Pflichtmitteilung, DGA

SoftwareOne-Aktionäre genehmigen alle Anträge im Zusammenhang mit dem Angebot zum Erwerb von Crayon SoftwareONE Holding AG / Schlagwort(e): Generalversammlung / Generalversammlung SoftwareOne-Aktionäre genehmigen alle Anträge im Zusammenhang mit dem Angebot zum Erwerb von Crayon 11.04.2025 / 18:08 CET / CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art.

11.04.2025 - 18:10:59

EQS-Adhoc: SoftwareOne-Aktionäre genehmigen alle Anträge im Zusammenhang mit dem Angebot zum Erwerb von Crayon (deutsch)

SoftwareOne-Aktionäre genehmigen alle Anträge im Zusammenhang mit dem Angebot zum Erwerb von Crayon

SoftwareONE Holding AG / Schlagwort(e):
Generalversammlung/Generalversammlung
SoftwareOne-Aktionäre genehmigen alle Anträge im Zusammenhang mit dem
Angebot zum Erwerb von Crayon

11.04.2025 / 18:08 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERTEILUNG ODER FREIGABE, WEDER GANZ NOCH
TEILWEISE UND WEDER DIREKT NOCH INDIREKT, IN KANADA, AUSTRALIEN, NEUSEELAND,
SÜDAFRIKA, JAPAN, HONGKONG, SÜDKOREA ODER IN EINEM ANDEREN LAND BESTIMMT, IN
DEM DIE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG EINE VERLETZUNG DER
LOKALEN GESETZE DARSTELLEN KÖNNTE.

Medienmitteilung - Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

SoftwareOne-Aktionäre genehmigen alle Anträge im Zusammenhang mit dem
Angebot zum Erwerb von Crayon

11. April 2025

SoftwareOne Holding AG (SIX: SWON), ein führender globaler Anbieter von
Software- und Cloud-Lösungen, hat heute bekannt gegeben, dass die Aktionäre
an der heutigen ausserordentlichen Generalversammlung mit grosser Mehrheit
allen Anträgen des Verwaltungsrats zur Unterstützung des geplanten Erwerbs
von Crayon zugestimmt haben. Insgesamt nahmen 77 Aktionäre und
Aktionärsvertreter an der Versammlung teil. Sie repräsentierten zusammen mit
dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter 62.44 % des gesamten stimmberechtigten
Aktienkapitals.

An der ausserordentlichen Generalversammlung in Luzern stimmten die
Aktionäre der Schaffung eines Kapitalbands zu, das den Verwaltungsrat zur
Ausgabe von bis zu 72'205'459 vollständig liberierten Namenaktien mit einem
Nennwert von je CHF 0.01 ermächtigt. Diese Aktien können zur direkten oder
indirekten Bereitstellung von Aktien als Gegenleistung für Crayon-Aktionäre
bzw. zur Finanzierung des Erwerbs von Crayon-Aktien im Zusammenhang mit der
geplanten Transaktion verwendet werden.

Darüber hinaus wählten die Aktionäre die Crayon-Gründer Rune Syversen und
Jens Rugseth als neue Verwaltungsratsmitglieder für eine Amtszeit, die mit
der ordentlichen Generalversammlung im Jahr 2026 endet, vorbehältlich und
mit Wirkung ab dem Vollzug der Transaktion.

Daniel von Stockar, Präsident des Verwaltungsrats von SoftwareOne, sagte:
«Mit der heutigen Zustimmung unserer Aktionäre ist ein weiterer wichtiger
Schritt auf dem Weg zum Zusammenschluss mit Crayon erfolgt. Ich möchte
unseren Aktionären für ihr Vertrauen und ihre anhaltende Unterstützung
danken. Wir werden nun daran arbeiten, die Transaktion abzuschliessen und
eine reibungslose Integration vorzubereiten, um das erhebliche
Wertsteigerungspotenzial für unsere Aktionäre zu realisieren.»


Indikativer Zeitplan

   14. März - 29.    Angebotsfrist gemäss Verlängerung
   April 2025
   16. Mai 2025      Ordentliche Generalversammlung von SoftwareOne
   Juni 2025         Vollzug der Transaktion, vorbehältlich des Erhalts
                     der erforderlichen behördlichen Genehmigungen
Die endgültigen Ergebnisse der ausserordentlichen Generalversammlung finden
Sie hier auf der Website von SoftwareOne.

KONTAKT

SoftwareOne

Anna Engvall, Investor Relations

Tel. +41 44 832 41 37, anna.engvall@softwareone.com

FGS Global, Media Relations

Tel. +41 44 562 14 99, press.softwareone@fgsglobal.com

Crayon

Kjell Arne Hansen, Investor Relations

Tel. +47 950 40 372, kjellarne.hansen@crayon.com

ÜBER SOFTWAREONE

SoftwareOne ist ein führender globaler Anbieter von Software- und
Cloud-Lösungen, der die Art und Weise, wie Unternehmen alles in der Cloud
erstellen, kaufen und betreiben, neu definiert. SoftwareOne unterstützt
seine Kunden bei der Migration und Aktualisierung ihrer Arbeitsabläufe und
Anwendungen und optimiert gleichzeitig ihre Software- und Cloud-Umgebungen,
damit sie den Mehrwert der Technologie voll ausschöpfen können. Die rund
9'000 Mitarbeiter des Unternehmens sind bestrebt, ein Portfolio von 7'500
Softwaremarken in über 60 Ländern anzubieten. SoftwareOne hat seinen
Hauptsitz in der Schweiz und ist an der SIX Swiss Exchange unter dem
Tickersymbol SWON kotiert. Besuchen Sie uns auf www.softwareone.com

SoftwareOne Holding AG, Riedenmatt 4, CH-6370 Stans

ÜBER CRAYON

Mit Hauptsitz in Oslo, Norwegen, ist Crayon in 45 Ländern tätig und verfügt
über ein engagiertes Team von mehr als 4'000 Fachleuten. Als
vertrauenswürdiger Berater für strategische Softwarebeschaffung,
kontinuierliche IT-Optimierung und Maximierung der Renditen von
Investitionen in Cloud, Daten und KI ist Crayon ein führender Anbieter von
IT-Optimierung und Innovation. Crayon ist ein kundenorientiertes
Innovations- und IT-Dienstleistungsunternehmen, das Mehrwert für Unternehmen
schafft, damit sie heute erfolgreich sind und morgen wachsen können.

Ursprünglich auf Softwarebeschaffung und Asset-Management fokussiert, hat
sich Crayon zu einem vertrauenswürdigen Berater für strategische
Softwarebeschaffung, kontinuierliche IT-Optimierung und Maximierung der
Renditen von Investitionen in Cloud, Daten und KI entwickelt.

WICHTIGE INFORMATIONEN

Das freiwillige Übernahmeangebot (das "Angebot") und die Verbreitung dieser
Mitteilung und anderer Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot können
in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein.

Die gesamte veröffentlichte Angebotsdokumentation und der Prospekt (der
"Prospekt") sowie die dazugehörigen Annahmeformulare, ergänzt durch den
Prospektnachtrag vom 28 März 2025 (der "Prospektnachtrag"), werden nicht
verteilt, weitergeleitet oder übermittelt und dürfen auch nicht verteilt,
weitergeleitet oder übermittelt werden in oder innerhalb von Rechtsordnungen
oder Ländern, unter bzw. in denen dies nach geltendem Recht verboten ist,
insbesondere nicht nach oder innerhalb von Kanada, Australien, Neuseeland,
Südafrika, Hongkong, Südkorea und Japan, oder in anderen Rechtsordnungen
oder Ländern, in welchen eine solche Verteilung, Weiterleitung oder
Übermittlung rechtswidrig wäre. Die SoftwareOne Holding AG (die
"Anbieterin") übernimmt keinerlei Verantwortung für den Fall, dass eine
Person gegen solche Einschränkungen verstösst. Personen in den Vereinigten
Staaten von Amerika sollten den nachstehenden "Hinweis für U.S.-Aktionäre"
lesen. Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung oder anderer
Informationen betreffend das Angebot gelangen sollten, sind verpflichtet,
sich selbst über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt weder ein
Prospekt noch sonst ein Angebotsdokument dar und ist als solche auch nicht
dazu bestimmt, ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
zum Kauf, zum anderweitigen Erwerb, zur Zeichnung, zum Verkauf oder zur
anderweitigen Veräusserung von Wertpapieren oder eine Aufforderung zur
Stimmabgabe oder Genehmigung in irgendeiner Jurisdiktion entsprechend dem
Angebot oder anderweitig darzustellen oder einen Teil davon zu bilden. Das
Angebot wird ausschliesslich auf der Grundlage des von der Euronext Osloer
Börse und der norwegischen Finanzaufsichtsbehörde genehmigten Prospekt
gemacht und kann nur gemäss den Bedingungen jenes Dokuments angenommen
werden. Das Angebot wird weder direkt noch indirekt in einer Rechtsordnung
oder einem Land unterbreitet, in denen ein Angebot oder eine Teilnahme an
einem solchen Angebot nach anwendbarem Recht verboten ist oder in denen
zusätzliche Angebotsdokumentation, ein Prospekt, eine Registrierung oder
sonstige, zusätzliche Anforderungen oder Pflichten zu den in Norwegen (und
gegebenenfalls anderen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums)
übernommenen Anforderungen zu erfüllen wären.

Hinweis für U.S. Aktionäre

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Verkauf, Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.
Die in dieser Mitteilung erwähnten neuen SoftwareOne-Aktien, die im Rahmen
des Aktientauschs angeboten werden, wurden und werden nicht gemäss dem
United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der
"U.S. Securities Act") oder den Wertpapiergesetzen der einzelnen
Bundesstaaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von
Amerika oder an U.S. Personen angeboten oder verkauft werden, es sei denn,
sie sind gemäss dem U.S. Securities Act und den geltenden Wertpapiergesetzen
der einzelnen Bundesstaaten registriert oder sie sind von einer solchen
Registrierungspflicht ausgenommen. Die in dieser Mitteilung enthaltenen
Informationen dienen ausschliesslich zu Informationszwecken und erheben
keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Die Anbieterin
beabsichtigt nicht, ein öffentliches Angebot in den Vereinigten Staaten von
Amerika durchzuführen. Exemplare dieser Mitteilung werden nicht in den
Vereinigten Staaten von Amerika verteilt und dürfen dort auch nicht verteilt
oder dorthin versandt werden.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Mitteilung, mündliche Aussagen betreffend das Angebot und andere von
der Anbieterin veröffentlichte Informationen können gewisse Aussagen über
Crayon und SoftwareOne enthalten, welche zukunftsgerichtete Aussagen sind
oder sein können. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind daran zu erkennen,
dass sie sich nicht ausschliesslich auf historische oder aktuelle Fakten
beziehen. Zukunftsgerichtete Aussagen verwenden manchmal Wörter wie
"können", "werden", "erstreben", "fortsetzen", "anstreben", "antizipieren",
"abzielen", "erwarten", "schätzen", "beabsichtigen", "planen" oder "Plan",
"Ziel", "glauben" oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung. Beispiele für
5 zukunftsgerichtete Aussagen sind unter anderem Aussagen über die künftige
finanzielle Lage und Marktposition von Crayon und SoftwareOne,
Kostensynergien resultierend aus der Kombination von Crayon und SoftwareOne,
die Geschäftsstrategie sowie Pläne und Ziele für künftige Tätigkeiten und
Transaktionen sowie andere Aussagen, die keine historischen Fakten
darstellen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäss mit Risiken und
Unsicherheiten behaftet, da sie sich auf künftige Ereignisse und Umstände
beziehen, wozu unter anderem, aber nicht ausschliesslich die folgenden
Ereignisse und Umstände gehören: lokale und globale wirtschaftliche und
geschäftliche Bedingungen; die Auswirkungen von Volatilität auf den
Kreditmärkten; marktbezogene Risiken wie Zins- und Wechselkursänderungen;
die Auswirkungen von Änderungen bei der Bewertung von Kreditmarktrisiken;
die Änderungen bei der Bewertung von ausgegebenen Anleihen; die Richtlinien
und Massnahmen von Regierungs- und Aufsichtsbehörden; Änderungen in der
Gesetzgebung; die Weiterentwicklung von Standards und Interpretationen der
International Financial Reporting Standards ("IFRS") in Bezug auf
vergangene, laufende und zukünftige Perioden; sich entwickelnde Praktiken in
Bezug auf die Interpretation und Anwendung von IFRS-Standards; der Ausgang
hängiger und zukünftiger Rechtsstreitigkeiten; der Erfolg zukünftiger
Akquisitionen und anderer strategischer Transaktionen und die Auswirkungen
des Wettbewerbs - eine Reihe dieser Faktoren liegt ausserhalb der Kontrolle
von Crayon und SoftwareOne. Folglich können die tatsächlichen zukünftigen
Ergebnisse erheblich von den Plänen, Zielen und Erwartungen, welche in den
zukunftsgerichteten Aussagen dargelegt werden, abweichen.

Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur per dem
Datum, an welchem sie gemacht werden. Die Anbieterin lehnt jede
Verpflichtung oder Zusage ab, Aktualisierungen oder Korrekturen von
irgendwelchen in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen
zu veröffentlichen, um eine Änderung der diesbezüglichen Erwartungen der
Anbieterin oder eine Änderung von Ereignissen, Bedingungen oder Umständen
widerzuspiegeln, auf denen eine solche Aussage beruht.

Zusatzmaterial zur Meldung:


Datei:
https://eqs-cockpit.com/c/fncls.ssp?u=c6d6e1630edd61593afe5a93926697d6
Dateibeschreibung: SWON_EGM outcome_DE

---------------------------------------------------------------------------

Ende der Adhoc-Mitteilung

---------------------------------------------------------------------------

   Sprache:          Deutsch
   Unternehmen:      SoftwareONE Holding AG
                     Riedenmatt 4
                     6370 Stans
                     Schweiz
   Telefon:          +41 44 832 41 69
   E-Mail:           info.ch@softwareone.com
   Internet:         www.softwareone.com
   ISIN:             CH0496451508
   Valorennummer:    A2PTSZ
   Börsen:           SIX Swiss Exchange
   EQS News ID:      2116600



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
---------------------------------------------------------------------------

2116600 11.04.2025 CET/CEST

@ dpa.de

Weitere Meldungen

EQS-Adhoc: Drägerwerk AG & Co. KGaA: Vorläufige Zahlen Q1 2025: EBIT unter Vorjahr - Prognose aufgrund guter Auftragsentwicklung bestätigt (deutsch). KGaA: Vorläufige Zahlen Q1 2025: EBIT unter Vorjahr - Prognose aufgrund guter Auftragsentwicklung bestätigt EQS-Ad-hoc: Drägerwerk AG & Co. Drägerwerk AG & Co. (Boerse, 14.04.2025 - 19:04) weiterlesen...

EQS-Adhoc: IBU-tec advanced materials AG: IBU-tec advanced materials AG veröffentlicht Prognose 2025 (deutsch) IBU-tec advanced materials AG: IBU-tec advanced materials AG veröffentlicht Prognose 2025 EQS-Ad-hoc: IBU-tec advanced materials AG / Schlagwort(e): Prognose/Umsatzentwicklung IBU-tec advanced materials AG: IBU-tec advanced materials AG veröffentlicht Prognose 2025 14.04.2025 / 16:08 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. (Boerse, 14.04.2025 - 16:10) weiterlesen...

EQS-Adhoc: Pittler Maschinenfabrik AG: Einzel- und Konzernergebnis zum 31.12.2024 voraussichtlich unter Prognose (deutsch) Pittler Maschinenfabrik AG: Einzel- und Konzernergebnis zum 31.12.2024 voraussichtlich unter Prognose EQS-Ad-hoc: Pittler Maschinenfabrik AG / Schlagwort(e): Gewinnwarnung Pittler Maschinenfabrik AG: Einzel- und Konzernergebnis zum 31.12.2024 voraussichtlich unter Prognose 14.04.2025 / 15:47 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. (Boerse, 14.04.2025 - 15:48) weiterlesen...

EQS-Adhoc: DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen: Umsatz- und Ergebnisrückgang im ersten Quartal 2025 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresquartal (deutsch) DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen: Umsatz- und Ergebnisrückgang im ersten Quartal 2025 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresquartal EQS-Ad-hoc: DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen / Schlagwort(e): Quartalsergebnis DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen: Umsatz- und Ergebnisrückgang im ersten Quartal 2025 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresquartal 14.04.2025 / 15:01 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. (Boerse, 14.04.2025 - 15:02) weiterlesen...

EQS-Adhoc: Burkhalter Gruppe schliesst Geschäftsjahr 2024 mit hervorragenden Ergebnissen ab (deutsch) Burkhalter Gruppe schliesst Geschäftsjahr 2024 mit hervorragenden Ergebnissen ab Burkhalter Holding AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis Burkhalter Gruppe schliesst Geschäftsjahr 2024 mit hervorragenden Ergebnissen ab 14.04.2025 / 07:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. (Boerse, 14.04.2025 - 07:03) weiterlesen...

EQS-Adhoc: SoftwareOne gibt hohe Akzeptanz des zur Annahme empfohlenen freiwilligen Kauf- und Tauschangebots zum Erwerb von Crayon in der ursprünglichen Angebotsfrist bekannt (deutsch) SoftwareOne gibt hohe Akzeptanz des zur Annahme empfohlenen freiwilligen Kauf- und Tauschangebots zum Erwerb von Crayon in der ursprünglichen Angebotsfrist bekannt SoftwareONE Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges SoftwareOne gibt hohe Akzeptanz des zur Annahme empfohlenen freiwilligen Kauf- und Tauschangebots zum Erwerb von Crayon in der ursprünglichen Angebotsfrist bekannt 14.04.2025 / 07:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. (Boerse, 14.04.2025 - 07:02) weiterlesen...