Widerruf, Vorfälligkeitsentschädigung

Widerrufsjoker: So müssen Sie keine Angst vor steigenden Zinsen haben

In der Arbeit der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) haben wir bisher beim Widerruf von Darlehen hauptsächlich zwei Arten von Kreditinstituten kennen gelernt. Die einen zeigen sich kompromissbereit und kommen dem Kunden entgegen, indem sie ein vernünftiges Angebot für eine außergerichtliche Einigung machen. Die anderen zeigen sich stur und verhalten sich nach dem Motto: „Wenn Du was willst, dann verklag mich doch.“

Tatsächlich erzielt die zweite Gruppe, zu der unter anderem die Deutsche Bank, die Commerzbank und die DKB gehören, bei vielen Verbrauchern eine abschreckende Wirkung. Viele scheuen einen Prozess vor allem aus zwei Gründen: Zum einen fürchten sie das Kostenrisiko, das mit einer Klage verbunden ist. Zum anderen spielt das sogenannte Zinsänderungsrisiko eine Rolle. Noch sind die Zinsen niedrig, sagen sich viele, aber wie sieht es aus, wenn der Prozess beendet ist? Habe ich dann wirklich noch einen Zinsvorteil durch meinen Kredit-Widerruf? Oder sind die Zinsen mittlerweile so stark gestiegen, dass der Widerruf keinen Gewinn mehr bringt?

Nun, das Kostenrisiko bei einem Prozess lässt sich nicht wegdiskutieren. Es trifft zumindest diejenigen, die nicht die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung erfüllen. Was das Zinsänderungsrisiko angeht, gibt es jedoch ein Gegenmittel.

Mit Mandanten, die durch einen Kooperationsanwalt der IG Widerruf vertreten werden, gehen wir nämlich folgenden Weg: Sobald sich abzeichnet, dass der außergerichtliche Weg nicht erfolgversprechend ist und Klage eingereicht werden muss, stellt der Mandant bei unserem Finanzierungspartner einen Antrag auf eine Anschlussfinanzierung. Das ist mit vergleichsweise geringem Aufwand möglich und dauert nur wenige Tage. Im Ergebnis erhält der Kunde ein Finanzierungsangebot eines Kreditinstituts, aus dem auch konkrete Konditionen hervorgehen – also der Zinssatz, zu dem der Kunde ein Darlehen für seine Immobilie erhalten würde.

Gerüstet mit diesem Angebot geht der Kunde in das Klageverfahren und zieht den Widerrufsjoker. Gewinnt er den Prozess und wird er daraufhin von seiner Bank aus dem Vertrag entlassen, dann gibt es zwei Möglichkeiten: Sind die Zinsen bis zu diesem Zeitpunkt unverändert geblieben oder gar gesunken, dann kann er ganz normal mit Hilfe einer Anschlussfinanzierung den alten Vertrag ablösen. Sind die Zinsen jedoch seit dem Widerruf des Kunden gestiegen, dann folgt der zweite Schritt. Anhand des zuvor eingeholten Finanzierungsangebots kann der Kunde nun einen konkreten Zinsschaden nachweisen. Diesen kann er von seinem Kreditinstitut zurückfordern. Immerhin sind die Verzögerung und der daraus entstandene Zinsschaden der Bank anzulasten. Hätte sie den Widerruf des Kunden sofort akzeptiert, dann wäre keine wertvolle Zeit verloren worden und der Kunde hätte keinen Zinsnachteil.

Noch können wir nicht von konkreten Fällen berichten, in denen Nutzer der IG Widerruf einen solchen Zinsschaden von ihrer Bank ersetzt bekommen haben. Das liegt zum daran, dass die meisten Klagen noch laufen – immerhin gibt es die IG Widerruf erst seit knapp einem Jahr. Zum anderen war der bisherige Zinsanstieg noch nicht so stark, dass ein signifikanter Schaden nachgewiesen werden konnte.

Insgesamt verspricht die Einholung eines Finanzierungsangebots zu einem frühen Zeitpunkt einen guten Schutz vor dem Zinsänderungsrisiko. Ein Selbstläufer ist es jedoch nicht. Denn erstens muss das Gericht das Recht auf Widerruf erst bestätigen. Und zweitens muss die Bank auch den Schaden der Zinsänderung übernehmen – notfalls im Rahmen einer zweiten Klage. Deshalb bleibt aus unserer Sicht bei kompromissbereiten Banken eine schnelle und vergleichsweise reibungslose außergerichtliche Lösung die erste Wahl für Verbraucher – auch dann, wenn im Zuge eines solchen Vergleichs nicht das Maximum herausgeholt wird, sondern letztlich nur ein fairer Kompromiss zwischen den Interessen des Kunden und jenen der Bank.

 

 

 

@ ad-hoc-news.de | 10.08.15 18:12 Uhr