Pflichtmitteilung, DGA

SoftwareOne gibt erfolgreiches Resultat des Angebots für Crayon mit einer Annahmequote von über 80% bekannt und verlängert die Angebotsfrist zum letzten Mal - Mindestannahmeschwelle wird aufgehoben SoftwareONE Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges SoftwareOne gibt erfolgreiches Resultat des Angebots für Crayon mit einer Annahmequote von über 80% bekannt und verlängert die Angebotsfrist zum letzten Mal - Mindestannahmeschwelle wird aufgehoben 29.04.2025 / 16:15 CET / CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art.

29.04.2025 - 16:15:41

EQS-Adhoc: SoftwareOne gibt erfolgreiches Resultat des Angebots für Crayon mit einer Annahmequote von über 80% bekannt und verlängert die Angebotsfrist zum letzten Mal - Mindestannahmeschwelle wird aufgehoben (deutsch)

SoftwareOne gibt erfolgreiches Resultat des Angebots für Crayon mit einer Annahmequote von über 80% bekannt und verlängert die Angebotsfrist zum letzten Mal - Mindestannahmeschwelle wird aufgehoben

SoftwareONE Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges
SoftwareOne gibt erfolgreiches Resultat des Angebots für Crayon mit einer
Annahmequote von über 80% bekannt und verlängert die Angebotsfrist zum
letzten Mal - Mindestannahmeschwelle wird aufgehoben

29.04.2025 / 16:15 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERTEILUNG ODER FREIGABE, WEDER GANZ NOCH
TEILWEISE UND WEDER DIREKT NOCH INDIREKT, IN KANADA, AUSTRALIEN, NEUSEELAND,
SÜDAFRIKA, JAPAN, HONGKONG, SÜDKOREA ODER IN EINEM ANDEREN LAND BESTIMMT, IN
DEM DIE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG EINE VERLETZUNG DER
LOKALEN GESETZE DARSTELLEN KÖNNTE.

Medienmitteilung - Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

SoftwareOne gibt erfolgreiches Resultat des Angebots für Crayon mit einer
Annahmequote von über 80% bekannt und verlängert die Angebotsfrist zum
letzten Mal - Mindestannahmeschwelle wird aufgehoben

29. April 2025

SoftwareOne Holding AG (SIX: SWON), ein führender globaler Anbieter von
Software- und Cloud-Lösungen, hat heute eine weitere Verlängerung der
Angebotsfrist für den Erwerb von Crayon bis zum 6. Mai 2025 bekannt gegeben.
Bis zum heutigen Tag, 16:00 Uhr MESZ, hat SoftwareOne Annahmeerklärungen für
das Angebot erhalten, die zusammen mit den bereits gehaltenen oder
kontrollierten Aktien mehr als 80 % des Aktienkapitals von Crayon
entsprechen. SoftwareOne hat deshalb beschlossen, auf die Schwelle von 90 %
für die Annahmequote zu verzichten, um auf dieser Basis schnell und
zuversichtlich den Abschluss der Transaktion voranzutreiben.

Raphael Erb, CEO von SoftwareOne, sagte: «Wir sind zufrieden mit dem starken
Verlauf des Angebots und sind nach wie vor davon überzeugt, dass der
Zusammenschluss erhebliche Vorteile für alle Stakeholder mit sich bringt.
Wir freuen uns darauf, das Angebot abzuschliessen und für die Aktionäre
beider Unternehmen das volle Potenzial des kombinierten Unternehmens zu
entfalten.»

Melissa Mulholland, CEO von Crayon, ergänzte: «Die positive Rückmeldung
unserer Aktionäre bestärkt uns in unserer gemeinsamen Vision und dem Glauben
an die Chancen, die vor uns liegen. Ich freue mich auf den Weg, den wir nun
gemeinsam antreten. Wir werden ein Unternehmen aufbauen, das unsere
komplementären Fähigkeiten, Kulturen und Teams zusammenführt, und damit das
nächste Kapitel profitablen Wachstums beginnen.»

Letzte Verlängerung der Angebotsfrist

Es wird auf die am 14. März 2025 veröffentlichte Börsenmitteilung verwiesen,
in der SoftwareOne die Veröffentlichung eines zur Annahme empfohlenen
freiwilligen Kauf- und Tauschangebots für alle ausgegebenen und ausstehenden
Aktien von Crayon zu einem Preis von NOK 69 in bar und 0,8233 (abgerundet)
neue SoftwareOne-Aktien je Crayon-Aktie bekannt gegeben hat, wie in der
kombinierten Angebotsdokumentation und dem Prospekt für das Angebot sowie
die Zweitkotierung der Aktien von SoftwareOne an der Euronext Oslo Børs vom
14. März 2025 näher ausgeführt. Es wird ferner auf die Börsenmitteilung vom
11. April 2025 verwiesen, in der SoftwareOne die Verlängerung der
Angebotsfrist bekannt gegeben hat.

SoftwareOne gibt hiermit eine letzte Verlängerung der Angebotsfrist bis zum
6. Mai 2025, 16:30 Uhr MESZ, bekannt. SoftwareOne teilt ferner mit, dass auf
die Schwelle von 90 % für die Annahmequote verzichtet wurde. Der aktuelle
Stand der bis heute erhaltenen Annahmeerklärungen für das Angebot wird am
30. April 2025 veröffentlicht.

Hinsichtlich der behördlichen Genehmigungen wurden diese bereits von den
zuständigen Behörden in Deutschland, Österreich und der Türkei, und
hinsichtlich der Konsultation mit der UK CMA in Grossbritannien sowie der
Investitionsprüfung in Slowenien, mittels Mitteilung über die
Nichteinwendung in Australien und mittels Konsultation in der Tschechischen
Republik erteilt.

Indikativer Zeitplan

   14. März -      Verlängerte Angebotsfrist
   6. Mai 2025
   16. Mai 2025    Ordentliche Generalversammlung von SoftwareOne
   Juni 2025       Vollzug der Transaktion, vorbehältlich des Erhalts der
                   erforderlichen behördlichen Genehmigungen
Berater

Jefferies fungiert als Finanzberater von SoftwareOne. Pareto Securities ist
als Berater für Nordeuropa tätig und fungiert im Zusammenhang mit dem
Angebot als Durchführende Bank für SoftwareOne. Walder Wyss fungiert als
Rechtsberater von SoftwareOne, wobei Wikborg Rein in Bezug auf norwegisches
Recht und Freshfields in Bezug auf regulatorische Fragen berät.

ABG Sundal Collier und Houlihan Lokey sind als Finanzberater und AGP
Advokater als Rechtsberater für Crayon tätig.

KONTAKT

SoftwareOne

Anna Engvall, Investor Relations

Tel. +41 44 832 41 37, anna.engvall@softwareone.com

FGS Global, Media Relations

Tel. +41 44 562 14 99, press.softwareone@fgsglobal.com

Crayon

Kjell Arne Hansen, Investor Relations

Tel. +47 950 40 372, kjellarne.hansen@crayon.com

ÜBER SOFTWAREONE

SoftwareOne ist ein führender globaler Anbieter von Software- und
Cloud-Lösungen, der die Art und Weise, wie Unternehmen alles in der Cloud
erstellen, kaufen und betreiben, neu definiert. SoftwareOne unterstützt
seine Kunden bei der Migration und Aktualisierung ihrer Arbeitsabläufe und
Anwendungen und optimiert gleichzeitig ihre Software- und Cloud-Umgebungen,
damit sie den Mehrwert der Technologie voll ausschöpfen können. Die rund
9'000 Mitarbeiter des Unternehmens sind bestrebt, ein Portfolio von 7'500
Softwaremarken in über 60 Ländern anzubieten. SoftwareOne hat seinen
Hauptsitz in der Schweiz und ist an der SIX Swiss Exchange unter dem
Tickersymbol SWON kotiert. Besuchen Sie uns auf www.softwareone.com

SoftwareOne Holding AG, Riedenmatt 4, CH-6370 Stans

ÜBER CRAYON

Mit Hauptsitz in Oslo, Norwegen, ist Crayon in 45 Ländern tätig und verfügt
über ein engagiertes Team von mehr als 4'000 Fachleuten. Als
vertrauenswürdiger Berater für strategische Softwarebeschaffung,
kontinuierliche IT-Optimierung und Maximierung der Renditen von
Investitionen in Cloud, Daten und KI ist Crayon ein führender Anbieter von
IT-Optimierung und Innovation. Crayon ist ein kundenorientiertes
Innovations- und IT-Dienstleistungsunternehmen, das Mehrwert für Unternehmen
schafft, damit sie heute erfolgreich sind und morgen wachsen können.

Ursprünglich auf Softwarebeschaffung und Asset-Management fokussiert, hat
sich Crayon zu einem vertrauenswürdigen Berater für strategische
Softwarebeschaffung, kontinuierliche IT-Optimierung und Maximierung der
Renditen von Investitionen in Cloud, Daten und KI entwickelt.

WICHTIGE INFORMATIONEN

Das freiwillige Übernahmeangebot (das "Angebot") und die Verbreitung dieser
Mitteilung und anderer Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot können
in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein.

Die gesamte veröffentlichte Angebotsdokumentation und der Prospekt (der
"Prospekt") sowie die dazugehörigen Annahmeformulare, ergänzt durch den
Prospektnachtrag vom 28 März 2025 (der "Prospektnachtrag"), werden nicht
verteilt, weitergeleitet oder übermittelt und dürfen auch nicht verteilt,
weitergeleitet oder übermittelt werden in oder innerhalb von Rechtsordnungen
oder Ländern, unter bzw. in denen dies nach geltendem Recht verboten ist,
insbesondere nicht nach oder innerhalb von Kanada, Australien, Neuseeland,
Südafrika, Hongkong, Südkorea und Japan, oder in anderen Rechtsordnungen
oder Ländern, in welchen eine solche Verteilung, Weiterleitung oder
Übermittlung rechtswidrig wäre. Die SoftwareOne Holding AG (die
"Anbieterin") übernimmt keinerlei Verantwortung für den Fall, dass eine
Person gegen solche Einschränkungen verstösst. Personen in den Vereinigten
Staaten von Amerika sollten den nachstehenden "Hinweis für U.S.-Aktionäre"
lesen. Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung oder anderer
Informationen betreffend das Angebot gelangen sollten, sind verpflichtet,
sich selbst über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt weder ein
Prospekt noch sonst ein Angebotsdokument dar und ist als solche auch nicht
dazu bestimmt, ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
zum Kauf, zum anderweitigen Erwerb, zur Zeichnung, zum Verkauf oder zur
anderweitigen Veräusserung von Wertpapieren oder eine Aufforderung zur
Stimmabgabe oder Genehmigung in irgendeiner Jurisdiktion entsprechend dem
Angebot oder anderweitig darzustellen oder einen Teil davon zu bilden. Das
Angebot wird ausschliesslich auf der Grundlage des von der Euronext Osloer
Börse und der norwegischen Finanzaufsichtsbehörde genehmigten Prospekt
gemacht und kann nur gemäss den Bedingungen jenes Dokuments angenommen
werden. Das Angebot wird weder direkt noch indirekt in einer Rechtsordnung
oder einem Land unterbreitet, in denen ein Angebot oder eine Teilnahme an
einem solchen Angebot nach anwendbarem Recht verboten ist oder in denen
zusätzliche Angebotsdokumentation, ein Prospekt, eine Registrierung oder
sonstige, zusätzliche Anforderungen oder Pflichten zu den in Norwegen (und
gegebenenfalls anderen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums)
übernommenen Anforderungen zu erfüllen wären.

Hinweis für U.S. Aktionäre

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Verkauf, Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.
Die in dieser Mitteilung erwähnten neuen SoftwareOne-Aktien, die im Rahmen
des Aktientauschs angeboten werden, wurden und werden nicht gemäss dem
United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der
"U.S. Securities Act") oder den Wertpapiergesetzen der einzelnen
Bundesstaaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von
Amerika oder an U.S. Personen angeboten oder verkauft werden, es sei denn,
sie sind gemäss dem U.S. Securities Act und den geltenden Wertpapiergesetzen
der einzelnen Bundesstaaten registriert oder sie sind von einer solchen
Registrierungspflicht ausgenommen. Die in dieser Mitteilung enthaltenen
Informationen dienen ausschliesslich zu Informationszwecken und erheben
keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Die Anbieterin
beabsichtigt nicht, ein öffentliches Angebot in den Vereinigten Staaten von
Amerika durchzuführen. Exemplare dieser Mitteilung werden nicht in den
Vereinigten Staaten von Amerika verteilt und dürfen dort auch nicht verteilt
oder dorthin versandt werden.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Mitteilung, mündliche Aussagen betreffend das Angebot und andere von
der Anbieterin veröffentlichte Informationen können gewisse Aussagen über
Crayon und SoftwareOne enthalten, welche zukunftsgerichtete Aussagen sind
oder sein können. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind daran zu erkennen,
dass sie sich nicht ausschliesslich auf historische oder aktuelle Fakten
beziehen. Zukunftsgerichtete Aussagen verwenden manchmal Wörter wie
"können", "werden", "erstreben", "fortsetzen", "anstreben", "antizipieren",
"abzielen", "erwarten", "schätzen", "beabsichtigen", "planen" oder "Plan",
"Ziel", "glauben" oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung. Beispiele für
5 zukunftsgerichtete Aussagen sind unter anderem Aussagen über die künftige
finanzielle Lage und Marktposition von Crayon und SoftwareOne,
Kostensynergien resultierend aus der Kombination von Crayon und SoftwareOne,
die Geschäftsstrategie sowie Pläne und Ziele für künftige Tätigkeiten und
Transaktionen sowie andere Aussagen, die keine historischen Fakten
darstellen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäss mit Risiken und
Unsicherheiten behaftet, da sie sich auf künftige Ereignisse und Umstände
beziehen, wozu unter anderem, aber nicht ausschliesslich die folgenden
Ereignisse und Umstände gehören: lokale und globale wirtschaftliche und
geschäftliche Bedingungen; die Auswirkungen von Volatilität auf den
Kreditmärkten; marktbezogene Risiken wie Zins- und Wechselkursänderungen;
die Auswirkungen von Änderungen bei der Bewertung von Kreditmarktrisiken;
die Änderungen bei der Bewertung von ausgegebenen Anleihen; die Richtlinien
und Massnahmen von Regierungs- und Aufsichtsbehörden; Änderungen in der
Gesetzgebung; die Weiterentwicklung von Standards und Interpretationen der
International Financial Reporting Standards ("IFRS") in Bezug auf
vergangene, laufende und zukünftige Perioden; sich entwickelnde Praktiken in
Bezug auf die Interpretation und Anwendung von IFRS-Standards; der Ausgang
hängiger und zukünftiger Rechtsstreitigkeiten; der Erfolg zukünftiger
Akquisitionen und anderer strategischer Transaktionen und die Auswirkungen
des Wettbewerbs - eine Reihe dieser Faktoren liegt ausserhalb der Kontrolle
von Crayon und SoftwareOne. Folglich können die tatsächlichen zukünftigen
Ergebnisse erheblich von den Plänen, Zielen und Erwartungen, welche in den
zukunftsgerichteten Aussagen dargelegt werden, abweichen.

Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur per dem
Datum, an welchem sie gemacht werden. Die Anbieterin lehnt jede
Verpflichtung oder Zusage ab, Aktualisierungen oder Korrekturen von
irgendwelchen in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen
zu veröffentlichen, um eine Änderung der diesbezüglichen Erwartungen der
Anbieterin oder eine Änderung von Ereignissen, Bedingungen oder Umständen
widerzuspiegeln, auf denen eine solche Aussage beruht.

Zusatzmaterial zur Meldung:


Datei:
https://eqs-cockpit.com/c/fncls.ssp?u=bcb28e1ed8065b054d1c4db2b91fd646
Dateibeschreibung: SWON_Successful offer_DE

---------------------------------------------------------------------------

Ende der Adhoc-Mitteilung

---------------------------------------------------------------------------

   Sprache:          Deutsch
   Unternehmen:      SoftwareONE Holding AG
                     Riedenmatt 4
                     6370 Stans
                     Schweiz
   Telefon:          +41 44 832 41 69
   E-Mail:           info.ch@softwareone.com
   Internet:         www.softwareone.com
   ISIN:             CH0496451508
   Valorennummer:    A2PTSZ
   Börsen:           SIX Swiss Exchange
   EQS News ID:      2126840



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
---------------------------------------------------------------------------

2126840 29.04.2025 CET/CEST

@ dpa.de

Weitere Meldungen

EQS-Adhoc: aap Implantate AG: Verschiebung der Veröffentlichung von Jahresabschluss und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 (deutsch) aap Implantate AG: Verschiebung der Veröffentlichung von Jahresabschluss und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 EQS-Ad-hoc: aap Implantate AG / Schlagwort(e): Jahresbericht aap Implantate AG: Verschiebung der Veröffentlichung von Jahresabschluss und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 29.04.2025 / 20:57 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. (Boerse, 29.04.2025 - 20:57) weiterlesen...

EQS-Adhoc: Your Family Entertainment AG: Beendigung der am 29.11.2024 avisierten Kapitalerhöhung ohne Einzahlung (deutsch) Your Family Entertainment AG: Beendigung der am 29.11.2024 avisierten Kapitalerhöhung ohne Einzahlung EQS-Ad-hoc: Your Family Entertainment AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme Your Family Entertainment AG: Beendigung der am 29.11.2024 avisierten Kapitalerhöhung ohne Einzahlung 29.04.2025 / 20:53 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. (Boerse, 29.04.2025 - 20:53) weiterlesen...

EQS-Adhoc: Gateway Real Estate AG verschiebt Veröffentlichung des geprüften Konzernabschlusses 2024 (deutsch) Gateway Real Estate AG verschiebt Veröffentlichung des geprüften Konzernabschlusses 2024 EQS-Ad-hoc: Gateway Real Estate AG / Schlagwort(e): Jahresbericht/Immobilien Gateway Real Estate AG verschiebt Veröffentlichung des geprüften Konzernabschlusses 2024 29.04.2025 / 19:53 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. (Boerse, 29.04.2025 - 19:53) weiterlesen...

EQS-Adhoc: Hypoport SE: Deutlicher Umsatz- und EBIT-Anstieg in Q1 2025 (deutsch) Hypoport SE: Deutlicher Umsatz- und EBIT-Anstieg in Q1 2025 EQS-Ad-hoc: Hypoport SE / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis/Quartalsergebnis Hypoport SE: Deutlicher Umsatz- und EBIT-Anstieg in Q1 2025 29.04.2025 / 19:07 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. (Boerse, 29.04.2025 - 19:07) weiterlesen...

EQS-Adhoc: CANCOM SE: Q1 2025 Konzernergebnis erwartungsgemäß deutlich unter Vorjahreswert; Prognose für das Gesamtjahr 2025 bestätigt (deutsch) CANCOM SE: Q1 2025 Konzernergebnis erwartungsgemäß deutlich unter Vorjahreswert; Prognose für das Gesamtjahr 2025 bestätigt EQS-Ad-hoc: CANCOM SE / Schlagwort(e): Quartalsergebnis CANCOM SE: Q1 2025 Konzernergebnis erwartungsgemäß deutlich unter Vorjahreswert; Prognose für das Gesamtjahr 2025 bestätigt 29.04.2025 / 19:04 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. (Boerse, 29.04.2025 - 19:04) weiterlesen...

EQS-Adhoc: LECLANCHE SA kündigt eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist für den Geschäftsbericht 2024 an und veröffentlicht die ungeprüften Kennzahlen für 2024 (deutsch) LECLANCHE SA kündigt eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist für den Geschäftsbericht 2024 an und veröffentlicht die ungeprüften Kennzahlen für 2024 Leclanché SA / Schlagwort(e): Jahresergebnis LECLANCHE SA kündigt eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist für den Geschäftsbericht 2024 an und veröffentlicht die ungeprüften Kennzahlen für 2024 29.04.2025 / 18:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. (Boerse, 29.04.2025 - 18:00) weiterlesen...