Kolumne, DGA

Delisting von CompuGroup Medical wird zum Ablauf des 24.

19.06.2025 - 11:21:39

EQS-News: Delisting von CompuGroup Medical wird zum Ablauf des 24. Juni 2025 wirksam (deutsch)

Juni 2025 wirksam

EQS-News: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Delisting
Juni 2025 wirksam

19.06.2025 / 11:21 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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  * Frankfurter Wertpapierbörse bestätigt Delisting zum Ablauf der
    Angebotsfrist des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots von CVC Capital
    Partners

  * CGM-Aktionäre können Aktien noch bis zum 24. Juni 2025 um 24:00 Uhr MESZ
    andienen

  * Delisting-Erwerbsangebot unterliegt keinen Vollzugsbedingungen und
    Delisting erfolgt entsprechend unabhängig von der Anzahl der angedienten
    Aktien

  * Nach Delisting deutlich geringere Finanzberichterstattung und
    eingeschränkte Handelbarkeit der Aktien zu erwarten

  * Rückzug von der Börse ermöglicht CompuGroup Medical stärkeren Fokus auf
    die Umsetzung der langfristigen Innovations- und Wachstumsstrategie

Koblenz - Die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA ("CompuGroup Medical" oder
"CGM") wurde heute von der Frankfurter Wertpapierbörse darüber informiert,
dass der beantragte Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Handel im
regulierten Markt unter der ISIN DE000A288904 sowie im Teilbereich des
regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard)
zum Ablauf des 24. Juni 2025 wirksam wird.

CompuGroup Medical wird zusätzlich bei den Börsen in Berlin (im Teilbereich
Berlin Second Regulated Market), Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und
Stuttgart sowie beim elektronischen Handelssystem Tradegate Exchange
anregen, dass die Aktien des Unternehmens unverzüglich nach Wirksamkeit des
Delisting zum Ablauf des 24. Juni 2025 nicht mehr im Freiverkehr an diesen
Börsen gehandelt werden und bestehende Notierungen mit Wirkung zu diesem
Zeitpunkt eingestellt werden.

Mit Wirksamkeit des Delisting entfallen künftig alle mit einer Notierung im
regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse verbundenen
Transparenzpflichten, wie insbesondere die Ad-hoc-Publizitätspflicht und die
Pflicht zur Erstellung von Halbjahresfinanzberichten und
Quartalsmitteilungen.

Das geplante Delisting ist Teil einer Partnerschaft von CGM und CVC Capital
Partners ("CVC"), die am 09. Dezember 2024 angekündigt wurde. Gemeinsam
wollen CompuGroup Medical und CVC Innovationen im Gesundheitswesen
vorantreiben, von denen Patientinnen und Patienten sowie
Gesundheitsdienstleister weltweit profitieren.

Im Rahmen dieser Partnerschaft veröffentlichte CVC ein freiwilliges
öffentliches Übernahmeangebot an alle CGM-Aktionäre. Mit dem Vollzug des
Angebots am 2. Mai 2025 trat die strategische Partnerschaft zwischen CVC und
CGM offiziell in Kraft. Anschließend gaben CompuGroup Medical und CVC die
Unterzeichnung einer Vereinbarung über das Delisting von CGM bekannt. Zu
diesem Zweck hat CVC am 23. Mai 2025 ein öffentliches Delisting-Angebot an
alle Aktionäre von CompuGroup Medical in Höhe von 22,00 Euro in bar
abgegeben. Aktionäre können das Angebot bis zum 24. Juni 2025, 24:00 Uhr
MESZ annehmen. Das Delisting-Erwerbsangebot unterliegt keinen
Vollzugsbedingungen und wird daher unmittelbar mit Ablauf der Annahmefrist
vollzogen, unabhängig von der Anzahl der angedienten Aktien.

Nach unabhängiger und sorgfältiger Prüfung der von CVC veröffentlichten
Angebotsunterlage haben die geschäftsführenden Direktoren, der
Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat von CompuGroup Medical den Aktionären
von CGM empfohlen, das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot anzunehmen.

Über CompuGroup Medical SE & Co. KGaA

CompuGroup Medical ist eines der führenden E-Health Unternehmen weltweit und
erwirtschaftete im Jahr 2024 einen Jahresumsatz von 1,15 Mrd. Euro. Die
Softwareprodukte des Unternehmens zur Unterstützung aller ärztlichen und
organisatorischen Tätigkeiten in Arztpraxen, Apotheken, Laboren,
Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen, die Informationsdienstleistungen
für alle Beteiligten im Gesundheitswesen und die webbasierten persönlichen
Gesundheitsakten dienen einem sichereren und effizienteren Gesundheitswesen.
Grundlage der CompuGroup Medical-Leistungen ist die einzigartige
Kundenbasis, darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, weitere Gesundheitsprofis
in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie Versicherungs- und
Pharma-Unternehmen. CompuGroup Medical unterhält eigene Standorte in 19
Ländern und vertreibt Produkte in 60 Ländern weltweit. Mehr als 8.700
hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für nachhaltige
Lösungen bei ständig wachsenden Anforderungen im Gesundheitswesen.

Wichtige Hinweise

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der CompuGroup
Medical SE & Co. KGaA (die "CGM-Aktien") dar. Die endgültigen Bedingungen
des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das Delisting-Erwerbsangebot
betreffende Bestimmungen sind ausschließlich in der von der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten
Angebotsunterlage mitgeteilt. Caesar BidCo GmbH (die "Bieterin") behält sich
vor, in den endgültigen Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots von den
hier dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig
ist. Anlegern und Inhabern von CGM-Aktien wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Delisting-Erwerbsangebot
zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen
enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Delisting-Erwerbsangebot (in
deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den
detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Delisting-Erwerbsangebot
ist neben weiteren Informationen im Internet unter
www.practice-public-offer.com veröffentlicht.

Das Delisting-Erwerbsangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der
anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), des Börsengesetzes (BörsG)
und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten
von Amerika ("Vereinigte Staaten") über grenzüberschreitende
Delisting-Erwerbsangebote durchgeführt. Das Delisting-Erwerbsangebot wird
nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer
Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten
Staaten (soweit anwendbar) durchgeführt. Dementsprechend wurden außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten (soweit
anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder
Zulassungen für das Delisting-Erwerbsangebot eingereicht, veranlasst oder
erteilt. Anleger und Inhaber von CGM-Aktien können sich nicht darauf
berufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der
Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar)
geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen
Ausnahmen und gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu
erteilenden Befreiungen wird kein Delisting-Erwerbsangebot, weder direkt
noch indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies
einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde. Diese
Pressemitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung
veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das
Delisting-Erwerbsangebot nach dem jeweils geltenden nationalen Recht
untersagt wäre.

Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne
des § 2 Abs. 5 WpÜG und/oder deren Tochterunternehmen im Sinne des § 2 Abs.
6 WpÜG können während der Laufzeit des Delisting-Erwerbsangebots CGM-Aktien
in anderer Weise als gemäß dem Delisting-Erwerbsangebot über die Börse oder
außerbörslich erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen,
sofern dies außerhalb der Vereinigten Staaten und im Einklang mit den
anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt und
mit der Maßgabe, dass der Delisting-Erwerbsangebotspreis dergestalt erhöht
wird, dass dieser einer etwaig außerhalb des Delisting-Erwerbsangebots
gezahlten höheren Gegenleistung entspricht. Informationen über entsprechende
Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen werden gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG im
Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese Informationen werden auch in einer
unverbindlichen englischen Übersetzung auf der Internetseite der Bieterin
unter www.practice-public-offer.de veröffentlicht.

Das mit dieser Pressemitteilung bekanntgegebene Delisting-Erwerbsangebot
bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der
Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt den
Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der
Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für
börsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichen
Aspekten von denen in den Vereinigten Staaten und anderen Rechtsordnungen
unterscheiden. Diese Pressemitteilung wurde nach deutscher Art und Praxis
verfasst, um den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland zu entsprechen. Die
an anderer Stelle, u. a. in der Angebotsunterlage, enthaltenen, sich auf die
Bieterin und die CGM beziehenden Finanzkennzahlen sind in Übereinstimmung
mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften und nicht
in Übereinstimmung mit den in den Vereinigten Staaten allgemein anerkannten
Bilanzierungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht mit
Finanzkennzahlen vergleichbar, die sich auf US-amerikanische Unternehmen
oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen als der Bundesrepublik
Deutschland beziehen.

Das Delisting-Erwerbsangebot wird in den Vereinigten Staaten auf der
Grundlage der so genannten grenzüberschreitenden Tier 2 Ausnahme von
bestimmten Vorschriften des U.S. Securities Exchange Act von 1934 in seiner
jeweils gültigen Fassung (der "Exchange Act") unterbreitet. Diese Ausnahme
ermöglicht es dem Bieter, bestimmte materielle und verfahrensrechtliche
Vorschriften des Exchange Act für Delisting-Erwerbsangebote dadurch zu
erfüllen, dass er das Recht oder die Praxis seiner Heimatrechtsordnung
befolgt, und befreit den Bieter von der Einhaltung bestimmter anderer
Vorschriften des Exchange Act. Aktionäre aus den Vereinigten Staaten werden
darauf hingewiesen, dass die CGM nicht an einer US-amerikanischen
Wertpapierbörse gelistet ist, nicht den regelmäßigen Anforderungen des
US-Börsengesetzes unterliegt und auch keine Berichte bei der
US-Börsenaufsichtsbehörde einreicht bzw. einreichen muss.

CGM-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in den
Vereinigten Staaten, sollten beachten, dass sich das
Delisting-Erwerbsangebot auf Wertpapiere einer Gesellschaft bezieht, die ein
ausländischer privater Emittent (foreign private issuer) im Sinne des
Exchange Act ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des Exchange Act
registriert sind. Das Delisting-Erwerbsangebot erfolgt in den Vereinigten
Staaten auf Grundlage der sogenannten grenzüberschreitenden Tier-2-Ausnahme
von bestimmten Anforderungen des Exchange Act und unterliegt grundsätzlich
den Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren in der
Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in
den Vereinigten Staaten unterscheiden. Soweit das Delisting-Erwerbsangebot
den US-Wertpapiergesetzen unterliegt, finden diese Gesetze ausschließlich
auf CGM-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den
Vereinigten Staaten Anwendung, und es stehen keiner anderen Person Ansprüche
aus diesen Gesetzen zu.

Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Delisting-Erwerbsangebots mit der
Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der
Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre
aus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen Rechtsordnungen als
Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im
Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot ergeben, nach den Vorschriften
des US- Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen)
durchzusetzen, da die Bieterin und die CGM sich außerhalb der Vereinigten
Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat)
befinden, und ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren
Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der
der Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein
Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor
einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu
verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen
oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines
US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.

Soweit diese Pressemitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind
diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte
"beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese
Aussagen geben die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und
Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder.
Solche zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem
Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und
der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für
deren zukünftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die
außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam
handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken
und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in
der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam
handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die
tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in
den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen
können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit
ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder
in der Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen ändern
werden.


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19.06.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    CompuGroup Medical SE & Co. KGaA
                   Maria Trost 21
                   56070 Koblenz
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)160 3630362
   Fax:            +49 (0)261 8000 3200
   E-Mail:         investor@cgm.com
   Internet:       www.cgm.com
   ISIN:           DE000A288904
   WKN:            A28890
   Indizes:        SDAX, TecDAX
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
                   München, Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    2157758



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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2157758 19.06.2025 CET/CEST

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