HomeToGo unterzeichnet verbindlichen Kaufvertrag zum Erwerb von Interhome und eröffnet ein beschleunigtes Bookbuilding-Verfahren von ca.
12.02.2025 - 17:46:03EQS-Adhoc: HomeToGo unterzeichnet verbindlichen Kaufvertrag zum Erwerb von Interhome und eröffnet ein beschleunigtes Bookbuilding-Verfahren von ca. EUR85 Mio. als Teil der Akquisitionsfinanzierung (deutsch)
EUR85 Mio. als Teil der Akquisitionsfinanzierung
EQS-Ad-hoc: HomeToGo SE / Schlagwort(e): Firmenübernahme HomeToGo unterzeichnet verbindlichen Kaufvertrag zum Erwerb von Interhome und eröffnet ein beschleunigtes Bookbuilding-Verfahren von ca. EUR85 Mio. als Teil der Akquisitionsfinanzierung 12.02.2025 / 17:45 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG GEGEN GELTENDES RECHT VERSTÖßT. HomeToGo unterzeichnet verbindlichen Kaufvertrag zum Erwerb von Interhome und eröffnet ein beschleunigtes Bookbuilding-Verfahren von ca. EUR85 Mio. als Teil der Akquisitionsfinanzierung Luxemburg, 12. Februar 2025 - HomeToGo SE (Frankfurter Wertpapierbörse: HTG) verkündet heute, dass die Gesellschaft einen verbindlichen Kaufvertrag (Share Purchase Agreement) mit Migros für den Erwerb von Interhome unterzeichnet hat. Die bisher bedeutendste Transaktion des Unternehmens wird Europas zweitgrößten Spezialisten für die Vermietung und Verwaltung von Ferienhäusern und -wohnungen in die HomeToGo Group integrieren und soll infolgedessen die Umsatzerlöse, die Profitabilität und den Free Cash Flow deutlich steigern. In derselben Transaktion hat die DERTOUR Group, ein renommiertes internationales Touristikunternehmen, eine verbindliche Einigung zur Übernahme der anderen Einheiten der Hotelplan Group unterzeichnet. Der Kaufpreis für Interhome (Enterprise Value) beträgt CHF 150 Mio. (ca. EUR160 Mio.) in bar bei Vollzug der Transaktion zuzüglich aufgeschobener Zahlungen von bis zu CHF 85 Mio. (ca. EUR90 Mio.), die in den kommenden vier Jahren bis 2029 in Tranchen fällig werden könnten. Die Transaktion wird durch eine Kombination aus (i) einer Erhöhung des Eigenkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlage mit einem angestrebten Platzierungsvolumen von ca. EUR85 Mio., (ii) einem erstrangig besicherten Darlehen in Höhe von EUR75 Mio., für das eine Finanzierungsvereinbarung unter üblichen Abschlussbedingungen vorliegt, sowie (iii) verfügbaren Netto-Barmitteln finanziert. Der Vollzug der Transaktion hängt von behördlichen Genehmigungen - sowohl für die Akquisition von Interhome durch die HomeToGo Group als auch für die Übernahme der anderen Einheiten der Hotelplan Group durch die DERTOUR Group - sowie von weiteren üblichen Bedingungen ab. Der Vollzug der Transaktion mit anschließender Konsolidierung durch die HomeToGo SE wird für das erste Halbjahr 2025 erwartet. Als Teil der geplanten Finanzierung der Übernahme von Interhome kündigt das Management von HomeToGo eine Kapitalerhöhung im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens zur Schaffung neuer Aktien in Form einer Privatplatzierung an, die von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129 befreit ist ("Privatplatzierung"). Hierzu hat der Vorstand von HomeToGo mit der Zustimmung des Aufsichtsrats heute eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Rahmen des genehmigten Kapitals der Gesellschaft und ohne Ausgabe von Bezugsrechten für die Zeichnung solcher Aktien für die bestehenden Aktionäre der Gesellschaft ("Kapitalerhöhung") durch Ausgabe neuer Aktien der Klasse A (redeemable) ohne Nennwert ("Neue Aktien") mit einem angestrebten Platzierungsvolumen von ca. EUR85 Mio. beschlossen. Die Privatplatzierung wird unmittelbar nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung beginnen. Die endgültige Anzahl der neuen Aktien sowie der Platzierungspreis für die neuen Aktien werden im Rahmen des beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens festgelegt und nach Abschluss der Privatplatzierung bekanntgegeben. HomeToGo hat bereits Zeichnungszusagen aller Vorstandsmitglieder, ausgewählter Mitglieder des Aufsichtsrats und bestehender sowie neuer institutioneller Investoren erhalten. Nach der Privatplatzierung haben alle HomeToGo bekannten Bestandsaktionäre, die mehr als 3% der Anteile halten, einer Sperrfrist von 90 Tagen für ihren gesamten jeweiligen Aktienbestand zugestimmt. Darüber hinaus haben alle Mitglieder des Vorstands sowie alle Mitglieder des Aufsichtsrats einer Sperrfrist von 360 Tagen für ihren gesamten jeweiligen Aktienbestand zugestimmt. HomeToGo hat einer Sperrfrist von sechs Monaten zugestimmt. Die Nettoerlöse der Kapitalerhöhung werden verwendet, um einen Teil des Kaufpreises für Interhome sowie die damit verbundenen Transaktionskosten zu finanzieren. Der restliche Kaufpreis wird durch ein erstrangig besichertes Darlehen und verfügbare Netto-Barmitteln finanziert. Mit dieser Privatplatzierung beabsichtigt das Unternehmen seine Aktionärsbasis weiter zu diversifizieren und die Gesamtliquidität der HomeToGo Aktie zu erhöhen. Die neuen Aktien sollen in die bestehende Notierung der HomeToGo Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) auf der Grundlage eines von HomeToGo erstellten Befreiungsdokuments einbezogen werden. Die Handelszulassung der neuen Aktien wird zum 17. Februar 2025 erwartet. Die Notierungsaufnahme und Lieferung der neuen Aktien werden zum 18. Februar 2025 erwartet. Ansprechpartner für Investoren Sebastian Grabert, CFA +49 157 501 63731 IR@hometogo.com Wichtige Mitteilung Diese Mitteilung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen) ("Vereinigte Staaten" oder "US"), Kanada, Japan oder Australien oder einer anderen Jurisdiktion, in der eine solche Mitteilung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Die Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze dieser jeweiligen Länder darstellen. Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an Personen in Luxemburg, Deutschland, den Vereinigten Staaten oder in einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch ihr Inhalt darf die Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Rechtsordnung bilden oder als Grundlage für ein solches Angebot dienen. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem US-Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung ("Securities Act") registriert und dürfen ohne eine solche Registrierung weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegt. Für Zwecke des US-Rechts werden die hierin erwähnten Wertpapiere nur Personen angeboten, bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass es sich um qualifizierte institutionelle Käufer gemäß Rule 144A des Securities Act handelt, und außerhalb der Vereinigten Staaten nur bestimmten Nicht-US-Anlegern gemäß Regulation S. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen dürfen die hierin erwähnten Wertpapiere weder in Australien, Kanada oder Japan noch an Staatsangehörige, Einwohner oder Bürger Australiens, Kanadas oder Japans oder für deren Rechnung oder zu deren Gunsten angeboten oder verkauft werden. Das Angebot und der Verkauf der hierin erwähnten Wertpapiere wurde und wird nicht gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen Australiens, Kanadas oder Japans registriert. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere geben. In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") wird ein Angebot der hierin genannten Wertpapiere nur qualifizierten Anlegern oder gemäß einer anderen Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts für Wertpapierangebote gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129 (Prospektverordnung) gemacht. HomeToGo hat die Abgabe eines Angebots von Wertpapieren unter Umständen, unter denen eine Verpflichtung für HomeToGo oder eine andere Person entsteht, einen Prospekt für ein solches Angebot zu veröffentlichen oder zu ergänzen, weder genehmigt noch wird sie von HomeToGo genehmigt. Im Vereinigten Königreich ist diese Bekanntmachung nur an folgende Personen gerichtet und/oder zur Verteilung an folgende Personen bestimmt: (i) Personen, die über berufliche Erfahrung in Bezug auf Investitionen verfügen, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die "Verordnung") fallen, (ii) vermögende Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen, oder (iii) andere Personen, an die sie anderweitig rechtmäßig verteilt werden darf (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Diese Mitteilung ist nur an Relevante Personen gerichtet. Personen, die keine Relevanten Personen sind, sollten nicht auf der Grundlage dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, steht nur Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Diese Bekanntmachung wurde auf der Grundlage erstellt, dass ein Angebot der hierin erwähnten Wertpapiere im Vereinigten Königreich nur gemäß einer Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts für Wertpapierangebote nach Abschnitt 86 des Financial Services and Markets Act 2000 erfolgt. HomeToGo hat die Abgabe eines Angebots von Wertpapieren unter Umständen, unter denen sich für HomeToGo oder eine andere Person die Verpflichtung ergibt, einen Prospekt für ein solches Angebot zu veröffentlichen oder zu ergänzen, weder genehmigt noch wird sie von HomeToGo genehmigt. Zukunftsgerichtete Aussagen Bestimmte Aussagen in dieser Mitteilung können "zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen, die mit einer Reihe von Risiken und Ungewissheiten verbunden sind. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der Wörter "können", "werden", "sollten", "planen", "erwarten", "antizipieren", "schätzen", "glauben", "beabsichtigen", "projizieren", "Ziel" oder "anvisieren" oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationen dieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie erkennbar. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Projektionen, Meinungen oder Plänen, die von Natur aus mit erheblichen Risiken sowie Ungewissheiten und Eventualitäten behaftet sind, die sich ändern können. HomeToGo SE übernimmt weder jetzt noch zukünftig Gewähr dafür, dass zukunftsgerichtete Aussagen tatsächlich eintreten oder sich als richtig erweisen werden. Die tatsächliche künftige Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage sowie die Aussichten können erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostizierten oder vorausgesagten Ergebnissen abweichen. Weder HomeToGo SE noch die mit ihr verbundenen Unternehmen übernehmen eine Verpflichtung zur Aktualisierung der in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder anderen Informationen, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, und erwarten auch nicht, diese öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Gemäß den EU-Produktgovernance-Anforderungen wurden die Aktien einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dessen Rahmen jeder Vertreiber festgestellt hat, dass diese Aktien (i) mit einem Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien erfüllen, jeweils gemäß der Definition in MiFID II, kompatibel sind und (ii) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind. Jeder Vertreiber, der die Aktien anschließend anbietet, ist dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Aktien vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. Ende der Insiderinformation --------------------------------------------------------------------------- 12.02.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 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