Verjährung, Rückerstattung

Verjährungsgefahr bei Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren

Im Mai hatte der Bundesgerichtshof die Erhebung von Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen für unzulässig erklärt. Seitdem kam es zu einer Flut von Rückerstattungsbegehren. Wer eine Rückforderung stellen möchte, sollte sich allerdings beeilen. Denn zum 31. Dezember 2014 verjähren alle in der Zeit vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2011 gezahlten Bearbeitungsentgelte. Insbesondere bei der Rück­forderung bereits im Dezember 2004 gezahlter Kredit­bearbeitungs­gebühren ist höchste Eile geboten, denn die absolute 10-jährige Verjährungs­frist läuft taggenau ab. Sofern keine verjährungshemmenden Maßnahmen wie etwa Verjährungsverzichtserklärungen, Klage oder Schlichtungsanträge ergriffen werden, besteht ein hohes Risiko der Verjährung von Rückerstattungsbegehren über den Jahreswechsel. Hier ist Absicherung von hoher Bedeutung, damit man seiner Ansprüche nicht verlustig geht. Gerade in den zeitlich knappen Fällen kurz vor Jahresende, in denen eine Abstimmung oder Verständigung mit der Bank vor Jahresende nicht mehr möglich ist, empfiehlt sich als Alternative zur Klage zum Beispiel ein Mahnbescheid oder Güteantrag. Gerne prüfen wir Ihre Ansprüche und die optimale Vorgehensweise für deren Geltendmachung.
@ ad-hoc-news.de | 17.12.14 19:12 Uhr