Widerrufsjoker: Kann der Widerruf eines Kredits zu einem negativen Schufa-Eintrag führen?
Mit dem Widerruf eines Kredits können private Immobilienbesitzer vorzeitig aus ihrem laufenden Kredit aussteigen und die derzeit niedrigen Zinsen für eine Umschuldung nutzen. Damit können sie viel Geld sparen, 10.000 bis 20.000 Euro sind die Regel – in Einzelfällen liegen die Summen noch deutlich höher. Soweit die Theorie. In der Praxis ist der Ausstieg nicht immer konfliktfrei.
Zwar erleben wir bei der IG Widerruf (www.widerruf.info) immer wieder, dass Banken bereits nach dem ersten qualifizierten Schreiben eines Anwalts den Kunden gehen lassen oder ein vernünftiges Kompromissangebot machen. Doch es gibt auch Fälle, in denen Banken es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.
Deshalb kommt bei den Nutzern der IG Widerruf immer wieder die Frage auf, ob der Widerruf eines Kredits zu einer Negativmeldung der Bank an die Schufa, die führende Wirtschaftsauskunftei, führen kann. Eine solche Negativmeldung wäre in ihrer Wirkung nicht zu unterschätzen. Sie würde nämlich zu einer schlechteren Bonitätseinschätzung des Betroffenen führen und kann die Konsequenz haben, dass der Betroffene ernsthafte Schwierigkeiten bei einer Anschlussfinanzierung bekommt. Siehe dazu auch mein Beitrag: „Diese Rolle spielt ihre Bonität beim Widerruf eines Kredits“
Deswegen ist die Frage durchaus gerechtfertigt: Kann der Widerruf eines Kredits meiner Bonität schaden? Die Antwort ist relativ klar: Nein, solange Sie vernünftig vorgehen. Der reine Widerruf eines Kredits gibt der Bank nicht die Möglichkeit, eine Negativmeldung an die Schufa zu schicken. Das ändert sich jedoch, sobald Sie Zins- oder Tilgungszahlungen für den Kredit eigenmächtig aussetzen oder anderen Verbindlichkeiten nicht nachkommen. Der Widerruf eines Kredits sollte daher immer von einem sachkundigen Anwalt begleitet werden, der die nötigen Fallstricke kennt, beispielsweise einem der Partneranwälte der IG Widerruf.
Solange Sie also den Verpflichtungen aus dem Kredit nachkommen, besteht für Sie keine Gefahr. Dies gilt auch, wenn Sie außergerichtlich keine Lösung mit der Bank finden und sich entscheiden, vor Gericht über eine vorzeitige Auflösung oder über die Rückabwicklung eines Kredits zu streiten. All dies ist unerheblich für die Schufa - solange Sie keine Zahlungen ausfallen lassen. Dennoch kann man niemals ausschließen, dass die Bank wider besseres Wissen oder sogar versehentlich eine Negativmeldung an die Schufa gibt. In Internetforen finden sich durchaus solche Fällen, auch wenn sie selten sind. Deswegen sind Sie gut beraten, sich eine Selbstauskunft bei der Schufa zu holen, sobald Sie den Widerrufsjoker gezogen haben. Diese Selbstauskunft ist einmal im Jahr kostenlos und ansonsten zu moderaten Kosten möglich.
Grundsätzlich aber gilt: Wer gut beraten und mit Augenmass an den Widerrufsjoker herangeht, der muss nicht um seine Bonität fürchten.