Pflichtmitteilung, DGA

KATEK SE: KATEK beabsichtigt den Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit der Kontron Acquisition GmbH EQS-Ad-hoc: KATEK SE / Schlagwort(e): Vereinbarung / Delisting KATEK SE: KATEK beabsichtigt den Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit der Kontron Acquisition GmbH 18.03.2024 / 13:45 CET / CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.

18.03.2024 - 13:45:32

EQS-Adhoc: KATEK SE: KATEK beabsichtigt den Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit der Kontron Acquisition GmbH (deutsch)

KATEK SE: KATEK beabsichtigt den Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit der Kontron Acquisition GmbH

EQS-Ad-hoc: KATEK SE / Schlagwort(e): Vereinbarung/Delisting
KATEK SE: KATEK beabsichtigt den Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit
der Kontron Acquisition GmbH

18.03.2024 / 13:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
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KATEK beabsichtigt den Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit der
Kontron Acquisition GmbH

München, 18. März 2024 - Der Vorstand der KATEK SE hat heute beschlossen,
mit der Kontron Acquisition GmbH eine Delisting-Vereinbarung abzuschließen.
Die Kontron Acquisition GmbH, eine 100%-ige Tochtergesellschaft der
börsennotierten Kontron AG, Linz (Österreich), hat am 29. Februar 2024 den
Erwerb der Kontrolle über die KATEK SE bekannt gegeben und ist entsprechend
den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes in den
kommenden Wochen zur Abgabe eines Pflichtangebots an die Aktionäre der KATEK
SE verpflichtet.

Der Vorstand der KATEK SE ist bei Abwägung der Gesamtumstände der
Auffassung, dass der Abschluss der Delisting-Vereinbarung und das Delisting
im Interesse der Gesellschaft liegen. Dies beruht insbesondere darauf, dass
nach Auffassung des Vorstands die Börsennotierung ihre Bedeutung verloren
hat und das Delisting daher aus strategischer und finanzieller Sicht
vorteilhaft ist.

Auf Grundlage der angestrebten Delisting-Vereinbarung soll die KATEK SE nach
Veröffentlichung des Pflichtangebots durch die Kontron Acquisition GmbH, das
zugleich als Delisting-Erwerbsangebot auszugestalten ist, einen Antrag auf
Widerruf der Zulassung der KATEK-Aktien zum regulierten Markt stellen.
Umgekehrt soll sich die Kontron Acquisition GmbH in der
Delisting-Vereinbarung dazu verpflichten, im Rahmen dieses Angebots den
KATEK-Aktionären eine Gegenleistung nach Maßgabe der gesetzlichen
Mindestpreisregeln anzubieten. Die Kontron Acquisition GmbH hatte im Rahmen
ihrer Kontrollmitteilung bereits bekannt gegeben, dass im Rahmen dieses
Angebots der angebotene Preis EUR 15 je KATEK-Aktie betragen werde. Darüber
hinaus arbeite die Kontron Acquisition GmbH auch an einem Tauschangebot mit
Aktien der Kontron AG, ihrer börsennotierten Muttergesellschaft, das den
KATEK-Aktionären alternativ offenstehen soll.

Kontakt:
KATEK Investor Relations
Ramona Kasper
Group Head Marketing & Communications
ir@katek-group.com
+ 49 160 970 88 676


Ende der Insiderinformation

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18.03.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    KATEK SE
                   Promenadeplatz 12
                   80333 München
                   Deutschland
   Internet:       www.katek-group.com
   ISIN:           DE000A2TSQH7
   WKN:            A2TSQH
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
                   München, Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    1861135



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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1861135 18.03.2024 CET/CEST

@ dpa.de

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