Pflichtmitteilung, DGA

INCITY IMMOBILIEN AG BESCHLIESST DELISTING VOM FREIVERKEHR AN FRANKFURTER WERTPAPIERBÖRSE EQS-Ad-hoc: InCity Immobilien AG / Schlagwort(e): Delisting INCITY IMMOBILIEN AG BESCHLIESST DELISTING VOM FREIVERKEHR AN FRANKFURTER WERTPAPIERBÖRSE 16.12.2024 / 11:23 CET / CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.

16.12.2024 - 11:24:07

EQS-Adhoc: INCITY IMMOBILIEN AG BESCHLIESST DELISTING VOM FREIVERKEHR AN FRANKFURTER WERTPAPIERBÖRSE (deutsch)

INCITY IMMOBILIEN AG BESCHLIESST DELISTING VOM FREIVERKEHR AN FRANKFURTER WERTPAPIERBÖRSE

EQS-Ad-hoc: InCity Immobilien AG / Schlagwort(e): Delisting
INCITY IMMOBILIEN AG BESCHLIESST DELISTING VOM FREIVERKEHR AN FRANKFURTER
WERTPAPIERBÖRSE

16.12.2024 / 11:23 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Schönefeld, 16. Dezember 2024 - Die InCity Immobilien AG beschließt
Delisting vom Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse


Der Vorstand der InCity Immobilien AG ("InCity" oder "Gesellschaft") hat mit
Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft heute beschlossen, die
Einbeziehung der Aktien der InCity (ISIN DE000A0HNF96 / WKN A0HNF9) in den
Freiverkehr (Basic Board) der Frankfurter Wertpapierbörse zu kündigen
("Delisting").
Der Vorstand der Gesellschaft wird heute ein entsprechendes
Kündigungsschreiben an die Frankfurter Wertpapierbörse übermitteln.

Mit Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist wird der Handel von Aktien der
Gesellschaft im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt (d.
h. voraussichtlich am 17. März 2025). Bis zum Ablauf der Dreimonatsfrist
haben die Aktionäre der Gesellschaft weiterhin die Möglichkeit, ihre Aktien
im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu handeln.

Der Beschluss zum Delisting erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund der
mit der Einbeziehung zum Börsenhandel verbundenen Kosten,
Einbeziehungsfolge- und Transparenzpflichten und der damit einhergehenden
Risiken. Zudem ist die Gesellschaft, die mit der mehrheitlich beteiligten
Realsoul Holding S.A. einen festen Ankeraktionär hat, nicht mehr zwingend
auf eine Unternehmensfinanzierung über den Kapitalmarkt angewiesen. Mit dem
Delisting ist eine Reduzierung des künftigen Verwaltungs- und Kostenaufwands
der Gesellschaft zu erwarten.


Mitteilende Person und Kontakt:
Michael Freund
Alleinvorstand (CEO)
InCity Immobilien AG
Lilienthalstraße 2
12529 Schönefeld
Tel.: +49 (0)30 403 64 77-0
E-Mail: ir@incity.ag


Ende der Insiderinformation

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16.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    InCity Immobilien AG
                   Lilienthalstraße 2
                   12529 Schönefeld
                   Deutschland
   Telefon:        IR: +49 (0) 30 4036477 0 PR: +49 (0) 30 2844987 62
   Fax:            +49 (0) 30 403 647 790
   E-Mail:         ir@incity.ag
   Internet:       www.incity.ag
   ISIN:           DE000A0HNF96
   WKN:            A0HNF9
   Börsen:         Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic
                   Board), Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    2051175



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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2051175 16.12.2024 CET/CEST

@ dpa.de

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