Pflichtmitteilung, DGA

BayWa AG: Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens gemäß StaRUG für rechtssichere Umsetzung des Finanzierungskonzeptes EQS-Ad-hoc: BayWa AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung / Finanzierung BayWa AG: Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens gemäß StaRUG für rechtssichere Umsetzung des Finanzierungskonzeptes 31.01.2025 / 09:57 CET / CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.

31.01.2025 - 09:58:24

EQS-Adhoc: BayWa AG: Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens gemäß StaRUG für rechtssichere Umsetzung des Finanzierungskonzeptes (deutsch)

BayWa AG: Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens gemäß StaRUG für rechtssichere Umsetzung des Finanzierungskonzeptes

EQS-Ad-hoc: BayWa AG / Schlagwort(e):
Unternehmensrestrukturierung/Finanzierung
BayWa AG: Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens gemäß StaRUG für
rechtssichere Umsetzung des Finanzierungskonzeptes

31.01.2025 / 09:57 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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BayWa AG: Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens gemäß StaRUG für
rechtssichere Umsetzung des Finanzierungskonzeptes

München, 31. Januar 2025 - Die BayWa AG hat heute entschieden, beim
zuständigen Amtsgericht München - Restrukturierungsgericht - ein
Restrukturierungsvorhaben nach dem Unternehmensstabilisierungs- und
-restrukturierungsgesetz ("StaRUG") anzuzeigen. Die Gesellschaft plant
zeitnah einen Restrukturierungsplan beim Restrukturierungsgericht
einzureichen, einen Erörterungs- und Abstimmungstermin zu beantragen und,
soweit notwendig, weitere Verfahrenshilfen des StaRUG in Anspruch zu nehmen.
Von dem Vorhaben sind Lieferanten, Kunden, Mitarbeitende und auch
Tochterunternehmen der BayWa AG nicht betroffen.

BayWa AG hat sich mit den wesentlichen Finanzierungspartnern auf ein
detailliertes Finanzierungskonzept und den Inhalt einer langfristigen
Sanierungsvereinbarung bis 2027 nebst Zusatzvereinbarungen geeinigt.

Das Finanzierungskonzept und der Inhalt der langfristigen
Sanierungsvereinbarung werden von nahezu sämtlichen Finanzgläubigern
unterstützt. Einige wenige Finanzgläubiger haben bisher nicht zugestimmt, so
dass die Gesellschaft derzeit nicht mehr davon ausgeht, diese
Einzelgläubiger zu einer freiwilligen Zustimmung zu bewegen. Das
StaRUG-Verfahren ermöglicht es, das Finanzierungskonzept und den Inhalt der
langfristigen Sanierungsvereinbarung auch ohne Zustimmung dieser
Einzelgläubiger umzusetzen und diese in eine Gesamtlösung mit sämtlichen
Finanzgläubigern einzubinden. Zudem stärkt das StaRUG-Verfahren die
Fortführungsprognose des Unternehmens.

Die erreichte Einigung mit nahezu sämtlichen Finanzierungspartnern und den
Großaktionären der Gesellschaft sichert die notwendigen Mehrheiten in dem
StaRUG-Verfahren, so dass das Finanzierungskonzept und die
Sanierungsvereinbarung zuverlässig und zügig umgesetzt werden können. Der
rechtsverbindliche Abschluss und das Wirksamwerden der
Sanierungsvereinbarung sowie der Abschluss und das Wirksamwerden von
weiteren Finanzierungsverträgen für die Neuordnung der Finanzierung bis Ende
2027 erfolgen nach erfolgreichem Abschluss des StaRUG-Verfahrens und werden
weiterhin bis spätestens Ende April 2025 erwartet.

Die Finanzierung des StaRUG-Verfahrens ist sichergestellt.

Die als Teil des Finanzierungskonzepts geplante Barkapitalerhöhung mit
Bezugsrecht der Aktionäre in einem Volumen von rund EUR 150 Mio. soll zur
Vereinfachung und Beschleunigung des Prozesses im Rahmen des
StaRUG-Verfahrens beschlossen werden. Eine Kapitalherabsetzung und sonstige
gesellschaftsrechtliche Maßnahmen sind nicht geplant. Durch das geplante
StaRUG-Verfahren wird nicht in das operative Geschäft der BayWa-Gruppe
eingegriffen.

Allein die BayWa AG wird die Einleitung eines StaRUG-Verfahrens anzeigen,
nicht hingegen ihre Tochter- oder andere Gruppengesellschaften.

Infolge der Durchführung eines StaRUG-Verfahrens wird sich die
Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr
2024 (bisher vorgesehen für den 27. März 2025) voraussichtlich verzögern.
Der neue Veröffentlichungstermin des Jahres- und Konzernabschlusses wird
rechtzeitig bekannt gegeben. Abhängig vom neuen Veröffentlichungstermin kann
auch eine Verschiebung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft
(bisher vorgesehen für den 27. Mai 2025) erforderlich werden.




Kontakt:
Josko Radeljic, BayWa AG,
Head of Investor Relations,
Tel. +49 (0)89/9222-3887,
E-Mail: josko.radeljic@baywa.de

Dr. Frank Herkenhoff, BayWa AG,
Head of Corporate Communications,
Tel. +49 (0)89/9222-3680,
E-Mail: frank.herkenhoff@baywa.de


Ende der Insiderinformation

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31.01.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    BayWa AG
                   Arabellastraße 4
                   81925 München
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)89/ 9222-3691
   Fax:            +49 (0)89/ 9212-3680
   E-Mail:         presse@baywa.de
   Internet:       www.baywa.com
   ISIN:           DE0005194062, DE0005194005,
   WKN:            519406, 519400,
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),
                   München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,
                   Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    2078493



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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2078493 31.01.2025 CET/CEST

@ dpa.de

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