Baufinanzierung, Banken

Widerrufsjoker - so halbieren Sie die Kosten für Ihre Baufinanzierung

Rund 70 Prozent aller Baufinanzierungen, die zwischen November 2002 und Juni 2010 in Deutschland abgeschlossen wurden, enthalten eine falsche Widerrufsbelehrung. Bei Verträgen mit diesen Mängeln beginnt die normale Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen. Als Folge können Millionen Deutsche durch diesen „Widerrufsjoker“ auch heute noch, Jahre nach Abschluss des Vertrags, ihren teuren Kredit widerrufen und somit durchschnittlich rund 20.000 Euro sparen.

Für Immobilienbesitzer, die in den vergangenen fünf bis zehn Jahren den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses finanziert haben, ergibt sich derzeit eine einmalige Gelegenheit. Sie sitzen nämlich in der Regel noch auf Kreditverträgen mit Zinssätzen von vier bis fünf Prozent, während aktuell zwischen zwei und 2,5 Prozent für zehnjähriges Baugeld gezahlt werden - das ist ein Unterschied von mehreren hundert Euro pro Monat.

Allerdings gibt es nun in vielen Fällen die Möglichkeit, aus diesen teuren Verträgen auszusteigen. Denn die Banken haben häufig Fehler gemacht, die den Kunden einen sofortigen Ausstieg aus den teuren Krediten ermöglichen. Konkret geht es dabei um die Widerrufsbelehrungen, die Bestandteil eines Kreditvertrags sind und es den Bauherren normalerweise ermöglichen sollen, innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Aufgrund einiger gesetzlicher Änderungen sind die Banken insbesondere zwischen Ende 2002 und Mitte 2010 bei der Formulierung dieser Widerrufsklauseln in vielen Fällen von den Mustertexten abgewichen - ein Fehler, der sich nun rächt.

Denn durch diese Veränderungen wurden die Klauseln häufig unklar und damit unbrauchbar. So ergibt sich beispielsweise aus vielen Texten nicht eindeutig, wann die 14tägige Widerrufsfrist denn nun genau beginnt. Zahlreiche Gerichte, einschließlich des Bundesgerichtshofs (BGH), haben nun entschieden, dass in solchen Fällen die Widerrufsfrist gar nicht zu laufen begonnen hat - mit der Konsequenz, dass Kunden auch heute noch widerrufen und somit mit sofortiger Wirkung von ihren teuren Finanzierungen zurücktreten können.

Dabei handelt es sich nicht um Einzelfälle. Schätzungen der Verbraucherzentralen zufolge sind rund 80 Prozent aller Baufinanzierungen betroffen, die zwischen November 2002 und Juni 2010 abgeschlossen wurden. Die Chancen, aus einer teuren Immobilienfinanzierung herauszukommen und die gegenwärtig niedrigen Zinsen zu nutzen, stehen also nicht schlecht.

Das Gleiche gilt, wenn Sie in den vergangenen Jahren eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, um eine Finanzierung vorzeitig zu beenden. Ist die Widerrufsbelehrung falsch, dann haben Sie gute Chancen, sich dieses Geld von ihrer Bank zurückzuholen.

Da ich selbst mit mehreren Verträgen von diesem Thema betroffen bin, habe ich die Interessengemeinschaft Widerruf gegründet, um die Position der Verbraucher zu stärken und werde Sie an dieser Stelle regelmäßig über Neues zu diesem spannenden Thema informieren.  Sie finden die IG Widerruf unter www.widerruf.info. Als besonderen Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Kreditvertrag kostenlos und unverbindlich durch einen erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen.  

Sie erhalten innerhalb weniger Tage eine kostenlose Ersteinschätzung, ob Ihr Kreditvertrag eine fehlerhafte Widerrufsklausel beinhaltet. Eine vergleichbare Prüfung kostet bei der Verbraucherzentrale Hamburg 70 Euro und hat derzeit Wartezeiten von rund vier Monaten.

Bitte beachten Sie, dass nur Kreditverträge infrage kommen, die Sie als Privatperson (keine Gewerbetreibenden, Bauträger, etc) im Zeitraum von November 2002 bis Dezember 2011 abgeschlossen haben. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten vertraulich und geben diese ausschließlich an den prüfenden Anwalt weiter, der seinerseits der Schweigepflicht unterliegt.

Fällt die erste Prüfung positiv aus, dann sollten Sie auf jeden Fall einen spezialisierten Anwalt mandatieren. Zwar kann man es auch auf eigene Faust probieren. Meine Erfahrung zeigt jedoch, dass die Banken kaum reagieren, wenn sie nur durch den Kunden freundlich auf die potenziellen Mängel in den Kreditverträgen angesprochen werden. Auch die Stiftung Warentest schreibt dazu: "Wahrscheinlich wird Ihre Bank Sie nicht einfach gehen lassen. Sie müssen dann einen Anwalt einschalten."  (Finanztest 7/2014)

 

@ ad-hoc-news.de | 06.11.14 10:54 Uhr