Pflichtmitteilung, DGA

KPS AG beschließt Wechsel vom Prime Standard in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen EQS-Ad-hoc: KPS AG / Schlagwort(e): Sonstiges KPS AG beschließt Wechsel vom Prime Standard in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen 11.02.2025 / 18:30 CET / CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.

11.02.2025 - 18:31:37

EQS-Adhoc: KPS AG beschließt Wechsel vom Prime Standard in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen (deutsch)

KPS AG beschließt Wechsel vom Prime Standard in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen

EQS-Ad-hoc: KPS AG / Schlagwort(e): Sonstiges
KPS AG beschließt Wechsel vom Prime Standard in den General Standard der
Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen

11.02.2025 / 18:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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KPS AG beschließt Wechsel vom Prime Standard in den General Standard der
Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen

Die Aktien der KPS AG ("Gesellschaft") (WKN A1A6V4 / ISIN DE000A1A6V48) sind
zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie
zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen.

Der Vorstand der Gesellschaft hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Prime
Standard zu stellen und in den General Standard zu wechseln. Der Wechsel des
Börsensegmentes eröffnet der Gesellschaft die Möglichkeit, den mit der
Notierung im Prime Standard verbundenen Zusatzaufwand zu reduzieren. Der
Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach
Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Geschäftsführung der
Frankfurter Wertpapierbörse im Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam.
Der Widerruf lässt die Zulassung der KPS-Aktien zum regulierten Markt
(General Standard) unberührt.

Leonardo Musso
Alleinvorstand

Unterföhring, 11. Februar 2025


Kontakt:

KPS AG
Beta-Straße 10H
85774 Unterföhring
Telefon: +49 (0) 89 356 31-0
Telefax: +49 (0) 89 356 31-3300
E-Mail: ir@kps.com


Ende der Insiderinformation

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11.02.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    KPS AG
                   Beta-Str. 10 h
                   85774 Unterföhring
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)89 356 31-0
   Fax:            +49 (0)89 356 31-3300
   E-Mail:         ir@kps.com
   Internet:       www.kps.com
   ISIN:           DE000A1A6V48
   WKN:            A1A6V4
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
                   Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    2084735



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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2084735 11.02.2025 CET/CEST

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