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ATOSS Software AG: ATOSS plant Aktiensplit nach vorausgehender Erhöhung des Grundkapitals EQS-Ad-hoc: ATOSS Software AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme ATOSS Software AG: ATOSS plant Aktiensplit nach vorausgehender Erhöhung des Grundkapitals 08.03.2024 / 16:06 CET / CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.

08.03.2024 - 16:07:03

EQS-Adhoc: ATOSS Software AG: ATOSS plant Aktiensplit nach vorausgehender Erhöhung des Grundkapitals (deutsch)

ATOSS Software AG: ATOSS plant Aktiensplit nach vorausgehender Erhöhung des Grundkapitals

EQS-Ad-hoc: ATOSS Software AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
ATOSS Software AG: ATOSS plant Aktiensplit nach vorausgehender Erhöhung des
Grundkapitals

08.03.2024 / 16:06 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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München, 8. März 2024

Aufsichtsrat und Vorstand der ATOSS Software AG haben heute entschieden, der
ordentlichen Hauptversammlung am 30.04.2024 - neben der bereits im Januar
dieses Jahres angekündigten Beschlussfassung über die Ausschüttung einer
Dividende in Höhe von EUR 3,37 je Aktie - eine Beschlussfassung über eine
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um Euro 7.953.136,00 auf EUR
15.906.272,00 (§§ 207 ff. AktG) vorzuschlagen. Hierbei ist beabsichtigt, die
Kapitalerhöhung durch Ausgabe von 7.953.136 Stück neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR
1,00 je Aktie durchzuführen, so dass auf je eine alte Aktie eine neue Aktie
ausgegeben wird. Die neuen Aktien sind vorbehaltlich entsprechender
Beschlussfassung der Hauptversammlung ab dem 1. Januar 2024
gewinnberechtigt. Es ist geplant die Kapitalerhöhung zum Zwecke des
Aktiensplits nach Eintragung der formwechselnden Umwandlung in die
Rechtsform der SE durchzuführen. Über die beabsichtigte Umwandlung hatte die
Gesellschaft bereits mit Mitteilung vom 17.07.2023 berichtet.

Für die Beteiligungsverhältnisse der Aktionäre an der Gesellschaft ergeben
sich weder durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln noch durch den
Aktiensplit Änderungen. Im Falle der Annahme der Beschlussvorschläge durch
die Hauptversammlung und Eintragung der Satzungsänderungen in das
Handelsregister wird automatisch für jede bestehende Aktie eine neue Aktie
ausgegeben. Infolge der dann um den Faktor 2 (Aktiensplit) gestiegenen
Anzahl an Aktien der Gesellschaft wird erwartet, dass sich deren Börsenkurs
entsprechend anpasst.

Die Tagesordnung der Hauptversammlung 2024 mit den Beschlussvorschlägen der
Verwaltung wird voraussichtlich am 20.03.2024 im Bundesanzeiger
veröffentlicht.

Kontakt

ATOSS Software AG

Christof Leiber I CFO

Rosenheimer Straße 141 h,

D-81671 München

Tel.: +49 (0) 89 4 27 71 - 0

Fax: +49 (0) 89 4 27 71 - 100

investor.relations@atoss.com


Ende der Insiderinformation

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    ATOSS Software AG
                   Rosenheimer Str. 141 h
                   81671 München
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)89 4 27 71-0
   Fax:            +49 (0)89 4 27 71-100
   E-Mail:         investor.relations@atoss.com
   Internet:       www.atoss.com
   ISIN:           DE0005104400
   WKN:            510440
   Indizes:        SDAX
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
                   Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    1854863



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1854863 08.03.2024 CET/CEST

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