CPI Europe kündigt Angebot an Inhaber der EUR500 Millionen Unternehmensanleihe fällig 2027 (ISIN XS2243564478) zum Rückkauf der Anleihe gegen Barzahlung im Gesamtnennwert von bis zu EUR100 Millionen an EQS-Ad-hoc: CPI Europe AG / Schlagwort(e): Anleihe / Kapitalmaßnahme CPI Europe kündigt Angebot an Inhaber der EUR500 Millionen Unternehmensanleihe fällig 2027 (ISIN XS2243564478) zum Rückkauf der Anleihe gegen Barzahlung im Gesamtnennwert von bis zu EUR100 Millionen an 30.05.2025 / 09:45 CET / CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.
30.05.2025 - 09:45:52EQS-Adhoc: CPI Europe kündigt Angebot an Inhaber der EUR500 Millionen Unternehmensanleihe fällig 2027 (ISIN XS2243564478) zum Rückkauf der Anleihe gegen Barzahlung im Gesamtnennwert von bis zu EUR100 Millionen an (deutsch)
CPI Europe kündigt Angebot an Inhaber der EUR500 Millionen Unternehmensanleihe fällig 2027 (ISIN XS2243564478) zum Rückkauf der Anleihe gegen Barzahlung im Gesamtnennwert von bis zu EUR100 Millionen an
EQS-Ad-hoc: CPI Europe AG / Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalmaßnahme CPI Europe kündigt Angebot an Inhaber der EUR500 Millionen Unternehmensanleihe fällig 2027 (ISIN XS2243564478) zum Rückkauf der Anleihe gegen Barzahlung im Gesamtnennwert von bis zu EUR100 Millionen an 30.05.2025 / 09:45 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- CPI Europe AG Wienerbergstraße 9 1100 Wien, Österreich FN 114425y HG Wien UID: ATU 37681807 DVR 0607274 NICHT ZUR VERBREITUNG IN ODER AN PERSONEN MIT WOHNSITZ ODER AUFENTHALT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, IHREN TERRITORIEN UND BESITZUNGEN, EINEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER DEM DISTRICT OF COLUMBIA (DIE "VEREINIGTEN STAATEN") ODER AN PERSONEN MIT WOHNSITZ ODER AUFENTHALT IN EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER DER VERSAND, DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG DIESER MITTEILUNG UNZULÄSSIG IST (SIEHE "ANGEBOTS- UND VERBREITUNGSBESCHRÄNKUNGEN" UNTEN). Ad hoc-Mitteilung Wien, 30. Mai 2025 CPI Europe kündigt Angebot an Inhaber der EUR500 Millionen Unternehmensanleihe fällig 2027 (ISIN XS2243564478) zum Rückkauf der Anleihe gegen Barzahlung im Gesamtnennwert von bis zu EUR100 Millionen an Die CPI Europe AG (die "Gesellschaft" oder "CPI Europe") hat heute beschlossen, alle Inhaber (vorbehaltlich der unten genannten Angebotsbeschränkungen) ihrer EUR500 Millionen (derzeit ausstehend EUR237,8 Millionen) 2,500% nicht nachrangigen unbesicherten Unternehmensanleihe fällig 2027, ISIN XS2243564478 (die "Anleihe" oder "Schuldverschreibungen") aufzufordern, diese Schuldverschreibungen zum Kauf durch die Gesellschaft gegen Barzahlung bis zu einem Gesamtnennwert von EUR100 Millionen anzubieten (das "Angebot"). Das Angebot zielt darauf ab, die Gesamtverschuldung von CPI Europe zu reduzieren und das Volumen der ausstehenden Anleihe zu verringern, um die Kapitalstruktur der Gesellschaft weiter zu optimieren. Das Angebot erfolgt zu den Bedingungen der von der Gesellschaft erstellten Angebotsunterlage vom 30. Mai 2025 (die "Angebotsunterlage"). Das Angebot beginnt heute und endet am 10. Juni 2025 um 16:00 Uhr (Londoner Zeit), sofern es nicht im alleinigen und uneingeschränkten Ermessen der Gesellschaft gemäß den Bestimmungen der Angebotsunterlage verlängert, zurückgezogen, wieder aufgenommen oder beendet wird. Kaufpreis Vorbehaltlich der festgelegten Mindeststückelung wird der Betrag, den die Gesellschaft für gültig angebotene und zum Kauf angenommene Schuldverschreibungen zahlen wird, im Rahmen eines Modified Dutch Auction Prozesses bestimmt, wie in der Angebotsunterlage beschrieben und vorbehaltlich des Mindestkaufpreises. Der Kaufpreis für die Schuldverschreibungen ist der Bar-Kaufpreis (ausgedrückt als Prozentsatz des Nennbetrags der laut dem Angebot zum Kauf angenommenen Schuldverschreibungen), den die Gesellschaft gemäß des darin beschriebenen Modified Dutch Auction Prozesses festlegt, zu dem die Schuldverschreibungen der Gesellschaft zum Kauf angenommen werden. Der Kaufpreis: (i) darf nicht niedriger sein als der höhere der folgenden Beträge: (x) der Mindestkaufpreis und (y) der höchste Angebotspreis, zu dem die Schuldverschreibungen von der Gesellschaft zum Kauf angenommen werden, sodass (x) oder (y) es der Gesellschaft ermöglichen, den gewünschten Nennbetrag der Schuldverschreibungen zu erwerben, und (ii) muss entweder dem Mindestkaufpreis oder einem Aufschlag von 0,100 Prozent auf den Mindestkaufpreis entsprechen. Nach Ablauf der Angebotsfrist und vorbehaltlich des Vorstehenden legt die Gesellschaft den Kaufpreis nach eigenem und uneingeschränktem Ermessen fest. Der Mindestkaufpreis beträgt 96 Prozent des Nennbetrags der Schuldverschreibungen. Im Rahmen des Modified Dutch Auction Prozesses legt die Gesellschaft nach Ablauf des Angebots nach eigenem Ermessen den endgültigen Annahmebetrag (wie unten beschrieben) und den Kaufpreis fest, wobei es den Gesamtnennbetrag der im Rahmen des Angebots angebotenen Schuldverschreibungen und den von den anbietenden Schuldverschreibungsinhabern angegebenen (oder wie oben dargelegt als angegeben geltenden) Angebotspreis berücksichtigt. Aufgelaufene Zinsen Zusätzlich zum Kaufpreis zahlt die Gesellschaft auch für aufgelaufene Zinsen in Bezug auf Schuldverschreibungen, die gemäß dem Angebot gültig angeboten, geliefert und von der Gesellschaft zum Kauf angenommen wurden. Maximaler Annahmebetrag Die Gesellschaft beabsichtigt, Schuldverschreibungen (sofern vorhanden) mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR100.000.000 zu den Bedingungen und vorbehaltlich der Bedingungen der Angebotsunterlage anzunehmen (die Gesellschaft behält sich jedoch das Recht vor, nach eigenem Ermessen und aus beliebigen Gründen den maximalen Annahmebetrag zu erhöhen oder zu verringern oder keine der im Rahmen des Angebots zum Kauf eingereichten Schuldverschreibungen anzunehmen). Die entsprechende Kaufpreisleistung wird in Euro gezahlt. Disclaimer Diese Bekanntmachung ist in Verbindung mit dem Angebotsunterlage zu lesen. Diese Bekanntmachung und die Angebotsunterlage enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen werden sollten, bevor eine Entscheidung in Bezug auf das Angebot getroffen wird. Wenn Sie Zweifel hinsichtlich des Inhalts dieser Bekanntmachung oder der Angebotsunterlage oder der von Ihnen zu ergreifenden Maßnahmen haben, empfehlen wir Ihnen, unverzüglich Ihren eigenen Finanz- und Rechtsberater, einschließlich in Bezug auf etwaige steuerliche Auswirkungen, zu konsultieren, beispielsweise Ihren Broker, Bankberater, Rechtsanwalt, Steuerberater oder einen anderen unabhängigen Finanz-, Steuer- oder Rechtsberater. Jede Person oder jedes Unternehmen, deren bzw. dessen Schuldverschreibungen von einem Broker, Händler, einer Bank, einer Depotbank, einer Treuhandgesellschaft oder einem anderen Nominee oder Vermittler gehalten werden, muss sich an diese Einrichtung wenden, wenn sie bzw. es an dem Angebot teilnehmen möchte. Weder die Dealer Manager noch der Tender Agent noch die Gesellschaft geben eine Empfehlung ab, ob die Inhaber von Schuldverschreibungen diese im Rahmen des Angebots zum Kauf anbieten sollten. * * * * * Angebots- und Vertriebsbeschränkungen Weder diese Bekanntmachung noch die Angebotsunterlage noch deren elektronische Übermittlung stellen unter Umständen, unter denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung unzulässig ist, ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zum Verkauf von Schuldverschreibungen dar (und Angebote von Schuldverschreibungen im Rahmen des Angebots werden von den Schuldverschreibungsinhabern nicht angenommen). In den Rechtsordnungen, in denen die Wertpapier-, Blue Sky- oder andere Gesetze vorschreiben, dass das Angebot von einem lizenzierten Broker oder Händler abgegeben werden muss, und die Dealer Manager oder eines ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen ein solcher lizenzierter Broker oder Händler in einer solchen Rechtsordnung sind, gilt das Angebot als von diesen Dealer Managern oder diesen verbundenen Unternehmen, je nach Fall, im Namen der Gesellschaft in dieser Rechtsordnung abgegeben. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und der Angebotsunterlage kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich beschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung oder des Angebots gelangen, sind von der Gesellschaft, den Dealer Managern und dem Tender Agent verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Zusätzlich zu den unten genannten Zusicherungen in Bezug auf die Vereinigten Staaten gibt jeder an dem Angebot teilnehmende Anleihegläubiger bestimmte Zusicherungen, Anerkennungen, Gewährleistungen und Verpflichtungen ab und trifft bestimmte Vereinbarungen in Bezug auf die anderen unten genannten Rechtsordnungen und allgemein wie in der Angebotsunterlage dargelegt. Ein Angebot zum Kauf von Anleihen gemäß dem Angebot von einem Anleihegläubiger, der diese Zusicherungen nicht abgeben kann, wird nicht angenommen. Das Unternehmen, die Dealer Manager und die Tender Agent behalten sich das Recht vor, nach eigenem und uneingeschränktem Ermessen im Zusammenhang mit jedem Angebot zum Kauf von Schuldverschreibungen gemäß dem Angebot zu prüfen, ob eine solche Erklärung eines Schuldverschreibungsinhabers korrekt ist, und wenn eine solche Prüfung durchgeführt wird und die Gesellschaft (aus irgendeinem Grund) zu dem Schluss kommt, dass diese Erklärung nicht korrekt ist, kann dieses Angebot abgelehnt werden. Vereinigte Staaten Das Angebot wird weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten oder unter Verwendung der Post oder anderer Mittel oder Instrumente des zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels oder der Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten oder an eine US-Person gerichtet. Dies umfasst unter anderem Faxübertragungen, E-Mails, Telex, Telefon, das Internet und andere Formen der elektronischen Kommunikation. Die Schuldverschreibungen dürfen nicht unter Verwendung solcher Mittel, Instrumente oder Einrichtungen aus den Vereinigten Staaten oder von Personen mit Sitz oder Wohnsitz in den Vereinigten Staaten im Sinne der Regulation S des Securities Act im Rahmen des Angebots angeboten werden. Dementsprechend dürfen Kopien dieser Bekanntmachung, der Angebotsunterlage und aller anderen Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot weder direkt noch indirekt per Post oder auf andere Weise (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verwahrer, Nominees oder Treuhänder) in die Vereinigten Staaten oder an US-Personen versandt, verteilt oder weitergeleitet werden. Jedes angebliche Angebot von Schuldverschreibungen im Rahmen des Angebots, das direkt oder indirekt aus einem Verstoß gegen diese Beschränkungen resultiert, ist ungültig, und jedes angebliche Angebot von Schuldverschreibungen durch eine Person mit Wohnsitz oder Sitz in den Vereinigten Staaten, eine US-Person oder eine Person, die für Rechnung oder zugunsten einer solchen Person handelt, sowie durch einen Bevollmächtigten, Treuhänder oder sonstigen Vermittler, der auf nicht diskretionärer Basis für einen Auftraggeber handelt, der Anweisungen aus den Vereinigten Staaten erteilt, ist ungültig und Person oder einem Agenten, Treuhänder oder anderen Vermittler, der auf nicht diskretionärer Basis für einen Auftraggeber handelt, der Anweisungen aus den Vereinigten Staaten erteilt, ungültig und wird nicht akzeptiert. Jeder an dem Angebot teilnehmende Anleihegläubiger versichert, dass er keine US-Person ist, seinen Sitz nicht in den Vereinigten Staaten hat und nicht von den Vereinigten Staaten aus an dem Angebot teilnimmt oder auf nicht diskretionärer Basis für einen Auftraggeber mit Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten handelt, der keinen Auftrag zur Teilnahme an dem Angebot aus den Vereinigten Staaten erteilt, und dass er keine US-Person ist. Für die Zwecke der Angebotsunterlage und des vorstehenden Absatzes bezeichnet "Vereinigte Staaten" die Vereinigten Staaten von Amerika, ihre Territorien und Besitzungen, jeden Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Amerika und den District of Columbia. Vereinigtes Königreich Die Bekanntgabe dieser Mitteilung und der Angebotsunterlage sowie aller anderen Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot erfolgt nicht durch eine gemäß Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000 ("FSMA") autorisierte Person, und diese Dokumente und/oder Materialien wurden nicht von einer solchen Person genehmigt. Dementsprechend werden diese Dokumente und/oder Materialien nicht an die breite Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt und dürfen auch nicht an diese weitergegeben werden. Die Übermittlung dieser Dokumente und/oder Materialien ist von der Beschränkung für Finanzwerbung gemäß Abschnitt 21 des FSMA ausgenommen, da sie sich nur an Personen richtet und nur an Personen übermittelt werden darf, die (1) über Berufserfahrung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Investitionen verfügen, die Anlageexperten sind (im Sinne von Artikel 19(5) der Verordnung über Finanzdienstleistungen und -märkte von 2000 (Finanzwerbung) von 2005 in der geänderten Fassung (die "Finanzwerbeverordnung")); (2) Personen, die unter Artikel 43 (2) der Finanzwerbeverordnung fallen, darunter Gläubiger oder Mitglieder der Gesellschaft; (3) Personen, die unter Artikel 49 der Finanzwerbeverordnung fallen ("vermögende Unternehmen, nicht eingetragene Vereinigungen usw."); oder (4) alle anderen Personen, an die diese Dokumente und/oder Materialien rechtmäßig weitergegeben werden dürfen. Alle Investitionen oder Investitionsaktivitäten, auf die sich diese Ankündigung und die Angebotsunterlage beziehen, stehen nur diesen Personen zur Verfügung oder werden nur mit diesen Personen durchgeführt, und andere Personen sollten sich nicht darauf verlassen. Italien Weder das Angebot noch diese Bekanntmachung, die Angebotsunterlage oder andere Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot wurden oder werden gemäß den italienischen Gesetzen und Vorschriften dem Genehmigungsverfahren der Commissione Nazionale per le Società e la Borsa ("CONSOB") unterzogen. Das Angebot wird in der Republik Italien als ausgenommenes Angebot gemäß Artikel 101-bis, Absatz 3-bis des Gesetzesdekrets Nr. 58 vom 24. Februar 1998 in seiner geänderten Fassung (das "Finanzdienstleistungsgesetz") und Artikel 35-bis, Absatz 3 der CONSOB-Verordnung Nr. 11971 vom 14. Mai 1999 in ihrer geänderten Fassung durchgeführt. Anleihegläubiger oder wirtschaftliche Eigentümer der Anleihen, die ihren Sitz in Italien haben, können ihre Anleihen gemäß dem Angebot ganz oder teilweise über autorisierte Personen (wie Wertpapierfirmen, Banken oder Finanzintermediäre, die gemäß dem Finanzdienstleistungsgesetz, der CONSOB-Verordnung Nr. 20307 vom 15. Februar 2018 in ihrer jeweils gültigen Fassung und dem Gesetzesdekret Nr. 385 vom 1. September 1993 in der jeweils gültigen Fassung) und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften oder den Anforderungen der CONSOB oder einer anderen italienischen Behörde durchführen. Jeder Vermittler muss die geltenden Gesetze und Vorschriften bezüglich der Informationspflichten gegenüber seinen Kunden im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen oder dem Angebot einhalten. Frankreich Das Angebot wird weder direkt noch indirekt an die Öffentlichkeit in der Republik Frankreich gerichtet. Diese Bekanntmachung, die Angebotsunterlage und alle anderen Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit dem Angebot dürfen in der Republik Frankreich nur an qualifizierte Anleger im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 verteilt werden. Diese Bekanntmachung und die Angebotsunterlage wurden und werden nicht der Autorité des marchés financiers zur Genehmigung vorgelegt oder von dieser genehmigt. Belgien Das Angebot wird weder direkt noch indirekt an Personen in Belgien gerichtet, die im Sinne des belgischen Wirtschaftsgesetzbuchs in seiner geänderten Fassung als Verbraucher gelten (ein "Verbraucher"), und diese Bekanntmachung, die Angebotsunterlage und alle anderen Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot wurden und dürfen weder direkt noch indirekt in Belgien an Verbraucher verteilt werden. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte: Investor Relations and Corporate Communications Simone Korbelius Investor Relations and Corporate Communications T +43 (0)1 88 090 2291 M +43 (0)699 1685 7291 communications@cpi-europe.com Investor.Relations@cpi-europe.com Für mehr CPI Europe Content, besuchen Sie unsere Website: www.cpi-europe.com Ende der Insiderinformation --------------------------------------------------------------------------- 30.05.2025 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group. www.eqs.com --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: CPI Europe AG Wienerbergstraße 9 1100 Wien Österreich Telefon: +43 (0) 1 88090 - 2291 Fax: +43 1 88090 - 8291 E-Mail: Investor.Relations@cpi-europe.com Internet: http://cpi-europe.com/ ISIN: AT0000A21KS2 WKN: A2JN9W Börsen: Freiverkehr in Berlin, Frankfurt, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Warschau, Wiener Börse (Amtlicher Handel) EQS News ID: 2147864 Ende der Mitteilung EQS News-Service --------------------------------------------------------------------------- 2147864 30.05.2025 CET/CEST