Pflichtmitteilung, DGA

Vectron Systems AG: Einigung zwischen Vectron und der Shift4 Gruppe über Abfindungs- und Ausgleichszahlung im Rahmen des am 26.

24.03.2025 - 15:58:22

EQS-Adhoc: Vectron Systems AG: Einigung zwischen Vectron und der Shift4 Gruppe über Abfindungs- und Ausgleichszahlung im Rahmen des am 26. September 2024 angekündigten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags (deutsch)

September 2024 angekündigten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags

EQS-Ad-hoc: Vectron Systems AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Vectron Systems AG: Einigung zwischen Vectron und der Shift4 Gruppe über
Abfindungs- und Ausgleichszahlung im Rahmen des am 26. September 2024
angekündigten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags

24.03.2025 / 15:56 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Münster, 24. März 2025. Nach Abschluss der Arbeiten des gemeinsam
beauftragten Bewertungsgutachters haben sich die Vectron Systems AG
("Vectron") und die Shift4-Unternehmensgruppe ("Shift4") heute über die Höhe
von Abfindung und fester Ausgleichszahlung im Rahmen des am 26. September
2024 angekündigten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen
Vectron als abhängiger Gesellschaft und ihrer Mehrheitsaktionärin geeinigt.

Der Aufsichtsrat der Vectron Systems AG hat heute zugestimmt, den
außenstehenden Aktionären in dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
eine Abfindung in Höhe von von EUR 10,93 je Vectron-Aktie anzubieten. Des
Weiteren haben sich die Vectron und Shift4 mit Zustimmung des Aufsichtsrats
geeinigt, dass an die außenstehenden Vectron-Aktionäre eine jährliche feste
Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto (bzw. EUR 0,40 netto nach
Abzug aktueller Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) pro Aktie für
jedes volle Geschäftsjahr gezahlt werden wird.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit
der Zustimmung der Vectron-Hauptversammlungen, die für den 25. April 2025
einberufen wird, sowie der Eintragung in das Handelsregister der Vectron.
Die Einberufung wird heute veröffentlicht werden. Die
Gesellschafterversammlung der Hauptaktionärin hat bereits zugestimmt.


IR-Kontakt:
Meister Consulting GmbH
Tobias Meister
Im Schling 3
59955 Winterberg
Tel.: +49 (0) 2983 908121
Mob.: +49 (0) 170 2939080
E-Mail: meister@meisterconsult.com
Ende der Insiderinformation


Ende der Insiderinformation

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24.03.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Vectron Systems AG
                   Willy-Brandt-Weg 41
                   48155 Münster
                   Deutschland
   Telefon:        0251/ 28 56 - 0
   Fax:            0251/ 28 56 - 564
   E-Mail:         info@vectron.de
   Internet:       www.vectron.de
   ISIN:           DE000A0KEXC7
   WKN:            A0KEXC
   Indizes:        Scale 30
   Börsen:         Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
   EQS News ID:    2105330



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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2105330 24.03.2025 CET/CEST

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