Weil er 2018 bei einem Waffenkauf seine damalige Drogenabhängigkeit verschwiegen haben soll, steht der Sohn von US-Präsident Biden vor Gericht.
11.06.2024 - 02:16:14Waffen-Prozess gegen Hunter Biden: Jury berät über Urteil. Nun könnte es bald ein Urteil geben.
Im Strafprozess gegen US-Präsidentensohn Hunter Biden wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Waffenrecht könnte ein baldiges Urteil bevorstehen. Die Geschworenen zogen sich in Wilmington im US-Bundesstaat für erste Beratungen zurück. Diese sollen an heute fortgesetzt werden. Bei dem Prozess wird Hunter Biden zur Last gelegt, bei einem Waffenkauf im Oktober 2018 falsche Angaben gemacht und seine damalige Drogenabhängigkeit verschwiegen zu haben. Der Prozess war eine politische Belastung für US-Präsident Joe Biden. Eine Verurteilung seines Sohnes dürfte den Demokraten mitten im Wahlkampf weiter unter Druck setzen.
Bei einer Verurteilung drohen Hunter Biden bis zu 25 Jahre Haft. Es ist allerdings unklar, inwieweit die zuständige Richterin das Strafmaß in diesem Fall ausreizen würde, da der 54-Jährige nicht vorbestraft ist. Wann das Urteil fällt, ist offen. Die Beratungen der zwölf Geschworenen können sich über mehrere Tage hinziehen. Das Urteil der Geschworenen muss einstimmig ausfallen. Wenn die Jury nicht in der Lage ist, zu einem solchen Ergebnis zu kommen, könnte das Verfahren platzen.
Die Verteidigung rief die Jury während ihres Abschlussplädoyers US-Medien zufolge dazu auf, den 54-Jährigen, der auf unschuldig plädiert hatte, freizusprechen. Der Staatsanwalt hingegen habe gesagt, dass die Beweise gegen Hunter Biden «überwältigend» seien, schrieb die «Washington Post». Wenn diese nicht zeigten, dass Biden 2018 ein Crack-Süchtiger gewesen sei, als er die Waffe gekauft habe, «dann ist niemand ein Crack-Süchtiger», zitierte die Zeitung Staatsanwalt Derek Hines.
Hunters Familie zeigt Solidarität
Bei dem Prozess wurde einiges an schmutziger Wäsche gewaschen. Neben Hunter Bidens Tochter Naomi sagten auch ehemalige Partnerinnen aus. Die Befragungen warfen ein Schlaglicht auf die Drogensucht des Präsidentensohnes, die er in seiner Autobiografie selbst öffentlich gemacht hatte. Er bestreitet jedoch, während des Waffenkaufs drogenabhängig gewesen zu sein.
Der Sohn des US-Präsidenten macht seit Jahren Schlagzeilen - es geht neben Alkoholsucht und Drogenabhängigkeit auch um windige Geschäfte oder rechtliche Streitigkeiten mit einer Ex-Stripperin über den Unterhalt für ein uneheliches Kind. Anfang Dezember wurde er auch im Bundesstaat Kalifornien angeklagt, weil er Bundessteuern für mehrere Jahre nicht ordnungsgemäß gezahlt haben soll.
Während des Waffenprozesses in Wilmington kam US-Präsident Joe Biden selbst nicht in den Gerichtssaal. Dafür zeigten aber diverse andere Familienangehörige Solidarität - etwa First Lady Jill Biden, Hunters Stiefmutter. Sie unterbrach sogar den gemeinsamen Frankreich-Besuch mit Präsident Biden und jettete mehrere Tausend Kilometer über den Atlantik, um persönlich vor Gericht zu erscheinen. Dass eine First Lady als moralische Stütze über Tage hinweg in einem Gerichtssaal in Erscheinung tritt, ist ebenso ungewöhnlich wie die Anklage gegen den Präsidentensohn selbst.
Der Sohn als Bürde im Wahlkampf
US-Präsident Biden will bei der Präsidentenwahl im November für eine zweite Amtszeit antreten. Die juristischen und sonstigen Probleme seines Sohnes bieten politische Angriffsfläche. Vergangene Woche kündigte er an, seinen Sohn im Fall einer Verurteilung nicht begnadigen zu wollen. Diese Aussage steht im Kontrast zum Verhalten seines Vorgängers Donald Trump. Der republikanische Präsidentschaftsbewerber hat durchblicken lassen, Urteile bei einem Wahlsieg zurückdrehen zu wollen.
In New York - wo er wegen illegaler Wahlkampf-Finanzierung bereits schuldig gesprochen wurde - könnte er das allerdings nicht, da es sich nicht um einen Fall auf Bundesebene handelt. Die Verkündung des Strafmaßes steht noch aus. Gegen Trump laufen noch weitere Anklagen - wegen versuchten Wahlbetrugs und der Mitnahme geheimer Regierungsdokumente. Die Verfahren in diesen Fällen haben noch nicht begonnen.