Pflichtmitteilung, DGA

NEON EQUITY AG: Änderung des Transaktionskonzepts für den Erwerb der First Move! AG im Wege einer Sachkapitalerhöhung EQS-Ad-hoc: NEON EQUITY AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung NEON EQUITY AG: Änderung des Transaktionskonzepts für den Erwerb der First Move! AG im Wege einer Sachkapitalerhöhung 17.01.2025 / 17:59 CET / CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.

17.01.2025 - 18:00:14

EQS-Adhoc: NEON EQUITY AG: Änderung des Transaktionskonzepts für den Erwerb der First Move! AG im Wege einer Sachkapitalerhöhung (deutsch)

NEON EQUITY AG: Änderung des Transaktionskonzepts für den Erwerb der First Move! AG im Wege einer Sachkapitalerhöhung

EQS-Ad-hoc: NEON EQUITY AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
NEON EQUITY AG: Änderung des Transaktionskonzepts für den Erwerb der First
Move! AG im Wege einer Sachkapitalerhöhung

17.01.2025 / 17:59 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

NEON EQUITY AG: Änderung des Transaktionskonzepts für den Erwerb der First
Move! AG im Wege einer Sachkapitalerhöhung

Frankfurt am Main, 17. Januar 2025 - Der Vorstand der NEON EQUITY AG (ISIN
DE000A3DW408) hat mit der SP 1 Equity GmbH, Frankfurt am Main ("SP 1")
Gespräche über die Änderung des Transaktionskonzepts und der Konditionen für
den Erwerb der Beteiligung an der First Move! AG ("First Move") geführt.
Dies geschah vor dem Hintergrund der zu erwartenden Verzögerungen durch die
laufenden Anfechtungsprozesse hinsichtlich der von der ordentlichen
Hauptversammlung am 28. Mai 2024 und der außerordentlichen Hauptversammlung
am 31. Oktober 2024 beschlossenen Kapitalmaßnahmen (Kapitalherabsetzungen,
Schaffung neuer genehmigte Kapitalia, Sachkapitalerhöhung; zusammen
"Hauptversammlungsbeschlüsse").

Nach entsprechender Verständigung mit der SP1 hat der Vorstand heute mit
Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlungsbeschlüsse
nicht weiterzuverfolgen, sondern eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage von
88 % der Aktien an der First Move aus dem bestehenden genehmigten Kapital
2022 im Volumen von EUR 11.529.408,00 durchzuführen. Die angestrebte
Sachkapitalerhöhung soll gegen Gewährung 11.529.408 neuer NEON EQUITY-Aktien
an die SP 1 erfolgen. Das Austauschverhältnis soll 131.016:1 betragen, d.h.
für je eine Aktie der First Move soll die SP 1 jeweils 131.016 neue NEON
EQUITY-Aktien erhalten. Dem Austauschverhältnis liegt einerseits unverändert
der auf Basis einer gutachterlichen Bewertung von rd. EUR 118,8 Mio. mit der
SP1 verhandelte Bewertungsansatz für die First Move von EUR 78,4 Mio.
zugrunde. Zum anderen liegt dem Austauschverhältnis nunmehr eine wesentlich
erhöhte Bewertung der neuen NEON EQUITY-Aktien von EUR 6,80 (nach dem
ursprünglichen Konzept: EUR 2,50) zugrunde, d. h. ein Aufschlag von rund 350
% (vormals 58 %) auf den gestrigen Schlusskurs der NEON EQUITY-Aktien im
XETRA-Handel von EUR 1,94. Entsprechend verringert sich die Zahl der
auszugebenden NEON EQUITY-Aktien ganz deutlich.


Ende der Insiderinformation

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17.01.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    NEON EQUITY AG
                   Mörfelder Landstraße 277
                   60598 Frankfurt
                   Deutschland
   E-Mail:         info@neon-equity.com
   ISIN:           DE000A3DW408, DE000A383C76
   WKN:            A3DW40
   Börsen:         Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München
   EQS News ID:    2070237



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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2070237 17.01.2025 CET/CEST

@ dpa.de

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