Pflichtmitteilung, DGA

Die ELARIS AG stellt einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens EQS-Ad-hoc: ELARIS AG / Schlagwort(e): Insolvenz Die ELARIS AG stellt einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens 20.01.2025 / 16:25 CET / CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.

20.01.2025 - 16:25:44

EQS-Adhoc: Die ELARIS AG stellt einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (deutsch)

Die ELARIS AG stellt einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

EQS-Ad-hoc: ELARIS AG / Schlagwort(e): Insolvenz
Die ELARIS AG stellt einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

20.01.2025 / 16:25 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Bad Dürkheim, 20. Januar 2025. Der Vorstand hat heute beschlossen, einen
Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens aufgrund der
eingetretenen Zahlungsunfähigkeit der ELARIS AG zu stellen. Der Antrag wurde
entsprechend eingereicht.

Die Zahlungsunfähigkeit ist durch die Entscheidung von Investoren der ELARIS
AG keine weiteren Mittel zur Verfügung zu stellen ausgelöst worden.

Zudem sind mit dem heutigen Tag Stundungsvereinbarungen mit zwei Gläubigern
unerwartet ausgelaufen.

Der Vorstand führte in den vergangenen Wochen intensive Gespräche mit
mehreren Kapitalgebern und Investoren für neues Eigenkapital.

Insbesondere konnte ein Investor einen zugesagten Betrag in Millionenhöhe
nicht rechtzeitig bereitstellen. Damit besteht keine Finanzierungslösung, um
den notwendigen Finanzmittelzufluss zur Fortführung der ELARIS AG außerhalb
eines Insolvenzverfahrens abzusichern.

Das Geschäftsmodell der ELARIS AG geriet im 4. Quartal unter massiven Druck,
da die EU seit November 2024 zusätzlich zu dem Importzoll von 10 % weitere
Strafzölle auf Importe von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen aus China
verhängt hat. Dies wirkte sich auch auf bereits verkaufte und noch nicht
importierte Kfz aus - insbesondere da die Zölle rückwirkend zu Juli 2024
erhoben werden.

Zwar arbeitet ELARIS gemeinsam mit ihren Partnern intensiv an einer
Endmontage / Produktion außerhalb Chinas. Damit würde kein zusätzlicher Zoll
anfallen. Diese Lösung bedarf jedoch Vorarbeit und letztlich Zeit.

Der Vorstand führt unabhängig von dem jetzt notwendigen Schritt gleichwohl
Gespräche mit potenziellen Investoren fort.

Lars Stevenson, CEO, ELARIS AG


Ende der Insiderinformation

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Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    ELARIS AG
                   Robert-Bunsen-Straße 1
                   67098 Bad Dürkheim
                   Deutschland
   E-Mail:         info@elaris.info
   Internet:       www.elaris.info
   ISIN:           DE000A37FT17, DE000A2QDEZ3
   WKN:            A37FT1, A2QDEZ
   Börsen:         Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München
                   (m:access)
   EQS News ID:    2071077



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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2071077 20.01.2025 CET/CEST

@ dpa.de

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