) IM EWR AUSSCHLIESSLICH GEEIGNETE GEGENPARTEIEN UND PROFESSIONELLE KUNDEN SIND, WIE JEWEILS IN DER MIFID II DEFINIERT, UND (B) IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH, ZULÄSSIGE GEGENPARTEIEN (WIE DEFINIERT IM FCA-HANDBUCH „PRODUCT INTERVENTION“ DEFINIERT) UND PROFESSIONELLE KUNDEN (WIE IM UK MIFIR DEFINIERT) SIND; UND (II) ALLE KANÄLE FÜR DEN VERTRIEB DER ANLEIHEN, DER OPTIONEN UND DER UMTAUSCHEINHEITEN AN GEEIGNETE GEGENPARTEIEN UND PROFESSIONELLE KUNDEN GERICHTET SIND. JEDE PERSON, DIE DIE ANLEIHEN, DIE OPTIONEN UND DIE UMTAUSCHEINHEITEN SPÄTER ANBIETET, VERKAUFT ODER EMPFIEHLT (EIN „VERTREIBER“) SOLLTE DIE ZIELMARKTBEWERTUNG DES KONZEPTEURS BERÜCKSICHTIGEN, WOBEI JEDOCH EIN DER MIFID II ODER DEM FCA-HANDBUCH „PRODUCT INTERVENTION“ UND DEM „PRODUCT GOVERNANCE SOURCEBOOK“ UNTERLIEGENDER VERTREIBER DAFÜR VERANTWORTLICH IST, EINE EIGENE ZIELMARKTBEWERTUNG IN BEZUG AUF DIE ANLEIHEN, DIE OPTIONEN UND DIE UMTAUSCHEINHEITEN VORZUNEHMEN (ENTWEDER DURCH ÜBERNAHME ODER DURCH WEITERGEHENDE SPEZIFIZIERUNG DER ZIELMARKTBEWERTUNG DES KONZEPTEURS) SOWIE GEEIGNETE VERTRIEBSKANÄLE FESTZULEGEN HAT. DIE ZIELMARKTBEWERTUNG ERFOLGT UNBESCHADET DER ANFORDERUNGEN ETWAIGER VERTRAGLICHER ODER GESETZLICHER VERKAUFSBESCHRÄNKUNGEN IN BEZUG AUF EIN ANGEBOT DER ANLEIHEN, DER OPTIONEN UND DER UMTAUSCHEINHEITEN. ZUR KLARSTELLUNG: DIE ZIELMARKTBEWERTUNG STELLT WEDER (A) EINE BEWERTUNG DER EIGNUNG ODER ANGEMESSENHEIT FÜR DIE ZWECKE DER MIFID II ODER UK MIFIR NOCH (B) EINE EMPFEHLUNG AN EINEN ANLEGER ODER EINE GRUPPE VON ANLEGERN ZUR INVESTITION IN DIE ANLEIHEN, DIE OPTIONEN UND DIE UMTAUSCHEINHEITEN ODER ZUM ERWERB DER ANLEIHEN, DER OPTIONEN UND DER UMTAUSCHEINHEITEN ODER ZUR VORNAHME SONSTIGER MASSNAHMEN IN BEZUG AUF DIE ANLEIHEN, DIE OPTIONEN UND DIE UMTAUSCHEINHEITEN DAR. DIE ANLEIHEN, DIE OPTIONEN UND DIE UMTAUSCHEINHEITEN SIND NICHT ZUM ANGEBOT, ZUM VERKAUF ODER ZUR SONSTIGEN ZURVERFÜGUNGSTELLUNG AN KLEINANLEGER IM EWR ODER IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH BESTIMMT UND SOLLTEN KLEINANLEGERN IM EWR ODER IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH NICHT ANGEBOTEN, NICHT VERKAUFT UND DIESEN AUCH NICHT IN SONSTIGER WEISE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN. FÜR DEN ZWECK DIESER BESTIMMUNG BEZEICHNET DER BEGRIFF KLEINANLEGER (A) IM EWR EINE PERSON, DIE EINES (ODER MEHRERE) DER FOLGENDEN KRITERIEN ERFÜLLT: (I) SIE IST EIN KLEINANLEGER IM SINNE VON ARTIKEL 4 ABS. 1 NR. 11 MIFID II; ODER (II) SIE IST EIN KUNDE IM SINNE DER RICHTLINIE (EU) 2016/97, SOWEIT DIESER KUNDE NICHT ALS PROFESSIONELLER KUNDE IM SINNE VON ARTIKEL 4 ABS. 1 NR. 10 MIFID II GILT UND (B) IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH EINE PERSON, DIE EINES (ODER MEHRERE) DER FOLGENDEN KRITERIEN ERFÜLLT: (I) SIE IST EIN KLEINANLEGER IM SINNE VON ARTIKEL 2 NR. 8 DER VERORDNUNG (EU) NR. 2017/565 WIE SIE AUFGRUND DES EUWA TEIL DES NATIONALEN RECHTS DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS IST, ODER (II) SIE IST EIN KUNDE IM SINNE DER BESTIMMUNGEN DES BRITISCHEN GESETZES ÜBER FINANZDIENSTLEISTUNGEN UND MÄRKTE VON 2000 (FINANCIAL SERVICES AND MARKETS ACT 2000 – „FSMA“) SOWIE ZUR UMSETZUNG DER RICHTLINIE (EU) 2016/97 GEMÄSS DEM FSMA ERLASSENEN VORSCHRIFTEN UND BESTIMMUNGEN, SOWEIT DIESER KUNDE NICHT ALS PROFESSIONELLER KUNDE IM SINNE VON ARTIKEL 2 ABS. 1 NR. 8 DER VERORDNUNG (EU) NR. 600/2014 WIE SIE AUFGRUND DES EUWA TEIL DES NATIONALEN RECHTS DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS IST. ENTSPRECHEND WURDE KEIN NACH DER VERORDNUNG (EU) NR. 1286/2014 IN DER DERZEIT GELTENDEN FASSUNG (DIE „PRIIPS-VERORDNUNG“) ODER DER PRIIPS-VERORDNUNG WIE SIE AUFGRUND DES EUWA TEIL DES NATIONALEN RECHTS DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS IST (DIE „UK PRIIPS-VERORDNUNG“), ERFORDERLICHES BASISINFORMATIONSBLATT FÜR DAS ANGEBOT ODER DEN VERKAUF ODER DIE SONSTIGE ZURVERFÜGUNGSTELLUNG DER ANLEIHEN, DER OPTIONEN UND DER UMTAUSCHEINHEITEN AN KLEINANLEGER IM EWR ODER IM VEREINIGEN KÖNIGREICH ERSTELLT UND DAHER KANN DAS ANGEBOT ODER DER VERKAUF ODER DIE SONSTIGE ZURVERFÜGUNGSTELLUNG DER ANLEIHEN, DER OPTIONEN UND DER UMTAUSCHEINHEITEN AN KLEINANLEGER IM EWR ODER IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH NACH DER PRIIPS-VERORDNUNG UND/ODER DER UK PRIIPS-VERORDNUNG RECHTSWIDRIG SEIN. ZUDEM RICHTET SICH DIESE PRESSEMITTEILUNG IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH AUSSCHLIESSLICH AN QUALIFIZIERTE INVESTOREN, (I) DIE ÜBER PROFESSIONELLE ERFAHRUNG IM HINBLICK AUF ANLAGEGESCHÄFTE IM SINNE VON ARTIKEL 19(5) DER BRITISCHEN VERORDNUNG ÜBER DIE WERBUNG FÜR FINANZPRODUKTE VON 2005 GEMÄSS DEM FSMA IN DER DERZEIT GELTENDEN FASSUNG (FINANCIAL PROMOTION ORDER – „ORDER“) UND QUALIFIZIERTE INVESTOREN WELCHE ARTIKEL 49(2)(A) BIS (D) DES ORDER UNTERFALLEN, UND (II) AN DIE DIE PRESSEMITTEILUNG AUF SONSTIGE WEISE RECHTMÄSSIG ÜBERMITTELT WERDEN DARF (WOBEI ALLE GENANNTEN PERSONEN GEMEINSAM ALS „RELEVANTE PERSONEN“ BEZEICHNET WERDEN). PERSONEN (I) IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH, BEI DENEN ES SICH NICHT UM RELEVANTE PERSONEN HANDELT, UND (II) PERSONEN IN EINEM MITGLIEDSTAAT DES EWR, BEI DENEN ES SICH NICHT UM QUALIFIZIERTE INVESTOREN HANDELT, DÜRFEN NICHT AUF GRUNDLAGE DIESER PRESSEMITTEILUNG HANDELN UND SICH NICHT AUF DIESE VERLASSEN. JEDE INVESTITION ODER INVESTITIONSTÄTIGKEIT, AUF DIE SICH DIESE PRESSEMITTEILUNG BEZIEHT, STEHT NUR (A) RELEVANTEN PERSONEN IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH ZUR VERFÜGUNG UND WIRD NUR MIT RELEVANTEN PERSONEN IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH UND (B) QUALIFIZIERTEN INVESTOREN IN MITGLIEDSTAATEN DES EWR DURCHGEFÜHRT. DIE ANLEIHEN, DIE OPTIONEN UND DIE UMTAUSCHEINHEITEN WERDEN UND DÜRFEN IN HONGKONG NICHT MITTELS EINES DOKUMENTS ANGEBOTEN ODER VERKAUFT WERDEN AUSSER (A) AN „PROFESSIONELLE ANLEGER“ IM SINNE DER SECURITIES AND FUTURES ORDINANCE (CAP. 571) VON HONGKONG (DAS „SFO“) UND ALLEN IM RAHMEN DES SFO AUFGESTELLTEN REGELUNGEN; ODER (B) UNTER ANDEREN UMSTÄNDEN, DIE NICHT DAZU FÜHREN, DASS EIN DOKUMENT EIN „PROSPEKT“ DARSTELLT, WIE IN DER COMPANIES (WINDING UP AND MISCELLANEOUS PROVISIONS) ORDINANCE (CAP. 32) VON HONG KONG (DIE „C(WUMP)O“) DEFINIERT, ODER WELCHE KEIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT IM SINNE DER C(WUMP)O DARSTELLEN. DIESES DOKUMENT STELLT KEINE WERBUNG, EINLADUNG ODER DOKUMENT IN BEZUG AUF DIE ANLEIHEN, DIE OPTIONEN UND DIE UMTAUSCHEINHEITEN DAR, DAS AN DIE ÖFFENTLICHKEIT IN HONGKONG GERICHTET IST ODER DEREN INHALT DAFÜR BESTIMMT IST, FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT IN HONGKONG ZUGÄNGLICH ZU SEIN ODER DURCH DIESE GELESEN ZU WERDEN (AUSSER, WENN DIES ERLAUBT IST GEMÄSS DEN WERTPAPIERGESETZEN VON HONGKONG) MIT AUSNAHME IN BEZUG AUF DIE ANLEIHEN, DIE OPTIONEN UND DIE UMTAUSCHEINHEITEN, DIE NUR AN PERSONEN AUSSERHALB HONGKONGS ODER NUR AN „PROFESSIONELLE ANLEGER“, WIE IN DER SFO UND DEN UNTER DER SFO AUFGESTELLTEN REGELN DEFINIERT, VERÄUSSERT WERDEN SOLLEN. ES WURDE KEIN ANGEBOT ODER SONSTIGES DOKUMENT ALS PROSPEKT BEI DER FINANZBEHÖRDE VON SINGAPUR REGISTRIERT. ENTSPRECHEND DÜRFEN WEDER DIESE PRESSEMITTEILUNG NOCH JEGLICHE DOKUMENTE ODER MATERIALIEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT, DEM VERKAUF ODER DER EINLADUNG ZUR ZEICHNUNG ODER DEM KAUF DER ANLEIHEN, DER OPTIONEN UND DER UMTAUSCHEINHEITEN AN PERSONEN IN SINGAPUR ZIRKULIERT ODER VERBREITET WERDEN, NOCH DÜRFEN DIE ANLEIHEN, DIE OPTIONEN UND DIE UMTAUSCHEINHEITEN DIREKT ODER INDIREKT PERSONEN IN SINGAPUR ZUR ZEICHNUNG ODER ZUM KAUF ANGEBOTEN ODER VERKAUFT WERDEN, MIT AUSNAHME VON (I) INSTITUTIONELLEN ANLEGERN (GEMÄSS DER DEFINITION IN ABSCHNITT 4A DES SECURITIES AND FUTURES ACT 2001 VON SINGAPUR IN DER DERZEIT GELTENDEN FASSUNG (DAS „SAF“)) GEMÄSS ABSCHNITT 274 SFA, (II) EINES „ZUGELASSENEN ANLEGERS“ IM SINNE VON ABSCHNITT 4A SFA. SFA-PRODUKTKLASSIFIZIERUNG FÜR SINGAPUR: IN VERBINDUNG MIT ABSCHNITT 309B SFA UND DEN SECURITIES AND FUTURES (CAPITAL MARKETS PRODUCTS) REGULATIONS 2018 VON SINGAPUR (DIE „CMP-VORSCHRIFTEN 2018“) HAT DIE EMITTENTIN FESTGESTELLT UND TEILT HIERMIT ALLEN RELEVANTEN PERSONEN (WIE DEFINIERT IN ABSCHNITT 309A(1) SFA) MIT, DASS DIE ANLEIHEN, DIE OPTIONEN UND DIE UMTAUSCHEINHEITEN „VORGESCHRIEBENE KAPITALMARKTPRODUKTE“ (WIE IN DEN CMP-VORSCHRIFTEN 2018 DEFINIERT) UND AUSGENOMMENE INVESTITIONSPRODUKTE (WIE IN DER MAS-MITTEILUNG SFA 04-N12 ZUM VERKAUF VON ANLAGEPRODUKTEN UND MAS-MITTEILUNG ZU EMPFEHLUNGEN ZU ANLAGEPRODUKTEN DEFINIERT) DARSTELLEN. DIE ANLEIHEN, DIE OPTIONEN, DIE UMTAUSCHEINHEITEN UND DIE AKTIEN WURDEN NICHT UND WERDEN NICHT REGISTRIERT ODER EINGEREICHT BEI, ODER GENEHMIGT VON, DER FINANZAUFSICHTSKOMMISSION DER REPUBLIK CHINA (DIE „FSC“) ODER ANDEREN EINSCHLÄGIGEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN GEMÄSS ENTSPRECHENDER WERTPAPIERGESETZE UND BESTIMMUNGEN VON TAIWAN, REPUBLIK CHINA (DIE „ROC“) UND DÜRFEN NICHT INNERHALB DER ROC VERKAUFT, AUSGEGEBEN ODER ANGEBOTEN WERDEN DURCH EIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT ODER UNTER UMSTÄNDEN, WELCHE EIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT IM SINNE DES ROC WERTPAPIER- UND BÖRSENGESETZES DARSTELLEN, DAS EINE REGISTRIERUNG, EINREICHUNG ODER GENEHMIGUNG BEI DER FSC ODER ANDEREN EINSCHLÄGIGEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN ERFORDERT. KEINE IN ROC ANSÄSSIGE NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSON WURDE ERMÄCHTIGT, DIE ANLEIHEN, DIE OPTIONEN, DIE UMTAUSCHEINHEITEN ODER DIE AKTIEN IM GEBIET DER ROC DURCH EIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT ANZUBIETEN, ZU VERKAUFEN, ZUM VERKAUF AUFZUFORDERN, DAZU ZU BERATEN ODER AUF ANDERE WEISE DAS ANGEBOT ODER DEN VERKAUF ZU VERMITTELN. EINE ANLAGE IN DIE WERTPAPIERE IST MIT EINEM HOHEN RISIKO VERBUNDEN. EINE ENTSCHEIDUNG ZUM KAUF DER WERTPAPIERE SOLLTE NUR AUF DER GRUNDLAGE EINER UNABHÄNGIGEN PRÜFUNG DER ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHEN INFORMATIONEN DES EMITTENTEN, DES GARANTEN UND DER SILTRONIC AG IN BEZUG AUF DIE WERTPAPIERE DURCH EINEN POTENZIELLEN ANLEGER GETROFFEN WERDEN, SOWEIT ZUTREFFEND. JEDER EMPFÄNGER DIESER PRESSMITTEILUNG ODER ANDERER ANGEBOTSUNTERLAGEN SOLLTEN SEINE PROFESSIONELLEN BERATER KONSULTIEREN, UM SICH VON DER EIGNUNG DER WERTPAPIERE ALS ANLAGE ZU ÜBERZEUGEN. WEDER DER SOLE GLOBAL COORDINATOR UND SOLE BOOKRUNNER NOCH EINES SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN HAFTEN AUS DER VERWENDUNG, ODER GEBEN EINE ZUSICHERUNG ODER GARANTIE AB HINSICHTLICH DER RICHTIGKEIT UND VOLLSTÄNDIGKEIT, DER PRESSEMITTEILUNG ODER DER ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHEN INFORMATIONEN DER EMITTENTIN, DES GARANTEN UND DER SILTRONIC AG. DIE IN DIESER PRESSEMITTTEILUNG ODER ANDEREN ANGEBOTSUNTERLAGEN ENTHALTENEN INFORMATIONEN KÖNNEN SICH BIS ZUM VOLLZUGSTERMIN OHNE VORANKÜNDIGUNG IN IHRER GESAMTHEIT ÄNDERN. JEDER POTENZIELLE ANLEGER SOLLTE DAVON AUSGEHEN, DASS ER DAS WIRTSCHAFTLICHE RISIKO EINER INVESTITION IN DIE ANLEIHEN, DIE OPTIONEN, DIE UMTAUSCHEINHEITEN, DIE DELTA-AUSFÜHRUNGSAKTIEN ODER DIE AKTIEN, DIE BEI AUSÜBUNG DER OPTIONEN AUSZUGEBEN ODER ZU ÜBERTRAGEN UND ZU LIEFERN SIND UND DEN OPTIONEN NOMINELL UNTERLEGT SIND, SELBST TRAGEN MUSS. WEDER DIE EMITTENTIN, NOCH DER GARANT, SILTRONIC AG ODER DER SOLE GLOBAL COORDINATOR UND SOLE BOOKRUNNER GEBEN EINE ZUSICHERUNG HINSICHTLICH (I) DER EIGNUNG DER WERTPAPIERE FÜR EINEN BESTIMMTEN ANLEGER, (II) DER ANGEMESSENEN BUCHHALTERISCHEN BEHANDLUNG UND DER MÖGLICHEN STEUERLICHEN FOLGEN EINER ANLAGE IN DIE WERTPAPIERE ODER (III) DER KÜNFTIGEN WERTENTWICKLUNG DER WERTPAPIERE, WEDER IN ABSOLUTEN ZAHLEN NOCH IM VERHÄLTNIS ZU KONKURRIERENDEN ANLAGEN. IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT DER WERTPAPIERE UND DER ZEITGLEICHEN DELTA-AUSFÜHRUNG KÖNNEN DER SOLE GLOBAL COORDINATOR UND SOLE BOOKRUNNER SOWIE JEDES SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, DIE ALS ANLEGER AUF EIGENE RECHNUNG HANDELN, DIE WERTPAPIERE ÜBERNEHMEN UND IN DIESER EIGENSCHAFT DIESE WERTPAPIERE ODER ANDERE WERTPAPIERE DES EMITTENTIN, DER GARANTEN, SILTRONIC AG (DIE „GESELLSCHAFT“) ODER DAMIT VERBUNDENE ANLAGEN AUF EIGENE RECHNUNG HALTEN, KAUFEN ODER VERKAUFEN UND DIESE WERTPAPIERE ODER ANDEREN ANLAGEN AUF ANDERE WEISE ALS IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT DER WERTPAPIERE ANBIETEN ODER VERKAUFEN. DER SOLE GLOBAL COORDINATOR UND SOLE BOOKRUNNER BEABSICHTIGT NICHT, DEN UMFANG SOLCHER INVESTITIONEN ODER TRANSAKTIONEN OFFEN ZU LEGEN, ES SEI DENN, ER IST DAZU GESETZLICH ODER REGULATORISCH VERPFLICHTET. DARÜBER HINAUS KÖNNEN DER SOLE GLOBAL COORDINATOR UND SOLE BOOKRUNNER UND SEINE TOCHTERGESELLSCHAFTEN UND VERBUNDENEN UNTERNEHMEN DIENSTLEISTUNGEN FÜR DIE EMITTENTIN, DEN GARANTEN, DIE GESELLSCHAFT ODER DIE MITGLIEDER DER UNTERNEHMENSGRUPPEN DER EMITTENTIN, DES GARANTEN ODER DER GESELLSCHAFT ERBRINGEN, BEI IHNEN UM GESCHÄFT WERBEN, MIT DEN WERTPAPIEREN DIESER PERSONEN HANDEL TREIBEN UND/ODER EINE POSITION IN DIESEN WERTPAPIEREN HALTEN ODER TRANSAKTIONEN MIT DIESEN WERTPAPIEREN DURCHFÜHREN. DER SOLE GLOBAL COORDINATOR UND SOLE BOOKRUNNER HANDELT IM ZUSAMMENHANG MIT DEN WERTPAPIERE IM NAMEN DER EMITTENTIN UND DES GARANTEN UND FÜR NIEMANDEN SONST UND IST GEGENÜBER KEINER ANDEREN PERSON VERANTWORTLICH FÜR DIE GEWÄHRUNG DES SCHUTZES, DER DEN KUNDEN DES SOLE GLOBAL COORDINATOR UND SOLE BOOKRUNNER GEWÄHRT WIRD, ODER FÜR DIE BERATUNG IN BEZUG AUF DIE WERTPAPIEREN. DIE EMITTENTIN, DER GARANT, SILTRONIC AG UND DER SOLE GLOBAL COORDINATOR UND SOLE BOOKRUNNER SOWIE IHRE JEWEILIGEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN LEHNEN AUSDRÜCKLICH JEGLICHE VERPFLICHTUNG ODER ZUSAGE AB, DIE IN DIESER PRESSEMITTEILUNG ENTHALTENEN AUSSAGEN ZU AKTUALISIEREN, ZU ÜBERPRÜFEN ODER ZU ÜBERARBEITEN, SEI ES AUFGRUND NEUER INFORMATIONEN, KÜNFTIGER ENTWICKLUNGEN ODER AUS ANDEREN GRÜNDEN.


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