Scholz, Migrationsabkommen

Damit gibt es nun bereits sechs solcher Abkommen.

15.09.2024 - 17:51:13

Scholz schließt Migrationsabkommen mit Usbekistan. Für die Abschiebung von Menschen ohne Bleiberecht hat die Vereinbarung mit dem zentralasiatischen Land aber nur eine geringe Bedeutung.

Zum Auftakt seiner Zentralasien-Reise hat Bundeskanzler Olaf Scholz mit Usbekistan eine engere Zusammenarbeit bei der Steuerung der Migration nach Deutschland vereinbart. Ein Abkommen dazu wurde bei seinem Besuch der fast 3.000 Jahre alten Handelsstadt Samarkand an der Seidenstraße unterzeichnet. Es soll den Zuzug von Fachkräften insbesondere im Pflege- und Gesundheitsbereich und die Rückführung von Usbeken ohne Bleiberecht in Deutschland erleichtern.

Weniger als 0,1 Prozent der Ausreisepflichtigen aus Usbekistan

Bei letzterem Punkt geht es allerdings nur um rund 200 Personen. Das sind weniger als 0,1 Prozent aller 225.000 ausreisepflichtigen Migranten in Deutschland. Insgesamt leben 13.700 Usbeken in Deutschland.

Abkommen mit einzelnen Herkunftsländern sind ein zentraler Bestandteil der Migrationspolitik der Ampel-Regierung. Um sie auszuhandeln, hat sie mit Joachim Stamp eigens einen Beauftragten eingesetzt.

Sechstes Migrationsabkommen

Erst am vergangenen Freitag wurde in Berlin ein Migrationsabkommen mit Kenia unterzeichnet, mit Indien, Georgien, Marokko und Kolumbien gibt es solche Vereinbarungen schon länger. Mit Moldau und Kirgistan sind die Verhandlungen bereits weit fortgeschritten, und auch mit den Philippinen und Ghana laufen Gespräche. Die Abkommen basieren immer auf zwei Säulen: Abschiebung von Personen ohne Bleiberecht und Anwerbung von Fachkräften für den deutschen Arbeitsmarkt.

Abschiebung von Afghanen über Usbekistan unklar

Usbekistan ist als Nachbarland Afghanistans auch eins der Länder, das bei der Abschiebung von Straftätern nach Afghanistan helfen könnte. Es sei aber noch unklar, «ob und mit welchem Zeithorizont sich das praktisch materialisiert», heißt es aus Regierungskreisen.

In dem Abkommen ist zwar grundsätzlich auch die «Durchbeförderung» von Staatsbürgern dritter Staaten geregelt, aber eine konkrete Vereinbarung dazu enthält es nicht. Deutschland schiebt seit Ende August wieder Straftäter in das von den islamistischen Taliban regierte Afghanistan ab. Der erste Flug wurde mit Hilfe von Katar organisiert.

@ dpa.de