Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR lehnt eine Auslagerung von Asylverfahren in sichere Drittstaaten nicht generell ab - solange menschenrechtliche Standards und eine faire Verantwortungsteilung gewahrt bleiben.
08.11.2023 - 09:08:15UNHCR lehnt externe Asylverfahren nicht generell ab
Diese Verpflichtung werde durch die Überstellung von Asylbewerbern oder die extraterritoriale Bearbeitung nicht berührt. "Zwar können zwischen den Staaten Vereinbarungen zu Überstellungen bei der Zusammenarbeit im Asylbereich getroffen werden, doch müssen solche Maßnahmen den Schutz von Flüchtlingen sicherstellen und insgesamt erweitern." Zuletzt hatte das UN-Flüchtlingshilfswerk wiederholt vor einer Auslagerung von Asylverfahren gewarnt, wie sie etwa Großbritannien im Rahmen einer Vereinbarung mit Ruanda vorantreibt. Man lehne die Auslagerung von Asylverfahren ab, deren Ziel es sei, Verantwortung und Verpflichtungen im Rahmen des internationalen Flüchtlingsrechts zu umgehen, teilte die Organisation im April mit. Der Sprecher der deutschen Vertretung sagte nun: "UNHCR hat immer wieder Maßnahmen gefordert, um die Lage im Mittelmeer zu verbessern und Solidarität mit den am meisten betroffenen Ländern zu zeigen." Das Flüchtlingshilfswerk sei sich der Herausforderungen bewusst, die die gleichzeitigen Migrations- und Fluchtbewegungen mit sich brächten. "UNHCR ist bereit, mit allen Staaten zusammenzuarbeiten, um im Einklang mit den internationalen Standards im Geiste der länderübergreifenden Zusammenarbeit mit angemessenen Schutzmaßnahmen und Garantien die Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden zu wahren."