UmweltBank Aktiengesellschaft / DE0005570808
26.08.2025 - 08:55:14UmweltBank Aktiengesellschaft: UmweltBank beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlage aus genehmigtem Kapital im Verhältnis 4:1
EQS-Ad-hoc: UmweltBank Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Kapitalmaßnahme 26.08.2025 / 08:55 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN ODER INNERHALB DEN USA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER KANADA ODER EINER SONSTIGEN JURISDIKTION, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG. Der Vorstand der UmweltBank Aktiengesellschaft, Nürnberg (nachfolgend die "UmweltBank" oder die "Gesellschaft"), hat heute nach Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlage unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022/I durchzuführen. Das Grundkapital der Gesellschaft soll von derzeit EUR 36.116.946,00 zum Zeitpunkt des Beschlusses um bis zu EUR 9.029.236,00 auf bis zu EUR 45.146.182,00 durch die Ausgabe von bis zu 9.029.236 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Stückaktie (nachfolgend auch die "Neuen Aktien") und mit voller Dividendenberechtigung ab dem 1. Januar 2025, erhöht werden. Die Neuen Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Neuer Aktie ausgegeben. Die Festlegung des Bezugspreises soll spätestens am 29. August 2025 erfolgen. Die Gesellschaft plant, die ihr aus dem Angebot zufließenden Mittel zur Stärkung der Kapitalausstattung der Gesellschaft zu verwenden und gemäß ihrer Wachstumsstrategie in die Ausweitung des Kreditgeschäfts zu investieren. Die Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis 4:1 von der ICF Bank AG Wertpapierhandelsbank, Frankfurt am Main, zum Bezug angeboten, d.h. vier alte Aktien berechtigen zum Bezug einer Neuen Aktie. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge, die sich aus dem Bezugsverhältnis ergeben, ist ausgeschlossen. Die Frist zum Bezug der neuen Aktien beginnt am 1. September 2025 und endet am 17. September 2025, 18:00 Uhr (MESZ). Ein Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos. Im Rahmen des Bezugsangebots nicht bezogene Neue Aktien werden den bezugsberechtigten Aktionären der Gesellschaft zum Überbezug für den Bezugspreis, daneben im Rahmen einer Privatplatzierung, ausgesuchten Anlegern zu einem Preis, der mindestens dem Bezugspreis entspricht, zum Erwerb angeboten werden. Die ICF Bank agiert als Sole Coordinator. Über die Zuteilung entscheidet insoweit unter Wahrung des aktienrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes der Vorstand im pflichtgemäßen Ermessen. Die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung können dem voraussichtlich am 1. September 2025 im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.umweltbank.de/investor-relations veröffentlichten Bezugsangebot entnommen werden. Das Bezugsangebot erfolgt ohne Wertpapierprospekt. Die Gesellschaft wird jedoch ein Informationsdokument mit den in Anhang IX der Verordnung (EU) 2017/1129 genannten Informationen auf der vorstehend genannten Internetseite veröffentlichen. Mitteilende Person: Dietmar von Blücher Weder die Bezugsrechte noch die Neuen Aktien sind oder werden nach dem Securities Act oder bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten oder anderer Hoheitsgebiete der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Bezugsrechte und die Neuen Aktien dürfen zu keiner Zeit in die oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika direkt oder indirekt angeboten, verkauft, ausgeübt, verpfändet, übertragen oder geliefert werden, sofern nicht ein Befreiungstatbestand von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vorliegt oder sofern eine solche Transaktion nicht darunter fällt und sofern kein Verstoß gegen anwendbare Wertpapiergesetze der Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika vorliegt. Das Bezugsangebot ist nicht für Bezugsberechtigte in Australien, Japan oder Kanada bestimmt. Das Bezugsangebot sowie alle sonstigen die Bezugsrechtsausübung betreffenden Unterlagen dürfen weder per Post noch auf andere Weise nach Australien, Japan oder Kanada übersandt und Neuen Aktien und die entsprechenden Bezugsrechte auch nicht an Personen in diesen Ländern verkauft werden. Kontakt: UmweltBank AG Dr. Florian Wedlich Laufertorgraben 6 90489 Nürnberg Tel.: 0911 / 5308 - 1007 E-Mail: florian.wedlich@umweltbank.de www.umweltbank.de Ende der Insiderinformation 26.08.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com |
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