Pflichtmitteilung, DGA

Stellungnahme des Verwaltungsrats der NOVAVEST Real Estate AG zur Forderung nach Einberufung einer ausserordentlichen GeneralversammlungStellungnahme des Verwaltungsrats der NOVAVEST Real Estate AG zur Forderung nach Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung 15.11.2024 / 06:45 CET / CESTVeröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art.

15.11.2024 - 07:25:33

EQS-Adhoc: Stellungnahme des Verwaltungsrats der NOVAVEST Real Estate AG zur Forderung nach Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung (deutsch)

Stellungnahme des Verwaltungsrats der NOVAVEST Real Estate AG zur Forderung nach Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung

Stellungnahme des Verwaltungsrats der NOVAVEST Real Estate AG zur Forderung nach Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung 15.11.2024 / 06:45 CET/CEST

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Der Verwaltungsrat Novavest Real Estate AG nimmt zu diesem Aktionärsbegehren wie folgt Stellung:

Im ersten Halbjahr 2024 wurde die Fusion zwischen der Novavest Real Estate AG und der SenioResidenz AG erfolgreich vollzogen. Die Aktionäre beider Gesellschaften stimmten Ende Mai 2024 den Fusionsanträgen mit jeweils überwältigenden Mehrheiten (Novavest über 96%; SenioResidenz über 94%) zu. Strategisch wurde durch den Zusammenschluss der beiden Gesellschaften ein attraktives und ertragsstarkes Immobilienportfolio mit über CHF 1 Milliarde Marktwert geschaffen. Die heute amtierenden Mitglieder des Verwaltungsrats der Novavest Real Estate AG, deren Abwahl durch MV Immoxtra beantragt wird, wurden an der ordentlichen Generalversammlung im März 2024 bzw. an der ausserordentlichen Generalversammlung im Mai 2024 mit Quoten von jeweils über 99% wieder oder neu in den Verwaltungsrat gewählt. 

Die Integration der beiden Gesellschaften zur Erreichung nachhaltiger Synergien und Effizienzgewinne erfordert einen Transformationsprozess, für den der im ersten Halbjahr 2024 neu zusammengesetzte Verwaltungsrat derzeit die strategischen Ziele ausarbeitet und die Governance der neu zusammengeführten Organisationsstruktur anpasst. Dazu gehört auch eine Überprüfung der Führungsstruktur auf Stufe Verwaltungsrat und Geschäftsführung. Die schon im Vorfeld der Fusion aufgezeigten Synergien werden seit Vollzug der Fusion im Juni 2024 fortlaufend umgesetzt.   

Die verlangte Auswechslung der Mehrheit des Verwaltungsrates in dieser für den Erfolg der neuen Novavest Real Estate AG entscheidenden Übergangsphase gefährdet die Erreichung der strategischen Ziele der erfolgreich durchgeführten Fusion und schadet damit den Interessen der Gesellschaft und aller ihrer Stakeholder. Sie läuft auf eine kalte Kontrollübernahme der Novavest Real Estate AG durch den Minderheitsaktionär MV Immoxtra Schweiz Fonds hinaus, der in erster Linie im eigenen Interesse und nicht in jenem der Novavest Real Estate AG handelt. Dies steht im klaren Widerspruch zu den Anforderungen einer Good Governance und einer Investorengleichbehandlung. 

Der Verwaltungsrat der Novavest Real Estate AG wird sich aus diesen Gründen mit aller Kraft gegen den Versuch der feindseligen Kontrollübernahme durch den MV Immoxtra Schweiz Fonds zur Wehr setzen. Mit der Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung wird er über den Status der laufenden Neuausrichtung der Novavest Real Estate AG detailliert informieren.

@ dpa.de

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