Semper idem Underberg AG: Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat zur nächsten Hauptversammlung EQS-Ad-hoc: Semper idem Underberg AG / Schlagwort(e): Personalie / Hauptversammlung Semper idem Underberg AG: Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat zur nächsten Hauptversammlung 21.06.2024 / 09:06 CET / CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.
21.06.2024 - 09:06:36EQS-Adhoc: Semper idem Underberg AG: Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat zur nächsten Hauptversammlung (deutsch)
Semper idem Underberg AG: Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat zur nächsten Hauptversammlung
EQS-Ad-hoc: Semper idem Underberg AG / Schlagwort(e): Personalie/Hauptversammlung Semper idem Underberg AG: Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat zur nächsten Hauptversammlung 21.06.2024 / 09:06 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 MAR NICHT ZUR VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN UND JAPAN SOWIE ANDEREN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG UNZULÄSSIG WÄRE ODER IN DENEN DAS ANGEBOT VON WERTPAPIEREN REGULATORISCHEN BESCHRÄNKUNGEN UNTERLIEGT. ES BESTEHEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. SIEHE HIERZU DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG. Semper idem Underberg AG: Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat zur nächsten Hauptversammlung Rheinberg, 21. Juni 2024 Die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder Prof. Dr. Tobias Bürgers (Aufsichtsratsvorsitzender), Dr. Michael Keppel und Dr. Thomas Stoffmehl der Semper idem Underberg AG ("Gesellschaft") haben der Gesellschaft heute mitgeteilt, ihre Ämter mit Wirkung zum Ende der nächsten Hauptversammlung am 4. Juli 2024 niederzulegen. Die Entscheidung erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern des Aufsichtsrats und dem Vorstand der Gesellschaft. Mit Blick auf die bevorstehende Nachbesetzung wird der Aufsichtsrat der Aktionärin der Gesellschaft vorschlagen, Dr. Manuel Cubero, Frauke Helf und Richard Lohmiller als Nachfolger für die ausscheidenden Mitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen. Es ist vorgesehen, dass Dr. Manuel Cubero im Falle seiner Wahl durch die Hauptversammlung anschließend den Vorsitz des Aufsichtsrats übernehmen soll. Nähere Informationen zu den personellen Veränderungen im Aufsichtsrat können der Pressemitteilung der Gesellschaft vom heutigen Tag entnommen werden. Kontakt Presse / Investor Relations Mirko Wollrab Corecoms Consulting GmbH Goethestraße 29 60313 Frankfurt am Main M: +49 1728303600 mirko.wollrab@corecoms.de www.corecoms.de Wichtige Hinweise: Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion noch einen Wertpapierprospekt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer geltenden Fassung ("Prospektverordnung") dar. Das öffentliche Angebot von Schuldverschreibungen erfolgte ausschließlich auf der Grundlage des von der CSSF gebilligten und an die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") notifizierten Wertpapierprospekts. Der Wertpapierprospekt enthält die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger. Der durch die CSSF gebilligte Wertpapierprospekt ist auf der Internetseite der Semper idem Underberg AG ("Gesellschaft") (https://semper-idem-underberg.com/de/governance-investors/investoren/) und auf der Internetseite der Börse Luxemburg (www.bourse.lu) kostenfrei zugänglich. Diese Veröffentlichung ist weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe oder Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen eines Bundesstaates oder des Districts of Columbia) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika bestimmt. Sie ist weder ein Angebot zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung ("Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des Securities Act in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur auf Grund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Gesellschaft beabsichtigt nicht, das Angebot von Schuldverschreibungen vollständig oder teilweise in den Vereinigten Staaten von Amerika zu registrieren oder ein öffentliches Angebot in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen. Diese Veröffentlichung richtet sich außerhalb Luxemburgs und Deutschlands nur an diejenigen Personen in Mitgliedsländern des EWR und ist ausschließlich für diejenigen Personen in Mitgliedsländern des EWR bestimmt, die "qualifizierte Anleger" im Sinne des Artikels 2(e) der Prospektverordnung ("qualifizierte Anleger") sind. Außerdem wird diese Veröffentlichung im Vereinigten Königreich nur an diejenigen qualifizierten Anleger verbreitet und ist nur an diejenigen qualifizierten Anleger gerichtet, (i) die über berufliche Erfahrungen in Anlagegeschäften i. S. v. Artikel 19 (Abs. 5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, (die "Verordnung") verfügen, (ii) die vermögende Gesellschaften i. S. v. Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung sind, oder (iii) die anderen Personen entsprechen, an die diese Veröffentlichung rechtmäßig übermittelt werden darf (alle diese Personen werden zusammen als "relevante Personen" bezeichnet). Jede Anlage oder Anlageaktivität im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung ist nur zugänglich für und wird nur getätigt mit (i) relevanten Personen im Vereinigten Königreich und (ii) qualifizierten Anlegern in anderen EWR-Mitgliedsländern als dem Vereinigten Königreich. 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