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SoftwareOne veröffentlicht Traktanden für ausserordentliche Generalversammlung sowie weitere Informationen zum Zusammenschluss mit Crayon SoftwareONE Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges / Sonstiges SoftwareOne veröffentlicht Traktanden für ausserordentliche Generalversammlung sowie weitere Informationen zum Zusammenschluss mit Crayon 21.03.2025 / 07:00 CET / CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art.

21.03.2025 - 07:02:44

EQS-Adhoc: SoftwareOne veröffentlicht Traktanden für ausserordentliche Generalversammlung sowie weitere Informationen zum Zusammenschluss mit Crayon (deutsch)

SoftwareOne veröffentlicht Traktanden für ausserordentliche Generalversammlung sowie weitere Informationen zum Zusammenschluss mit Crayon

SoftwareONE Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
SoftwareOne veröffentlicht Traktanden für ausserordentliche
Generalversammlung sowie weitere Informationen zum Zusammenschluss mit
Crayon

21.03.2025 / 07:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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DIESE MITTEILUNG UND IHR INHALT SIND WEDER GANZ NOCH TEILWEISE UND WEDER
DIREKT NOCH INDIREKT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERTEILUNG ODER FREIGABE IN
KANADA, AUSTRALIEN, NEUSEELAND, SÜDAFRIKA, JAPAN, HONGKONG, SÜDKOREA ODER IN
EINEM ANDEREN LAND BESTIMMT, IN DEM DIES EINE VERLETZUNG DER LOKALEN GESETZE
DARSTELLEN KÖNNTE.

Medienmitteilung - Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

SoftwareOne veröffentlicht Traktanden für ausserordentliche
Generalversammlung sowie weitere Informationen zum Zusammenschluss mit
Crayon

Stans, Schweiz I 21. März 2025 - SoftwareOne Holding AG (SIX: SWON), ein
führender globaler Anbieter von Software- und Cloud-Lösungen, hat heute die
Traktanden für ihre ausserordentliche Generalversammlung am 11. April 2025
im KKL in Luzern veröffentlicht, zusammen mit Anträgen zu Änderungen im
Verwaltungsrat und weiteren Informationen zu den behördlichen Genehmigungen
im Kontext des Zusammenschlusses mit Crayon.

  * Aktionäre stimmen an der bevorstehenden ausserordentlichen
    Generalversammlung über die Schaffung des für den Zusammenschluss mit
    Crayon erforderlichen Kapitalbands und die Wahl der Crayon-Gründer Rune
    Syversen und Jens Rugseth als neue Mitglieder des Verwaltungsrats ab,
    vorbehältlich des Vollzugs der Transaktion

  * Till Spillmann wird vom Verwaltungsrat als neuer unabhängiger
    Verwaltungsratspräsident des kombinierten Unternehmens zur Wahl an der
    ordentlichen Generalversammlung am 16. Mai 2025 vorgeschlagen

  * Das Bundeskartellamt hat die Crayon-Transaktion für Deutschland, einen
    der Schlüsselmärkte des kombinierten Unternehmens, genehmigt

An der bevorstehenden ausserordentlichen Generalversammlung beantragt der
Verwaltungsrat den Aktionären, der Schaffung eines Kapitalbands zuzustimmen,
das den Verwaltungsrat zur Ausgabe von bis zu 72'205'459 vollständig
liberierter Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.01 ermächtigt. Diese
Aktien sind erforderlich, um das empfohlene freiwillige Kauf- und
Tauschangebot abzuschliessen, das SoftwareOne am 14. März 2025 zur Übernahme
von Crayon lanciert hat. Der Verwaltungsrat darf Aktien im Rahmen des
Kapitalbands ausschliesslich zum Zweck des Vollzugs des geplanten Erwerbs
von Crayon durch SoftwareOne ausgeben.

Zudem beantragt der Verwaltungsrat, vorbehältlich und mit Wirkung ab
Abschluss der Transaktion, die Wahl der Crayon-Gründer Rune Syversen und
Jens Rugseth als neue Verwaltungsratsmitglieder für eine Amtszeit, die mit
der ordentlichen Generalversammlung im Jahr 2026 endet.

Rune Syversen ist Präsident des Verwaltungsrats von Crayon. Zudem ist er
Präsident des Verwaltungsrats von Cyviz. Vor der Gründung von Crayon war er
bei Telenor, dem führenden Telekommunikationsunternehmen Norwegens, in
leitenden Positionen tätig. Als Mehrfachunternehmer mit umfassender
Expertise in den Bereichen IT, Data Services und im Finanzsektor war er
massgeblich an der Gründung und am Wachstum von Link Mobility und Sikri
sowie anderen Unternehmen beteiligt. Rune Syversen ist norwegischer
Staatsbürger und studierte Betriebswirtschaft an der BI Norwegian Business
School.

Jens Rugseth ist Mitglied des Verwaltungsrats von Crayon. Zudem ist er
Mitglied der Verwaltungsräte von Link Mobility, Techstep und Spir Group. Als
Mehrfachunternehmer hat er in den letzten 25 Jahren mehrere Unternehmen im
IT-Sektor gegründet. Zudem hatte er CEO-Positionen in einigen der grössten
IT-Unternehmen Norwegens inne, darunter ARK, Cinet und Skrivervik Data. Jens
Rugseth ist norwegischer Staatsbürger und studierte Ökonomie an der BI
Norwegian Business School.

Die Gründungsaktionäre von SoftwareOne, einschliesslich Daniel von Stockar,
René Gilli und die Curti AG, die zusammen 29 % des Aktienkapitals von
SoftwareOne halten, haben sich verpflichtet, an der bevorstehenden
ausserordentlichen Generalversammlung für die vorgeschlagenen Anträge zu
stimmen.

Till Spillmann als unabhängiger Verwaltungsratspräsident des kombinierten
Unternehmens nominiert

Der Verwaltungsrat hat Till Spillmann, seit 2024 unabhängiges
Verwaltungsratsmitglied und Vorsitzender des Transaktionsausschusses des
Verwaltungsrats, als neuen Präsidenten des kombinierten Unternehmens
nominiert. Die Wahl soll an der ordentlichen Generalversammlung am 16. Mai
2025 erfolgen. Er folgt auf Gründungsaktionär Daniel von Stockar, der sich
zur Wiederwahl als Mitglied des Verwaltungsrats stellen wird.

Till Spillmann ist ein renommierter Experte in den Bereichen Recht,
Kapitalmärkte, Mergers & Acquisitions sowie Investment. Er ist Partner bei
Argon Management, einer privaten Investmentgesellschaft, die er im Januar
2024 mitgegründet hat. Im Jahr 2014 war er ausserdem Mitgründer von Actium,
einer unabhängigen Investmentgesellschaft, die in Immobilien, Private Equity
und Private Debt investiert und entsprechende Strukturierungslösungen
anbietet. Till Spillmann war zuvor Partner bei Niederer Kraft Frey sowie
Managing Partner bei Baer & Karrer und begann seine berufliche Laufbahn bei
McKinsey and Company. Till Spillmann ist Schweizer Staatsbürger, promovierte
2004 an der Universität Zürich zum Doktor der Rechtswissenschaften und ist
seit 2006 als Anwalt in der Schweiz zugelassen.

Daniel von Stockar, Präsident des Verwaltungsrats von SoftwareOne, sagte:
«Der Zusammenschluss mit Crayon ist eine überzeugende Gelegenheit, um
Mehrwert für unsere Aktionäre zu schaffen, und wir kommen mit der
Transaktion gut voran. Durch die Zusammenführung dieser beiden
komplementären Unternehmen erwarten wir die Freisetzung erheblicher
Synergien und beschleunigtes profitables Wachstum. Die Genehmigung des
Kapitalbands ist ein entscheidender Schritt zur Umsetzung unserer
langfristigen Vision. Ich bin überzeugt, dass Rune und Jens mit ihrem
unternehmerischen Antrieb und ihrer Branchenerfahrung einen wertvollen
Beitrag zu unserem Verwaltungsrat leisten werden. Wir wollen das volle
Potenzial des Zusammenschlusses ausschöpfen, und ich bin zuversichtlich,
dass SoftwareOne unter Tills Führung als Verwaltungsratspräsident des
kombinierten Unternehmens bestens für dieses nächste Kapitel positioniert
sein wird.»

Bundeskartellamt erteilt Freigabe für die Transaktion

Der Zusammenschluss mit Crayon ist für Deutschland, einen Schlüsselmarkt für
SoftwareOne und das kombinierte Unternehmen, vom Bundeskartellamt genehmigt
worden. Wie bereits angekündigt, wird der Abschluss der Transaktion für Juni
2025 erwartet.

Indikativer Zeitplan

   14. März - 11.    Angebotsfrist
   April 2025
   11. April 2025    Ausserordentliche Generalversammlung von SoftwareOne
   16. Mai 2025      Ordentliche Generalversammlung von SoftwareOne
   Juni 2025         Vollzug der Transaktion, vorbehältlich des Erhalts
                     der erforderlichen behördlichen Genehmigungen
Die Einladung und die vollständige Traktandenliste für die ausserordentliche
Generalversammlung am 11. April 2025 im KKL in Luzern sind hier auf der
Website von SoftwareOne verfügbar.

KONTAKT

Anna Engvall, Investor Relations

Tel. +41 44 832 41 37, anna.engvall@softwareone.com

FGS Global, Media Relations

Tel. +41 44 562 14 99, press.softwareone@fgsglobal.com

ÜBER SOFTWAREONE

SoftwareOne ist ein führender globaler Anbieter von Software- und
Cloud-Lösungen, der die Art und Weise, wie Unternehmen alles in der Cloud
erstellen, kaufen und betreiben, neu definiert. SoftwareOne unterstützt
seine Kunden bei der Migration und Aktualisierung ihrer Arbeitsabläufe und
Anwendungen und optimiert gleichzeitig ihre Software- und Cloud-Umgebungen,
damit sie den Mehrwert der Technologie voll ausschöpfen können. Die rund
9'000 Mitarbeiter des Unternehmens sind bestrebt, ein Portfolio von 7'500
Softwaremarken in über 60 Ländern anzubieten. SoftwareOne hat seinen
Hauptsitz in der Schweiz und ist an der SIX Swiss Exchange unter dem
Tickersymbol SWON kotiert. Besuchen Sie uns auf www.softwareone.com

SoftwareOne Holding AG, Riedenmatt 4, CH-6370 Stans

ÜBER CRAYON

Mit Hauptsitz in Oslo, Norwegen, ist Crayon in 45 Ländern tätig und verfügt
über ein engagiertes Team von mehr als 4'000 Fachleuten. Als
vertrauenswürdiger Berater für strategische Softwarebeschaffung,
kontinuierliche IT-Optimierung und Maximierung der Renditen von
Investitionen in Cloud, Daten und KI ist Crayon ein führender Anbieter von
IT-Optimierung und Innovation. Crayon ist ein kundenorientiertes
Innovations- und IT-Dienstleistungsunternehmen, das Mehrwert für Unternehmen
schafft, damit sie heute erfolgreich sind und morgen wachsen können.

Ursprünglich auf Softwarebeschaffung und Asset-Management fokussiert, hat
sich Crayon zu einem vertrauenswürdigen Berater für strategische
Softwarebeschaffung, kontinuierliche IT-Optimierung und Maximierung der
Renditen von Investitionen in Cloud, Daten und KI entwickelt.

WICHTIGE INFORMATIONEN

Das freiwillige Übernahmeangebot (das "Angebot") und die Verbreitung dieser
Mitteilung und anderer Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot können
in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein.

Die gesamte veröffentlichte Angebotsdokumentation und der Prospekt (der
"Prospekt") sowie die dazugehörigen Annahmeformulare werden nicht verteilt,
weitergeleitet oder übermittelt und dürfen auch nicht verteilt,
weitergeleitet oder übermittelt werden in oder innerhalb von Rechtsordnungen
oder Ländern, unter bzw. in denen dies nach geltendem Recht verboten ist,
insbesondere nicht nach oder innerhalb von Kanada, Australien, Neuseeland,
Südafrika, Hongkong, Südkorea und Japan, oder in anderen Rechtsordnungen
oder Ländern, in welchen eine solche Verteilung, Weiterleitung oder
Übermittlung rechtswidrig wäre. Die SoftwareOne Holding AG (die
"Anbieterin") übernimmt keinerlei Verantwortung für den Fall, dass eine
Person gegen solche Einschränkungen verstösst. Personen in den Vereinigten
Staaten von Amerika sollten den nachstehenden "Hinweis für U.S.-Aktionäre"
lesen. Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung oder anderer
Informationen betreffend das Angebot gelangen sollten, sind verpflichtet,
sich selbst über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt weder ein
Prospekt noch sonst ein Angebotsdokument dar und ist als solche auch nicht
dazu bestimmt, ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
zum Kauf, zum anderweitigen Erwerb, zur Zeichnung, zum Verkauf oder zur
anderweitigen Veräusserung von Wertpapieren oder eine Aufforderung zur
Stimmabgabe oder Genehmigung in irgendeiner Jurisdiktion entsprechend dem
Angebot oder anderweitig darzustellen oder einen Teil davon zu bilden. Das
Angebot wird ausschliesslich auf der Grundlage des von der Euronext Osloer
Börse und der norwegischen Finanzaufsichtsbehörde genehmigten Prospekt
gemacht und kann nur gemäss den Bedingungen jenes Dokuments angenommen
werden. Das Angebot wird weder direkt noch indirekt in einer Rechtsordnung
oder einem Land unterbreitet, in denen ein Angebot oder eine Teilnahme an
einem solchen Angebot nach anwendbarem Recht verboten ist oder in denen
zusätzliche Angebotsdokumentation, ein Prospekt, eine Registrierung oder
sonstige, zusätzliche Anforderungen oder Pflichten zu den in Norwegen (und
gegebenenfalls anderen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums)
übernommenen Anforderungen zu erfüllen wären.

Hinweis für U.S. Aktionäre

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Verkauf, Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.
Die in dieser Mitteilung erwähnten neuen SoftwareOne-Aktien, die im Rahmen
des Aktientauschs angeboten werden, wurden und werden nicht gemäss dem
United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der
"U.S. Securities Act") oder den Wertpapiergesetzen der einzelnen
Bundesstaaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von
Amerika oder an U.S. Personen angeboten oder verkauft werden, es sei denn,
sie sind gemäss dem U.S. Securities Act und den geltenden Wertpapiergesetzen
der einzelnen Bundesstaaten registriert oder sie sind von einer solchen
Registrierungspflicht ausgenommen. Die in dieser Mitteilung enthaltenen
Informationen dienen ausschliesslich zu Informationszwecken und erheben
keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Die Anbieterin
beabsichtigt nicht, ein öffentliches Angebot in den Vereinigten Staaten von
Amerika durchzuführen. Exemplare dieser Mitteilung werden nicht in den
Vereinigten Staaten von Amerika verteilt und dürfen dort auch nicht verteilt
oder dorthin versandt werden.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Mitteilung, mündliche Aussagen betreffend das Angebot und andere von
der Anbieterin veröffentlichte Informationen können gewisse Aussagen über
Crayon und SoftwareOne enthalten, welche zukunftsgerichtete Aussagen sind
oder sein können. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind daran zu erkennen,
dass sie sich nicht ausschliesslich auf historische oder aktuelle Fakten
beziehen. Zukunftsgerichtete Aussagen verwenden manchmal Wörter wie
"können", "werden", "erstreben", "fortsetzen", "anstreben", "antizipieren",
"abzielen", "erwarten", "schätzen", "beabsichtigen", "planen" oder "Plan",
"Ziel", "glauben" oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung. Beispiele für
zukunftsgerichtete Aussagen sind unter anderem Aussagen über die künftige
finanzielle Lage und Marktposition von Crayon und SoftwareOne,
Kostensynergien resultierend aus der Kombination von Crayon und SoftwareOne,
die Geschäftsstrategie sowie Pläne und Ziele für künftige Tätigkeiten und
Transaktionen sowie andere Aussagen, die keine historischen Fakten
darstellen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäss mit Risiken und
Unsicherheiten behaftet, da sie sich auf künftige Ereignisse und Umstände
beziehen, wozu unter anderem, aber nicht ausschliesslich die folgenden
Ereignisse und Umstände gehören: lokale und globale wirtschaftliche und
geschäftliche Bedingungen; die Auswirkungen von Volatilität auf den
Kreditmärkten; marktbezogene Risiken wie Zins- und Wechselkursänderungen;
die Auswirkungen von Änderungen bei der Bewertung von Kreditmarktrisiken;
die Änderungen bei der Bewertung von ausgegebenen Anleihen; die Richtlinien
und Massnahmen von Regierungs- und Aufsichtsbehörden; Änderungen in der
Gesetzgebung; die Weiterentwicklung von Standards und Interpretationen der
International Financial Reporting Standards ("IFRS") in Bezug auf
vergangene, laufende und zukünftige Perioden; sich entwickelnde Praktiken in
Bezug auf die Interpretation und Anwendung von IFRS-Standards; der Ausgang
hängiger und zukünftiger Rechtsstreitigkeiten; der Erfolg zukünftiger
Akquisitionen und anderer strategischer Transaktionen und die Auswirkungen
des Wettbewerbs - eine Reihe dieser Faktoren liegt ausserhalb der Kontrolle
von Crayon und SoftwareOne. Folglich können die tatsächlichen zukünftigen
Ergebnisse erheblich von den Plänen, Zielen und Erwartungen, welche in den
zukunftsgerichteten Aussagen dargelegt werden, abweichen.

Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur per dem
Datum, in welchem sie gemacht werden. Die Anbieterin lehnt jede
Verpflichtung oder Zusage ab, Aktualisierungen oder Korrekturen von
irgendwelchen in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen
zu veröffentlichen, um eine Änderung der diesbezüglichen Erwartungen der
Anbieterin oder eine Änderung von Ereignissen, Bedingungen oder Umständen
widerzuspiegeln, auf denen eine solche Aussage beruht.


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Ende der Adhoc-Mitteilung

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   Sprache:          Deutsch
   Unternehmen:      SoftwareONE Holding AG
                     Riedenmatt 4
                     6370 Stans
                     Schweiz
   Telefon:          +41 44 832 41 69
   E-Mail:           info.ch@softwareone.com
   Internet:         www.softwareone.com
   ISIN:             CH0496451508
   Valorennummer:    A2PTSZ
   Börsen:           SIX Swiss Exchange
   EQS News ID:      2104084



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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2104084 21.03.2025 CET/CEST

@ dpa.de

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