Startschuss gefallen: Pulsar Helium unterzeichnet Vertrag über Abschätzungsbohrung
Jetzt werden Nägel mit Köpfen gemacht! Pulsar Helium (WKN A3EP2C / TSXV PLSR) meldet einen wichtigen Schritt auf dem Weg, das Potenzial der extrem hochgradigen Helium-Entdeckung Topaz zu bestätigen.
Potenziell extrem wertvoller Zufallsfund
Topaz, das Projekt liegt im US-Bundesstaat Minnesota, wurde eher zufällig mit einer Bohrung entdeckt, die eigentlich auf mögliche Nickelvorkommen abzielte. Dabei wurde aber eine Heliumkonzentration von 10,5% gemessen, was als weltweit äußerst hoher Wert gilt. Wie uns Pulsar-CEO Thomas Abraham-James kürzlich im Interview erklärte, werden nämlich in der Branche bereits Heliumkonzentrationen von 0,3% aufwärts als potenziell für die Produktion geeignet betrachtet!
Kein Wunder also, dass Pulsar diese Entdeckung so schnell wie möglich bestätigen und vor allem die möglichen Vorkommen genauer bestimmen will. Dazu ist eine sogenannte Abschätzungsbohrung geplant, die in unmittelbarer Nähe des ursprünglichen Entdeckungsbohrlochs vorgenommen werden soll. Noch einmal zur Klarstellung: Hier handelt es sich nicht um ein eine Explorationsbohrung! Das Heliumvorkommen ist bekannt, jetzt geht es darum, dessen Ausmaße und Eigenschaften zu bestimmen.
Bohrdienstleister für Topaz-Heliumbohrung ausgewählt
Dafür hat sich Pulsar nun die Dienste der Experten von Capstar Drilling gesichert. In der Vereinbarung ist nicht nur die Abschätzungsbohrung sondern auch die Option auf ein weiteres Bohrloch enthalten, sollte sich das Unternehmen dafür entscheiden. Pulsar rechnet damit, dass die Jetstream #1 genannte Bohrung am oder um den 10. Dezember herum erfolgen wird.
Jetstream #1 soll bis zu einer vertikalen Tiefe von 671 Metern gebohrt werden und die Position des Bohrlochs wird voraussichtlich innerhalb von 20 Metern zur ursprünglichen Entdeckungsbohrung LOD-6 liegen, die 10,5% Helium förderte. Das Bohrloch wird mit einem 3000 PSI Blowout-Preventer ausgerüstet und mit einem 8,5-Zoll-PDC-Bohrer (Polycrystalline Diamond Compact) bis zur Zwischenverrohrungstiefe gebohrt. Nach der Zwischenverrohrung wird der Lagerstättenabschnitt mit einem 6,25-Zoll-PDC-Bohrer bis zur Gesamttiefe (TD) gebohrt. Während der Bohrung werden ein Gaschromatograph und ein Massenspektrometer vor Ort sein, um die Gaszusammensetzung einschließlich der Heliumkonzentration in Echtzeit zu messen. Bei Erreichen der Endteufe wird eine Open-Hole-Logging-Suite aufgenommen, um die Lagerstättenzone für die nächste Phase der Evaluierung zu bewerten.
„Jetzt beginnt der Countdown zur Verwirklichung des Potenzials von Topaz“
Ein wichtiger Faktor ist, dass Pulsar alle Genehmigungen sowohl vom Staat, Bundesstaat als auch von den lokalen Behörden vorliegen hat, die für die Bohrarbeiten benötigt werden. Die letzten Genehmigungen erhielt man Anfang September. Vorläufige Bauarbeiten wurden im März durchgeführt, und die endgültigen Zugangs- und Bauarbeiten am Bohrstandort werden voraussichtlich bis Mitte November abgeschlossen sein. Der Bohrstandort befindet sich auf privaten Mineralrechten, für die Pulsar einen Exklusivpachtvertrag für Nicht-Kohlenwasserstoff-Gase besitzt; darüber hinaus hat das Unternehmen die Bedingungen für den Erwerb der Oberflächenrechte vereinbart.
Fazit: Kein Wunder, dass Pulsars President und CEO Thomas Abraham-James die Unterzeichnung des Vertrags über die Bohrung auf dem Topaz-Projekt als „signifikanten Meilenstein“ für sein Unternehmen bezeichnet. Denn nach Ansicht von Abraham-James beginnt jetzt der Countdown zur Verwirklichung des Potenzials von Topaz. Der Pulsar-CEO weist darauf hin, dass das Unternehmen seit seinem Börsengang, der erst im vergangenen Monat erfolgte, ein aggressives Arbeitsprogramm eingeläutet hat. Dazu gehört auch eine Seismikuntersuchung (wir berichteten), die bereits läuft und den Geologen von Pulsar ein besseres Verständnis der vermuteten Heliumlagerstätte sowohl in die Tiefe wie auch bezüglich der flächenmäßigen Ausdehnung verschaffen soll. Wir glauben, dass der Markt noch nicht wirklich erkannt hat, welches Potenzial Pulsar Helium – bei allen sicherlich bestehenden Risiken – aufweist. Wir glauben, dass sich dies ändern könnte, jetzt da der Startschuss für die Abschätzungsbohrung gefallen ist.
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Gemäß §34b WpHG und § 48f Abs. 5 BörseG (Österreich) möchten wir darauf hinweisen, dass die GOLDINVEST Consulting GmbH und/oder Partner, Auftraggeber oder Mitarbeiter der GOLDINVEST Consulting GmbH Aktien der Pulsar Helium halten und somit ein Interessenskonflikt besteht. Die GOLDINVEST Consulting GmbH behält sich zudem vor, jederzeit Aktien der Pulsar Helium zu kaufen oder verkaufen, was den Kurs der Aktien beeinflussen könnte. Zudem besteht ein Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag zwischen Pulsar Helium und der GOLDINVEST Consulting GmbH, womit ein weiterer Interessenkonflikt gegeben ist, da Pulsar Helium die GOLDINVEST Consulting GmbH entgeltlich für die Berichterstattung entlohnt.