Pflichtmitteilung, DGA

The Grounds: Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2021 / 2027 (ISIN DE000A3H3FH2) beschließen Wahl eines gemeinsamen Vertreters und Anpassungen zur Endfälligkeit und Zinszahlungen EQS-Ad-hoc: The Grounds Real Estate Development AG / Schlagwort(e): Anleihe The Grounds: Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2021 / 2027 (ISIN DE000A3H3FH2) beschließen Wahl eines gemeinsamen Vertreters und Anpassungen zur Endfälligkeit und Zinszahlungen 19.10.2024 / 15:58 CET / CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.

19.10.2024 - 15:58:40

EQS-Adhoc: The Grounds: Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2021/2027 (ISIN DE000A3H3FH2) beschließen Wahl eines gemeinsamen Vertreters und Anpassungen zur Endfälligkeit und Zinszahlungen (deutsch)

The Grounds: Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2021/2027 (ISIN DE000A3H3FH2) beschließen Wahl eines gemeinsamen Vertreters und Anpassungen zur Endfälligkeit und Zinszahlungen

EQS-Ad-hoc: The Grounds Real Estate Development AG / Schlagwort(e): Anleihe
The Grounds: Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2021/2027 (ISIN
DE000A3H3FH2) beschließen Wahl eines gemeinsamen Vertreters und Anpassungen
zur Endfälligkeit und Zinszahlungen

19.10.2024 / 15:58 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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VERÖFFENTLICHUNG EINER INSIDERINFORMATION NACH ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG
(EU) NR. 596/2014

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN, VOLLSTÄNDIGEN ODER AUSZUGSWEISEN
VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER ÜBERTRAGUNG IN ODER AN DIE VEREINIGTEN
STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER EINE ANDERE
RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER
ÜBERTRAGUNG RECHTSWIDRIG WÄRE.

The Grounds: Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2021/2027 (ISIN
DE000A3H3FH2) beschließen Wahl eines gemeinsamen Vertreters und Anpassungen
zur Endfälligkeit und Zinszahlungen

Berlin, 19. Oktober 2024 - Die Anleihegläubiger der The Grounds Real Estate
Development AG (The Grounds / ISIN: DE000A2GSVV5) haben in einer Abstimmung
ohne Versammlung nach noch vorläufigen Ergebnissen mit der erforderlichen
Mehrheit von mindestens 75 % und dem erforderlichen Quorum von 50 %
entsprechend dem modifizierten Vorschlag (siehe Ad hoc-Mitteilung vom 15.
Oktober 2024) für die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der
Anleihegläubiger, Anpassungen zur Endfälligkeit und modifizierten Regelungen
zur Verzinsung der Unternehmensanleihe 2021/2027 (WKN: A3H3FH | ISIN:
DE000A3H3FH2) gestimmt.

Folgende Anpassungen der Anleihebedingungen wurden im Wesentlichen
beschlossen:

  * Änderung in eine Nullkuponanleihe ohne Zinsen ab dem 18. August 2024 mit
    Verzinsung zu 6% während einer eventuellen Laufzeitverlängerung um 2
    Jahre, entsprechende Änderung von § 2 und § 3 der Anleihebedingungen

  * Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger.

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON
AMERIKA, KANADA, JAPAN UND AUSTRALIEN

Kontakt:

The Grounds Real Estate Development AG

Jacopo Mingazzini, Vorstand

Charlottenstraße 79-80, 10117 Berlin

T. +49 (0) 30 2021 6866

F. +49 (0) 30 2021 6849

E-Mail: info@tgd.ag

Web: www.thegroundsag.com

  * Ende der Ad Hoc-Mitteilung -


Ende der Insiderinformation

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19.10.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    The Grounds Real Estate Development AG
                   Charlottenstraße 79-80
                   10117 Berlin
                   Deutschland
   Telefon:        030 2021 6866
   Fax:            030 2021 6489
   E-Mail:         info@tgd.ag
   Internet:       www.thegroundsag.com
   ISIN:           DE000A2GSVV5, DE000A3H3FH2,
   WKN:            A2GSVV, A3H3FH,
   Börsen:         Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf (Primärmarkt),
                   Frankfurt, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    2011885



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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2011885 19.10.2024 CET/CEST

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